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Dossiers & Projekte

Teilrevision Lohndekret Lehrpersonen

Holzwürfel mit dem Schriftzug "Lohn", im Hintergrund eine Tastatur und ein schwarzer Tacker auf schwarzer glänzender Oberfläche.
© ohenze / Fotolia.com

Die Teilrevision des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) hat zum Ziel, die Entlöhnung der Lehrpersonen stärker an den Ausbildungsstand zu knüpfen, Stellvertretungen zu vereinfachen und Schulen administrativ zu entlasten. Zusätzlich dazu werden zwei neue Funktionen eingeführt.

Seit der Einführung des Lohnsystems ARCUS im Jahr 2022 hat sich in der Praxis gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Gleichzeitig hat der Grosse Rat mehrere parlamentarische Vorstösse überwiesen, die Änderungen bei der Entlöhnung, Qualifikation und Anstellung von Lehrpersonen verlangen.

Ausgangslage

Die Teilrevision bündelt mehrere parlamentarische Aufträge und Vollzugsfragen aus der Praxis in einer Vorlage. Im Zentrum stehen vier Themenfelder: Lohnabzug bei fehlender Ausbildung, Vereinfachung von Stellvertretungen, Einführung von neuen Funktionen im Bereich der Assistenzpersonen und der schulischen Heilpädagogik sowie die Lohneinstufung bei Neueinstellungen.

Ein zentrales Thema ist der Lohnabzug bei fehlender Ausbildung. Rund ein Viertel der Lehrpersonen an der Aargauer Volksschule verfügt über kein adäquates EDK-anerkanntes Diplom. Im Kanton Aargau beträgt der Lohnabzug für Lehrpersonen ohne Lehrdiplom heute in der Regel 5 Prozent während fünf Jahren. Danach entfällt er auch dann, wenn kein entsprechendes Diplom erworben wurde. Der Grosse Rat erachtet diesen Lohnabzug als zu tief und fordert eine Erhöhung auf mindestens 15 Prozent.

Ziele

Mit der Revision sollen mehrere Ziele erreicht werden:

  • die Entlöhnung konsequenter an den Ausbildungsstand knüpfen
  • Anreize zur Nachqualifikation schaffen
  • Stellvertretungen vereinfachen
  • Schulen und Schulverwaltungen administrativ entlasten
  • neue Funktionen im Schulbereich rechtlich verankern

Gleichzeitig soll die Vorlage so ausgestaltet werden, dass der bestehende Fachkräftemangel nicht kurzfristig verschärft wird. Deshalb sind Übergangsregelungen und Ausnahmen vorgesehen.

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Vorgehen

Die Anhörung startet am 8. Juli 2026 und dauert bis zum 9. Oktober 2026.

Nach der Auswertung der Anhörungsantworten wird der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten.

Die Umsetzung der Revision erfordert erhebliche Anpassungen an den bestehenden administrativen und technischen Prozessen. Insbesondere muss das System "Administration Lehrpersonen Schule Aargau" (ALSA) erweitert und teilweise grundlegend überarbeitet werden. Zusätzlich sind Anpassungen an Schnittstellen zu weiteren Systemen notwendig, insbesondere zum kantonalen Personal- und Lohnsystem. Diese Anpassungen werden in den Jahren 2027 und 2028 durchgeführt.

Das Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen ist auf den 1. August 2028 vorgesehen.

Zeitplan

WannWas
8. Juli bis 9. Oktober 2026Anhörung
Dezember 2026Verabschiedung Botschaft zuhanden des Grossen Rats
1. Quartal 2027Beratung im Grossen Rat
2027/28Systemanpassungen
1. August 2028Inkraftsetzung