Für J+S-Coaches im freiwilligen Schulsport
Am 1. Mai 2026 tritt das neue kantonale Sportgesetz und die neue Sportverordnung in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des Sportgesetzes (SportG) werden die Swisslos-Sportfonds-Verordnung, die Verordnung über Jugend und Sport sowie den freiwilligen Schulsport und das Dekret über die Entschädigung im freiwilligen Schulsport durch die neue Sportverordnung (SportV) ersetzt. Diese bündelt die Regelungen in einer einheitlichen und übersichtlichen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus beinhaltet die neue Sportverordnung inhaltliche Weiterentwicklungen gegenüber der bisherigen Praxis. Nachfolgend werden die wichtigsten Veränderungen in der kantonalen Sportförderung für J+S-Coaches im freiwilligen Schulsport aufgelistet.
Sportethische Grundsätze
Der Kanton konkretisiert die Anforderungen in den Bereichen Ethik, Integrität und Transparenz. Dabei orientiert er sich an den nationalen Grundlagen von Swiss Olympic und Bundesamt für Sport (BASPO).
Umsetzung der Ethik-Charta des Schweizer Sports neu als Grundlage für kantonale Finanzhilfen
Sportorganisationen, Teams und Mannschaften sowie Sportlerinnen und Sportler, die Finanzhilfen des Kantons erhalten, sind neu verpflichtet,
- die aus der Ethik-Charta von Swiss Olympic Association und dem BASPO sowie aus dem Swiss Olympic Ethik-Statut ergebenden Verhaltenspflichten zugunsten eines gesunden, respektvollen und fairen Sports umzusetzen beziehungsweise einzuhalten,
- Fehlverhalten wie zum Beispiel Diskriminierung, Verletzung der psychischen, physischen oder sexuellen Integrität (gemäss Ethik-Statut) zu verhindern sowie
- Missstände, welche die Umsetzung von Ethik-Charta und -Statut behindern oder Verstösse begünstigen, zu beheben.
Entschädigung für J+S-Coaches im freiwilligen Schulsport
Die Entschädigung für J+S-Coaches im freiwilligen Schulsport wird erhöht und an die Teilnahme an vom Kanton verlangten Aus- und Weiterbildungen geknüpft.
Erhöhung der Entschädigung für J+S-Coaches im freiwilligen Schulsport
Neu können bis zu 20 % statt wie bisher 10 % der Bundesbeiträge durch den Kanton an die J+S-Coaches weitergeleitet werden.
Neue Bedingungen bei der Entschädigung von J+S-Coaches im freiwilligen Schulsport
Die Entschädigungen können vom nachgewiesenen Besuch von Aus- oder Weiterbildungen abhängig gemacht werden, die von der Sektion Sport verlangt werden.