Totalrevision Schulgesetz
Das Schulgesetz wurde systematisch neu geordnet, sprachlich aktualisiert und auf der Basis der vergangenen Teilrevisionen konsolidiert sowie in Bezug auf die heutigen Verhältnisse nachgeführt.
Das im Wesentlichen auf das Formelle fokussierte Gesetzesprojekt wurde im Rahmen einer Totalrevision des Schulgesetzes angepackt. Im Zuge dieser Totalrevision waren keine grösseren materiellen Änderungen vorgesehen.
Ausgangslage
Das heute geltende Schulgesetz trat im Anschluss an eine Volksabstimmung am 1. April 1982 in Kraft. Es erlebte in den vergangenen vierzig Jahren mehr als vierzig Teilrevisionen. Dies hatte zur Folge, dass nicht nur die Lesbarkeit litt, sondern auch die Systematik allmählich auseinanderfiel. Auch in Bezug auf Sprache und Begrifflichkeiten bedarf das Schulgesetz inzwischen dringend einer Überarbeitung.
Ziele
Nach der die Volksschule in den letzten Jahren prägenden und weiterhin herausfordernden Einführung inhaltlicher Reformen (Strukturreform 2/6/3, Aargauer Lehrplan, pauschalisierte Ressourcierung, neue kommunale Führungsstrukturen) ist es angezeigt, die Ergebnisse der vergangenen Teilrevisionen im Volkschulbereich zu konsolidieren, ohne die Schulen mit weitergehenden inhaltlichen Neuerungen zu belasten. Dabei wird einerseits die Systematik des Volksschulgesetzes neu aufgebaut. Andererseits werden die wenigen Regelungen im Schulgesetz, welche die Mittelschulen betreffen, zusammen mit den bestehenden Regelungen des Mittelschuldekrets in ein neues Mittelschulgesetz überführt. Die beiden neuen Gesetze werden sprachlich an die heutige Zeit angepasst und die darin enthaltenen Regelungen gemäss den neueren Entwicklungen und der Rechtsprechung ausgestaltet.
Die vorwiegend formelle Totalrevision des Schulgesetzes soll nur wenige materielle Neuerungen enthalten. Diese leiten sich aus verschiedenen Anliegen aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen ab. Diese werden auftragsgemäss und zielgerichtet umgesetzt und entsprechend in neue gesetzliche Grundlagen gegossen.
Vorgehen
Der Regierungsrat verabschiedete Ende November 2022 das Normkonzept und beauftragte das Departement Bildung, Kultur und Sport, eine Anhörungsvorlage auszuarbeiten. Die Gesetzesentwürfe für ein neues Volksschulgesetz (VSG) und ein eigenes neues Mittelschulgesetz (MSG) lagen vom 1. September bis 30. November 2023 zur Anhörung vor.
Beide Gesetze fanden im November 2024 in der Gesamtabstimmung zur 1. Lesung des Grossen Rats praktisch eine vollständige Zustimmung. Ende September 2025 beriet der Grosse Rat die beiden Gesetze zum zweiten Mal. Mit 104 Ja- zu 25 Nein-Stimmen beschloss er das neue Volksschulgesetz, mit 128 Ja- zu 0-Nein-Stimmen das neue Mittelschulgesetz.
Zusammen mit den vom Regierungsrat beschlossenen zugehörigen Dekrets- und Verordnungsänderungen tritt das Volksschulgesetz auf den 1. August 2026 in Kraft.
Neuerungen mit der Inkraftsetzung
Mit der Inkraftsetzung per 1. August 2026 schafft das neue Volksschulgesetz die rechtliche Grundlage für wichtige Weiterentwicklungen an der Volksschule. Dies betrifft insbesondere die sprachliche Frühförderung, die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit erweitertem oder verstärktem Bedarf in Förderklassen, die Zuweisung zu Sonderschulen durch den Kanton oder die Vorgabe von Minimalstandards bei der digitalen Basisstruktur. Folgende materiallen und formellen Neuerungen werden umgesetzt:
Formell
- Aus dem Schulgesetz entstehen zwei separate Gesetze: Volksschulgesetz und Mittelschulgesetz.
- Die neue Systematik beim Normengefüge, dient der besseren Lesbarkeit und der Rechtssicherheit.
- Im Volksschulgesetz wird die Verbindung zwischen Volksschule und Sonderschule verstärkt.
Materiell
- Einführung einer umfassenden und zwingenden Sprachstandserhebung
- Einführung einer für die Gemeinden freiwilligen, vom Kanton aber unterstützten frühen Sprachförderung
- Wechsel bei der Kompetenz betreffend Sonderschulzuteilungen von den Gemeinden zum Kanton
- Rechtliche Grundlage zur Schaffung von Förderklassen als Bestandteil der integrativen Schule
- Spezifische Datenschutzregelungen für die Schulen
- Schaffung einer Grundlage für die kantonale Unterstützung des Sprach- und Kulturaustauschs mit anderen Kantonen und dem grenznahen Ausland
Zeitplan
| Wann | Was |
|---|---|
| 2. Quartal 2025 | Botschaft zur 2. Lesung an den Grossen Rat |
| 3. Quartal 2025 | 2. Lesung Grosser Rat Ergebnisse der GR-Beratung |
| 1. August 2026 | Inkraftsetzung |
Medienmitteilungen
- Neues Volksschulgesetz tritt per 1. August 2026 in Kraft. Neuerungen schaffen Mehrwert für Förderung der Aargauer Schülerinnen und Schüler. 27.02.2026
- Entwürfe zu Volksschul- und Mittelschulgesetz zur zweiten Beratung zugestellt. 09.05.2025
- Anhörungsstart zur Totalrevision des Schulgesetzes: Mittelschulbereich neu in eigenem Mittelschulgesetz geregelt. 01.09.2023
- Überweisung der Botschaft an den Grossen Rat zur 1. Lesung: Regierungsrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Schulgesetzes. 12.04.2024
Geschäftsunterlagen
- Grossratsbeschluss Schulgesetz; Totalrevision; neues Volksschulgesetz (VSG); neues Mittelschulgesetz (MSG) Bericht und Entwurf zur 2. Beratung
- Schulgesetz; Totalrevision; Entwurf neues Volksschulgesetz (E-VSG); Entwurf neues Mittelschulgesetz (E-MSG); Bericht und Entwurf zur 1. Beratung