Kantonsweite Sprachstandserhebung
Ab Schuljahr 2026/27 wird die Sprachstandserhebung eineinhalb Jahre vor dem Kindergarten für alle Gemeinden des Kantons Aargau obligatorisch. Die frühe Sprachförderung ist für Gemeinden und Familien freiwillig. Der Kanton unterstützt Gemeinden, die ein Angebot zur frühen Sprachförderung in Deutsch bereitstellen, fachlich und finanziell.
Gute Sprachfähigkeiten bilden eine zentrale Grundlage für den Schulerfolg von Kindern. Für Kinder, die mit einer anderen Familiensprache als Deutsch aufwachsen, ist es daher wichtig, möglichst früh in Kontakt auch mit der deutschen Sprache zu kommen.
Ab dem 1. August 2026 wird die Durchführung der kantonsweiten Sprachstandserhebung obligatorisch. Die Eltern sind zur Mitwirkung verpflichtet. Die frühe Sprachförderung ist für Gemeinden und Familien nicht obligatorisch wird aber empfohlen. Der Kanton unterstützt die Gemeinden beim Auf- und Ausbau solcher Angebote fachlich und finanziell.
Die folgende Übersichtsgrafik zur Sprachstandserhebung und zur frühen Sprachförderung zeigt die Rollen von Kanton, Gemeinde, Förderinstitutionen wie Kindertagesstätten und Spielgruppen sowie der Eltern. Sie bildet die Abläufe von der Information über die Erhebung bis zur frühen Förderung ab.
1. Die Gemeinden informieren die Eltern über die obligatorische Sprachstandserhebung und ihre Verpflichtung zur Mitwirkung. Die Eltern erhalten erste Informationen über mögliche Angebote zur frühen Sprachförderung. Dies kann beispielsweise an einem Informationsanlass erfolgen. Zielgruppe sind Eltern, deren Kinder eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt stehen. 2. Der Kanton bezahlt den Gemeinden für die Durchführung der Sprachstandserhebung Pauschalbeiträge, deren Höhe von der Bevölkerungszahl abhängt. 3. Sofern die Gemeinden Angebote der frühen Sprachförderung anbieten, melden sie dem BKS die Anzahl Kinder mit ausgewiesenem Förderbedarf sowie die Anzahl Kinder, die ein Angebot der frühen Sprachförderung besuchen. Für die Auszahlung der Pauschalbeiträge müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. 4. Gemeinden erhalten pro Kind mit einem ausgewiesenem Förderbedarf 200 Franken. 5. Pro Kind mit einem ausgewiesenem Förderbedarf, das tatsächlich ein Angebot der frühen Sprachförderung besucht, erhalten die Gemeinden weitere 400 Franken. Diesen Betrag leiten die Gemeinden vollumfänglich den Förderinstitutionen weiter. 6. Der Kanton beteiligt sich an den Weiterbildungskosten von Mitarbeitenden aus Förderinstitutionen im Bereich der frühen Sprachförderung mit 1200 Franken pro Person. 7. Die Fachpersonen der Förderinstitutionen vernetzen sich mit den Lehrpersonen des Kindergartens und tauschen sich über Kinder mit Förderbedarf aus.
Einführung obligatorische Sprachsstandserhebung ab Schuljahr 2026/27
Um die Sprachkenntnisse der Kinder nicht-deutscher Familiensprache systematisch und flächendeckend zu erfassen, wird der Fragebogen DaZ-E der Universität Basel eingesetzt.
Die Sprachstandserhebung bildet die Grundlage für die Ausgestaltung gezielter Förderangebote.
Erkenntnisse aus Pilotprojekt
Zwischen 2021 und 2024 führte der Kanton Aargau in ausgewählten Gemeinden Pilotprojekte zur "Deutschförderung vor dem Kindergarten" durch. Die Erfahrungen fielen insbesondere in Bezug auf die Wirksamkeit positiv aus.
Die freiwillige Durchführung der Sprachstandserhebung im Frühjahr 2026, an der sich 91 Gemeinden beteiligten, verlief planmässig und stiess bei den teilnehmenden Gemeinden auf positive Resonanz.
Der Kantonsbericht fasst die Ergebnisse der kantonsweiten Sprachstandserhebung 2026 aller teilnehmenden Gemeinden zusammen und zeigt zentrale Kennzahlen wie Rücklaufquote der Elternfragebogen und Anteil Kinder mit Förderbedarf sowie weitere Auswertungen zum Sprachumfeld der Kinder.
Schritt-für-Schritt-Ablauf
Nachfolgend ist ein Schritt-für-Schritt-Ablauf dargestellt. Die Briefvorlagen für die Durchführung 2027 stehen ab Herbst 2026 zur Verfügung.
