Hervorgehoben:Aktualisierte Merkblätter
Aktualisierte Merkblätter mit detaillierten Informationen zu Prozessen, Kriterien und Fristen werden am 1. Mai 2026 auf der Website der kantonalen Sektion Sport aufgeschaltet.
Am 1. Mai 2026 tritt das neue kantonale Sportgesetz und die neue Sportverordnung in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des Sportgesetzes (SportG) werden die Swisslos-Sportfonds-Verordnung, die Verordnung über Jugend und Sport sowie den freiwilligen Schulsport und das Dekret über die Entschädigung im freiwilligen Schulsport durch die neue Sportverordnung (SportV) ersetzt. Diese bündelt die Regelungen in einer einheitlichen und übersichtlichen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus beinhaltet die neue Sportverordnung inhaltliche Weiterentwicklungen gegenüber der bisherigen Praxis. Nachfolgend werden die wichtigsten Veränderungen in der kantonalen Sportförderung für Gemeinden aufgelistet. Förderbereiche, die durch das Sportgesetz keine wesentlichen Änderungen erfahren haben, sind nicht aufgeführt.
Aktualisierte Merkblätter mit detaillierten Informationen zu Prozessen, Kriterien und Fristen werden am 1. Mai 2026 auf der Website der kantonalen Sektion Sport aufgeschaltet.
Der Kanton und die Gemeinden werden mit dem Sportgesetz verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport einzusetzen. Sie bekämpfen unerwünschte Begleiterscheinungen des Sports, namentlich Doping sowie physische und psychische Gewalt.
Das Sportgesetz setzt einen Schwerpunkt auf die regionale Koordination und die Förderung bedeutender Sportinfrastrukturen.
Eine finanzielle Unterstützung an die Erstellung, Erneuerung oder Erweiterung von Sportanlagen aus dem Swisslos-Sportfonds ist neu an zusätzliche Bedingungen geknüpft:
Die RESAKs müssen dem Departement BKS bis am 1. Juli 2029 zur Genehmigung eingereicht werden.