Beiträge für die Jungwaldpflege im Privatwald beantragen
Die Jungwaldpflege wird im Aargauer Privatwald von Kanton und Bund mit Beiträgen unterstützt. Private Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können Beiträge für die Jungwaldpflege beim zuständigen Revierförster beantragen.
Voraussetzungen
- Waldbesitz im Kanton Aargau
- Mindestbetrag pro Gesuch: Fr. 200.- (Sammelgesuche möglich)
Ablauf
- Privatwaldbesitzer wenden sich vor Ausführung von Pflegemassnahmen an ihren Revierförster.
- Dieser beurteilt, ob Pflege nötig ist bzw. Beiträge möglich sind.
- Gesuche für Jungwaldpflege im Privatwald werden vom Revierförster als Sammelgesuche an die Abteilung Wald weiter geleitet.
Benötigte Unterlagen
Gesuchsformular mit Planbeilage und Einzahlungsschein
Fristen und Termine
Sammelgesuche für Pflegebeiträge sind bis jeweils 30. September via Revierförster an die Kreisforstämter zu richten. Die Auszahlung erfolgt im Dezember.
Kosten
keine
Rechtliche Grundlagen
Aargauisches Waldgesetz AWaG § 25 (SAR 931.100)(öffnet in einem neuen Fenster)