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Beiträge für die Jungwaldpflege im Privatwald beantragen

Die Jungwaldpflege wird im Aargauer Privatwald von Kanton und Bund mit Beiträgen unterstützt. Private Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können Beiträge für die Jungwaldpflege beim zuständigen Revierförster beantragen.

Antragsformular (XLSX, 81 KB)

Fristen beachten | Unterlagen benötigt

Volljährigkeit erforderlich

Voraussetzungen

  • Waldbesitz im Kanton Aargau
  • Mindestbetrag pro Gesuch: Fr. 200.- (Sammelgesuche möglich)

Ablauf

  1. Privatwaldbesitzer wenden sich vor Ausführung von Pflegemassnahmen an ihren Revierförster.
  2. Dieser beurteilt, ob Pflege nötig ist bzw. Beiträge möglich sind.
  3. Gesuche für Jungwaldpflege im Privatwald werden vom Revierförster als Sammelgesuche an die Abteilung Wald weiter geleitet.

Benötigte Unterlagen

Gesuchsformular mit Planbeilage und Einzahlungsschein

Fristen und Termine

Sammelgesuche für Pflegebeiträge sind bis jeweils 30. September via Revierförster an die Kreisforstämter zu richten. Die Auszahlung erfolgt im Dezember.

Kosten

keine

Rechtliche Grundlagen

Aargauisches Waldgesetz AWaG § 25 (SAR 931.100)(öffnet in einem neuen Fenster)

Antragsformular (XLSX, 81 KB)

Fristen beachten | Unterlagen benötigt

Volljährigkeit erforderlich