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Deutschförderung vor dem Kindergarten

Kantonsweite Sprachstandserhebung

Im Rahmen der Evaluation des Projekts "Deutschförderung vor dem Kindergarten" plant der Regierungsrat, den Gemeinden ab 2026 die Durchführung einer flächendeckenden Sprachstandserhebung eineinhalb Jahre vor Kindergarteneintritt zu ermöglichen.

Gute Sprachfähigkeiten bilden eine zentrale Grundlage für den Schulerfolg von Kindern. Für Kinder, die mit einer anderen Familiensprache als Deutsch aufwachsen, ist es daher wichtig, möglichst früh in Kontakt auch mit der deutschen Sprache zu kommen.

Erkenntnisse aus Pilotphase 2021-2024

Die im Projekt "Deutschförderung vor dem Kindergarten" erprobte Sprachstandserhebung wurde positiv bewertet. So lag die Rücklaufquote der Fragebogen über alle Pilotjahre hinweg bei rund 92 %. Die Einschätzungen der Eltern zum Sprachstand ihres Kindes entsprachen in etwa denjenigen der Fachpersonen in den Spielgruppen und Kindertagesstätten. Zwischen 43 bis 55 Prozent aller Kinder wiesen einen Sprachförderbedarf auf, wobei der Anteil je nach Gemeinde stark variierte (zwischen 10 und 60 Prozent). Rund 75 Prozent aller Kinder mit eruiertem Sprachförderbedarf besuchte in der Folge freiwillig eine Spielgruppe oder Kindertagesstätte, zumeist an zwei Halbtagen pro Woche.

Die Evaluation der Pilotprojekte zeigte, dass Kinder, die an der alltagsintegrierten Sprachförderung in Spielgruppen und Kindertageseinrichtungen teilnahmen, deutliche Fortschritte in ihren Deutschkenntnissen erzielten. Kinder mit unzureichenden Sprachkenntnissen konnten damit besser auf den Kindergarten vorbereitet werden. Die Einschätzungen der Eltern zum Sprachstand ihres Kinds entsprechen in etwa denjenigen der Fachpersonen in den Spielgruppen und Kindertagesstätten.

Einführung einer kantonsweiten Sprachstandserhebung 2026/27

Der Kanton Aargau plant aufgrund der positiven Erfahrungen aus den Pilotprojekten die Einführung einer kantonsweiten frühen Sprachförderung ab 2027.

Freiwillige Sprachstandserhebung interessierter Gemeinden 2026

In einem ersten Schritt können interessierte Gemeinden im Jahr 2026 eine freiwillige Sprachstandserhebung für Kinder eineinhalb Jahre vor Eintritt in den Kindergarten durchführen. 87 Gemeinden aus allen Regionen des Kantons haben sich für diese angemeldet.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

Sprachstandserhebung mittels Elternfragebogen

Der Sprachstand der Kinder wird wie auch während der Pilotphase mit dem einheitlichen Fragebogen DaZ-E der Universität Basel, Abteilung für Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, erhoben. Die teilnehmenden Gemeinden versenden den Fragebogen an die Eltern im Januar 2026.

Eltern füllen Fragebogen online oder in Papierform aus

Die Eltern können den Fragebogen online oder in Papierform ausfüllen. Sie beantworten darin verschiedene Fragen zu den Deutschkenntnissen ihres Kindes. Der Fragebogen steht in folgenden Sprachen zur Verfügung: Albanisch, Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tamilisch, Tigrinya, Türkisch und Ukrainisch. Auch die Eltern deutschsprachiger Kinder werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen. Sie müssen nur fünf Fragen beantworten.

Gemeinden geben Eltern Rückmeldung zu Ergebnissen

Die Universität Basel wertet die Angaben des Fragebogens in anonymisierter Form aus und teilt die Ergebnisse den Gemeinden schriftlich mit.