Sprachstandserhebung mittels Elternfragebogen
Der Sprachstand der Kinder wird mit dem einheitlichen Fragebogen DaZ-E der Universität Basel, Abteilung für Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, erhoben. Die Gemeinden versenden den Fragebogen an die Eltern im Januar 2027.
Eltern füllen Fragebogen online aus
Die Eltern füllen den Fragebogen in der Regel online aus. Sie beantworten darin verschiedene Fragen zu den Deutschkenntnissen ihres Kinds. Der Fragebogen steht in folgenden Sprachen zur Verfügung: Albanisch, Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tamilisch, Tigrinya, Türkisch und Ukrainisch. Auch die Eltern deutschsprachiger Kinder werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen. Sie müssen nur fünf Fragen beantworten.
Gemeinden geben Eltern Rückmeldung zu Ergebnissen
Die Universität Basel wertet die Angaben des Fragebogens anonymisiert aus und teilt die Ergebnisse den Gemeinden schriftlich mit. Mit Hilfe des Fragebogens wird ermittelt, welche Kinder kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen. Die Gemeinden nehmen mit den Eltern dieser Kinder im März 2027 Kontakt auf.
Gemeinden informieren Eltern über allfällige Angebote
Es steht den Gemeinden frei, ob und welche Massnahmen sie aus dem Bedarf ableiten. Die Gemeinden informieren die Eltern über allfällige Möglichkeiten, im Jahr vor dem Kindergarteneintritt ein Angebot der frühen Sprachförderung zu besuchen. Dies kann beispielsweise der Besuch einer Kindertagesstätte, einer Spielgruppe oder einer deutschsprachigen Tagesfamilie sein. Der Besuch der Förderung ist freiwillig, wird aber sehr empfohlen.
Die Elternbeiträge für den Besuch eines solchen Deutschförderangebots werden möglichst tief gehalten. Die Details regeln die Gemeinden und geben sie den Eltern rechtzeitig bekannt.
| Wann | Was |
|---|---|
| September bis Dezember 2026 | Vorbereitungsphase: Gemeinden erhalten durch den Kanton eine Anmeldelink. Gemeinden melden sich über diesen Anmeldelink zur Sprachstandserhebung an und melden Anzahl Kinder, kommunale Kontaktperson und Fristen in Bezug auf die Erinnerungsbriefe. Die Einwohnerkontrolle erstellt eine Excel-Liste mit den benötigten Daten. Die Universität Basel stellt den Gemeinden die notwendigen Angaben zur Verfügung, die für den Versand des Fragebogens benötigt werden. |
| 18.-22. Januar 2027 | Gemeinden versenden Fragebogen an Eltern. |
| Ende Januar bis Ende Februar 2027 | Eltern füllen Fragebogen aus. |
| Mitte März 2027 | Universität Basel sendet Ergebnisse an Gemeinden. |
| Mitte bis Ende März 2027 | Gemeinden informieren Eltern über Ergebnisse der Sprachstandserhebung und teilen ihnen allfällige Fördermöglichkeiten mit. |
Finanzielle Entschädigung
Die Gemeinden erhalten für ihre Aufwände eine Pauschale, die nach erfolgter Sprachstandserhebung vom Kanton ausbezahlt wird. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Bevölkerungszahl.
| Bevölkerungszahl | Pauschale |
|---|---|
| Bevölkerungszahl bis 2'000 | Fr. 5'000.– |
| Bevölkerungszahl zwischen 2'001 und 5'000 | Fr. 6'000.– |
| Bevölkerungszahl zwischen 5'001 und 9'000 | Fr. 8'000.– |
| Bevölkerungszahl ab 9'001 | Fr. 9'000.– |
Sprachstandserhebung und frühe Sprachförderung
Sprachkompetenzen entscheidend für Schulerfolg und gesellschaftliche Teilhabe
In der Frühen Kindheit werden zentrale Grundlagen für Entwicklung und Lernen gelegt. Sprachkompetenzen sind neben weiteren Entwicklungsbereichen entscheidend für den späteren Schulerfolg und die gesellschaftliche Teilhabe. Früh einsetzende, alltagsintegrierte Sprachförderung bietet daher ein grosses Potenzial.
Insbesondere bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern ist ein früher Kontakt mit der Lokalsprache zentral, um den Schuleintritt zu erleichtern. Investitionen in die frühe Sprachförderung sowie in qualitativ gute Förderangebote sind wirksam und zeigen einen hohen langfristigen Nutzen. Aus diesem Grund empfiehlt der Kanton den Gemeinden, gute kommunale Angebote der frühen Sprachförderung auf- und auszubauen.
Kanton unterstützt Gemeinden fachlich
Orientierungshilfe
Die Orientierungshilfe für Gemeinden unterstützt die zuständigen Personen oder Stellen einer Gemeinde bei der Umsetzung der Sprachstandserhebung und der frühen Sprachförderung.
