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Interessierte Gemeinden können sich ab sofort bis Ende September 2025 für die Sprachstanderhebung anmelden.
Im Rahmen der Evaluation des Projekts "Deutschförderung vor dem Kindergarten" plant der Regierungsrat, den Gemeinden ab 2026 die Durchführung einer flächendeckenden Sprachstanderhebung eineinhalb Jahre vor Kindergarteneintritt zu ermöglichen.
Gute Sprachfähigkeiten bilden eine zentrale Grundlage für den Schulerfolg von Kindern. Für Kinder, die mit einer anderen Familiensprache als Deutsch aufwachsen, ist es daher wichtig, möglichst früh in Kontakt auch mit der deutschen Sprache zu kommen. Die im Projekt "Deutschförderung vor dem Kindergarten" erprobte Sprachstanderhebung wurde positiv bewertet. Die Einschätzungen der Eltern zum Sprachstand ihres Kinds entsprechen in etwa denjenigen der Fachpersonen in den Spielgruppen und Kindertagesstätten.
Eine erfolgreiche Umsetzung der frühen Sprachförderung erfordert umfassende Vorbereitungsarbeiten in und durch die Gemeinden. In einem ersten Schritt hat der Regierungsrat daher beschlossen, allen Gemeinden für die Jahre 2026 bis 2028 die Möglichkeit zur Einführung einer Sprachstanderhebung für Kinder eineinhalb Jahre vor Eintritt in den Kindergarten zu ermöglichen. Die Sprachstanderhebung dient den Gemeinden und dem Kanton dazu, den Bedarf an weiterführenden Massnahmen zu ermitteln und die Sprachförderung daran auszurichten.
Der Kanton Aargau stellt für die Sprachstanderhebung allen Gemeinden einen Elternfragebogen der Universität Basel zur Verfügung und übernimmt die Kosten für die Auswertung.
Interessierte Gemeinden können sich ab sofort bis Ende September 2025 für die Sprachstanderhebung anmelden.
Die teilnehmenden Gemeinden sind zuständig für den Versand der Fragebogen sowie die Rückmeldung der Ergebnisse an die Eltern. Vorlagen dafür werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Universität Basel wertet die Fragebogen aller Gemeinden aus und teilt die Ergebnisse den Gemeinden schriftlich mit. Die Gemeinden erhalten nach Einwohnerzahl für ihren Aufwand im Rahmen der Sprachstanderhebung eine jährliche Pauschale, die nach erfolgter Durchführung ausbezahlt wird. Es steht den Gemeinden frei, ob und welche Massnahmen aus dem Bedarf abgeleitet werden.
Bevölkerungszahl bis 2'000 | Fr. 5'000.– |
Bevölkerungszahl zwischen 2'001 und 5'000 | Fr. 6'000.– |
Bevölkerungszahl zwischen 5'001 und 9'000 | Fr. 8'000.– |
Bevölkerungszahl ab 9'001 | Fr. 9'000.– |