Hervorgehoben:Aktualisierte Merkblätter
Aktualisierte Merkblätter mit detaillierten Informationen zu Prozessen, Kriterien und Fristen werden am 1. Mai 2026 auf der Website der kantonalen Sektion Sport aufgeschaltet.
Am 1. Mai 2026 tritt das neue kantonale Sportgesetz und die neue Sportverordnung in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des Sportgesetzes (SportG) werden die Swisslos-Sportfonds-Verordnung, die Verordnung über Jugend und Sport sowie den freiwilligen Schulsport und das Dekret über die Entschädigung im freiwilligen Schulsport durch die neue Sportverordnung (SportV) ersetzt. Diese bündelt die Regelungen in einer einheitlichen und übersichtlichen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus beinhaltet die neue Sportverordnung inhaltliche Weiterentwicklungen gegenüber der bisherigen Praxis. Nachfolgend werden die wichtigsten Veränderungen in der kantonalen Sportförderung für Leistungssportlerinnen und -sportler aufgelistet. Förderbereiche, die durch das Sportgesetz keine wesentlichen Änderungen erfahren haben, sind nicht aufgeführt.
Aktualisierte Merkblätter mit detaillierten Informationen zu Prozessen, Kriterien und Fristen werden am 1. Mai 2026 auf der Website der kantonalen Sektion Sport aufgeschaltet.
Der Kanton konkretisiert die Anforderungen in den Bereichen Ethik, Integrität und Transparenz. Dabei orientiert er sich an den nationalen Grundlagen von Swiss Olympic und Bundesamt für Sport (BASPO).
Sportorganisationen, Teams und Mannschaften sowie Sportlerinnen und Sportler, die Finanzhilfen des Kantons erhalten, sind neu verpflichtet,
Private Empfängerinnen und Empfänger von kantonalen Beiträgen unterstehen neu einer Meldepflicht. Sie sind verpflichtet, den Kanton unverzüglich ab Kenntnisnahme über folgende Vorgänge gemäss Swiss Olympic Ethik-Statut des Schweizer Sports durch die Stiftung Swiss Sport Integrity zu informieren:
Die Informationspflicht gilt auch für Urteilseröffnungen durch das Schweizer Sportgericht und das Schweizerische Bundesgericht im Sinne entsprechender Verfahren.
Diese Meldepflicht dient der Transparenz und der Sicherstellung einer verantwortungsvollen Verwendung von kantonalen Finanzhilfen.
Leistungssportlerinnen und -sportler können durch den Kanton mit Förderbeiträgen unterstützt werden.
Neu werden auch Athletinnen und Athleten aus Mannschaftssportarten, die über eine Swiss Olympic Elite Card verfügen, mit Förderbeiträgen unterstützt.
Neu werden auch Erfolgsbeiträge an Athletinnen und Athleten für Podestplätze an Europameisterschaften und Weltmeisterschaften der Elite ausgerichtet.
Es werden keine Erfolgsbeiträge mehr an Aargauer Teams für eine Teilnahme an Olympischen oder Paralympischen Spielen ausgerichtet.