Unterstützungsmaterialien für die Kommunikation
Die Informationen für Eltern, Förderinstitutionen und Einwohnerkontrollen enthalten die wichtigsten Angaben zur Umsetzung der Sprachstandserhebung und der frühen Sprachförderung. Die Gemeinden können die Dokumente nach Bedarf einsetzen.
- Informationen für Eltern (PDF, 3 Seiten, 98 KB)
- Informationen für Förderinstitutionen (PDF, 3 Seiten, 106 KB)
- Informationen für Einwohnerkontrolle (PDF, 2 Seiten, 114 KB)
Webinar
Am 29. Juni und am 19. August 2026 finden jeweils von 17:00-18:00 Uhr Webinare zur Umsetzung der Sprachstandserhebung und der frühen Sprachförderung statt. Die Webinare richten sich an die Stellen oder Personen von Gemeinden, die für die Umsetzung der Sprachstandserhebung und frühen Sprachförderung zuständig sind. Auch Regionale Integrationsfachstellen (RIF), die die Sprachstandserhebung im Auftrag von Gemeinden durchführen, sind eingeladen. Vorgesehen sind ein fachlicher Input durch Frau Dr. Silvana Kappeler (Pädagogische Hochschule St. Gallen), Informationen zu den kantonalen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem revidierten Volksschulgesetz sowie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.
Kanton unterstützt Angebote der frühen Sprachförderung finanziell
Gemeinden erhalten pro Kind mit ausgewiesenem Förderbedarf gemäss Sprachstandserhebung einen Beitrag von 200 Franken, wenn untenstehende Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Beitrag dient dazu, die Gemeinde bei den zusätzlichen Aufwänden für die Umsetzung der frühen Sprachförderung zu unterstützen: zum Beispiel Vermittlung von Förderplätzen, Organisation von Informationsveranstaltungen für Eltern, Vernetzung unter den einzelnen Akteuren.
Weitere 400 Franken pro Kind werden ausgerichtet, wenn das Kind mit Förderbedarf tatsächlich ein Angebot der frühen Sprachförderung besucht. Diesen Betrag leiten die Gemeinden vollständig an die Förderinstitutionen weiter. Der Kanton empfiehlt den Gemeinden, Leistungsvereinbarungen mit den Förderinstitutionen abzuschliessen.
Damit diese beiden Pauschalbeiträge beantragt werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Voraussetzungen
- Die Förderangebote basieren auf einem kommunalen Konzept zur frühen Sprachförderung.
- Die Förderangebote finden alltagsintegriert an mindestens zwei Halbtagen pro Woche statt.
- Die Umgangs- und Betreuungssprache in den Förderangeboten ist Deutsch.
- In den Förderangeboten findet eine Durchmischung mit Kindern deutscher Erstsprache statt.
- Die Fachpersonen der frühen Sprachförderung vernetzen sich mit den Kindergartenlehrpersonen.
Der Kanton zahlt diese Pauschalbeiträge rückwirkend auf Gesuch hin aus. Das Gesuchformular wird ab Juni 2027 hier bereitgestellt.
Der Kanton stellt den Gemeinden eine Vorlage für ein kommunales Konzept zur frühen Sprachförderung sowie ein Übertrittsformular für die Vernetzung zwischen Förderinstitution und Kindergarten zur Verfügung.
- Vorlage kommunales Konzept frühe Sprachförderung (ZIP, 3 Seiten, 40 KB)
- Vorlage Übertrittsformular für Vernetzung Förderinstitution - Kindergarten (ZIP, 6 Seiten, 22 KB)
Finanzieller Beitrag an Weiterbildungskosten
An den Weiterbildungskosten von Fachpersonen in Angeboten der frühen Sprachförderung beteiligt sich der Kanton mit 1200 Franken pro Person.
Politik der Frühen Kindheit
Die Politik der Frühen Kindheit liegt vor allem im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Der Kanton hat für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie für die im Frühbereich zuständigen Fachverantwortlichen eine Orientierungshilfe zur Frühen Sprachförderung erarbeitet. Sie bietet Anregungen zur Entwicklung wirksamer Massnahmen im Bereich der Frühen Sprachförderung, idealerweise eingebettet in eine kommunale oder regionale Strategie der Frühen Kindheit. Eine solche Strategie der Frühen Kindheit verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und koordiniert Angebote und Massnahmen entlang der zentralen Entwicklungs- und Lebensbereiche von Kindern ab Schwangerschaft bis zum Eintritt in den Kindergarten.
- Pilotprojekte "Deutschförderung vor dem Kindergarten" evaluiert. Medienmitteilung vom 14. Juni 2024
- Kantonale Strategie Frühe Kindheit (PDF, Strategie; Frühe Kindheit; Politik der Frühen Kindheit; Kanton, 3,1 MB)
- Umsetzung / Strategie Frühe Kindheit
- Frühe Förderung
- Eltern fördern Schulerfolg