Mit Hilfe des Fragebogens wird ermittelt, welche Kinder kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen. Die Gemeinden nehmen mit den Eltern dieser Kinder im März 2026 Kontakt auf.

Gemeinden informieren Eltern über allfällige Angebote

Die Politik der Frühen Kindheit liegt vor allem im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Der Kanton hat für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie für die im Frühbereich zuständigen Fachverantwortlichen eine Orientierungshilfe zur Frühen Sprachförderung erarbeitet. Sie bietet Anregungen zur Entwicklung wirksamer Massnahmen im Bereich der Frühen Sprachförderung, bestenfalls eingebettet in eine kommunale oder regionale Strategie.

Die Gemeinden informieren die Eltern über allfällige Möglichkeiten, im Jahr vor dem Kindergarteneintritt ein Deutschförderangebot zu besuchen. Dies kann beispielsweise der Besuch einer Kindertagesstätte, einer Spielgruppe oder einer deutschsprachigen Tagesfamilie sein. Der Besuch der Förderung ist freiwillig, wird aber sehr empfohlen. Die Elternbeiträge für den Besuch eines solchen Deutschförderangebots werden möglichst tief gehalten. Die Details regeln die Gemeinden und geben sie den Eltern rechtzeitig bekannt. Es steht den Gemeinden frei, ob und welche Massnahmen sie aus dem Bedarf ableiten.

Zeitplan
WannWas
bis Oktober 2025Gemeinden melden sich für freiwillige Sprachstandserhebung 2026 an
12.-17. Januar 2026Gemeinden versenden Fragebogen an Eltern
Ende Januar bis Ende Februar 2026Eltern füllen Fragebogen aus
Mitte März 2026Universität Basel sendet Ergebnisse an Gemeinden
Mitte bis Ende März 2026Gemeinden informieren Eltern über Ergebnisse der Sprachsstandserhebung und teilen ihnen allfälligen Fördermöglichkeiten mit

Verbindliche, flächendeckende Sprachstandserhebung und finanzielle Unterstützung der Gemeinden für Angebote der frühen Sprachförderung ab 2027

Die Sprachstandserhebung wird ab 2027 – vorbehältlich der Inkraftsetzung des neuen Volksschulgesetzes – flächendeckend für alle Gemeinden und Familien verbindlich sein. Das neue Volksschulgesetz sieht zudem vor, dass die Gemeinden eine frühe Sprachförderung in Deutsch für Kinder ab vollendetem 3. Altersjahr anbieten können. Die Teilnahme an einem Förderangebot ist für die Kinder freiwillig. Der Kanton kann Gemeinden, die ein Angebot für die frühe Sprachförderung in Deutsch bereitstellen, beratend und finanziell unterstützen.

Die Gemeinden werden nach Ablauf der Referendumsfrist Mitte Februar 2026 über das weitere Vorgehen und insbesondere darüber, wie sie die Förderangebote aufbauen und finanzieren können, informiert.

Hervorgehoben:Neues Volksschulgesetz als Grundlage

Nach Ablauf der Referendumsfrist tritt das vom Grossen Rat verabschiedete Volksschulgesetz voraussichtlich per 1. August 2026 in Kraft. Die Referendumsfrist endet Ende Januar. Dieses ermöglicht unter anderem eine flächendeckende Sprachstanderhebung und beratende und finanzielle Unterstützung der Gemeinden für Angebot der frühen Sprachförderung.

Finanzielle Entschädigung

Die Gemeinden erhalten für ihre Aufwände eine Pauschale, die nach erfolgter Sprachstandserhebung vom Kanton ausbezahlt wird. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Bevölkerungszahl.

Höhe der jährlichen Pauschale je Gemeinde
Bevölkerungszahl bis 2'000Fr. 5'000.–
Bevölkerungszahl zwischen 2'001 und 5'000Fr. 6'000.–
Bevölkerungszahl zwischen 5'001 und 9'000Fr. 8'000.–
Bevölkerungszahl ab 9'001Fr. 9'000.–