Im Zentrum der Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) stehen Anpassungen beim Lohnabzug bei fehlender Ausbildung. Zudem umfasst die Vorlage Vereinfachungen bei Stellvertretungen, neue Funktionen im Schulbereich und die zentrale Lohneinstufung bei Neueinstellungen.
Hinweis:eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".
Die Anhörung dauert vom 8. Juli 2026 bis 9. Oktober 2026.
Kurzbeschrieb
Mit der Teilrevision des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) werden mehrere parlamentarische Vorstösse koordiniert umgesetzt.
Im Zentrum der Vorlage steht der Lohnabzug bei fehlender Ausbildung. Die heutige Aargauer Regelung sieht in der Regel einen Lohnabzug von 5 % während fünf Jahren vor. Danach entfällt der Abzug auch dann, wenn in der Zwischenzeit kein entsprechendes Diplom erworben wurde. Künftig sollen die Lohnabzüge erhöht und zeitlich unbefristet vorgenommen werden.
Neben den Regelungen zum Lohnabzug umfasst die Vorlage weitere Anpassungen in den Bereichen Stellvertretungen, Assistenzpersonen, schulische Heilpädagogik und Lohneinstufung. Ziel ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität langfristig zu stärken, Anreize zur Nachqualifikation zu schaffen und Schulen sowie Schulverwaltungen administrativ zu entlasten. Gleichzeitig sind Übergangsregelungen und Ausnahmen vorgesehen, damit sich der Fachkräftemangel nicht kurzfristig verschärft