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Dossiers & Projekte

Totalrevision Schulgesetz

Weisses Paragraphenzeichen lehnt an blauer Wand
© Adobe Stock

Das Schulgesetz wurde systematisch neu geordnet, sprachlich aktualisiert und auf der Basis der vergangenen Teilrevisionen konsolidiert sowie in Bezug auf die heutigen Verhältnisse nachgeführt werden.

Das im Wesentlichen auf das Formelle fokussierte Gesetzesprojekt wurde im Rahmen einer Totalrevision des Schulgesetzes angepackt. Im Zuge dieser Totalrevision waren keine grösseren materiellen Änderungen vorgesehen.

Ausgangslage

Das heute geltende Schulgesetz trat im Anschluss an eine Volksabstimmung am 1. April 1982 in Kraft. Es erlebte in den vergangenen vierzig Jahren mehr als vierzig Teilrevisionen. Dies hatte zur Folge, dass nicht nur die Lesbarkeit litt, sondern auch die Systematik allmählich auseinanderfiel. Auch in Bezug auf Sprache und Begrifflichkeiten bedarf das Schulgesetz inzwischen dringend einer Überarbeitung.

Ziele

Nach der die Volksschule in den letzten Jahren prägenden und weiterhin herausfordernden Einführung inhaltlicher Reformen (Strukturreform 2/6/3, Aargauer Lehrplan, pauschalisierte Ressourcierung, neue kommunale Führungsstrukturen) ist es angezeigt, die Ergebnisse der vergangenen Teilrevisionen im Volkschulbereich zu konsolidieren, ohne die Schulen mit weitergehenden inhaltlichen Neuerungen zu belasten. Dabei wird einerseits die Systematik des Volksschulgesetzes neu aufgebaut. Andererseits werden die wenigen Regelungen im Schulgesetz, welche die Mittelschulen betreffen, zusammen mit den bestehenden Regelungen des Mittelschuldekrets in ein neues Mittelschulgesetz überführt. Die beiden neuen Gesetze werden sprachlich an die heutige Zeit angepasst und die darin enthaltenen Regelungen gemäss den neueren Entwicklungen und der Rechtsprechung ausgestaltet.

Die vorwiegend formelle Totalrevision des Schulgesetzes soll nur wenige materielle Neuerungen enthalten. Diese leiten sich aus verschiedenen Anliegen aus überwiesenen parlamentarischen Vorstössen ab. Diese werden auftragsgemäss und zielgerichtet umgesetzt und entsprechend in neue gesetzliche Grundlagen gegossen.

Vorgehen

Der Regierungsrat verabschiedete Ende November 2022 das Normkonzept und beauftragte das Departement Bildung, Kultur und Sport, eine Anhörungsvorlage auszuarbeiten. Die Gesetzesentwürfe für ein neues Volksschulgesetz (VSG) und ein eigenes neues Mittelschulgesetz (MSG) lagen vom 1. September bis 30. November 2023 zur Anhörung vor. Im Anschluss daran überwies der Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft zur 1. Lesung.

Beide Gesetze fanden in der Gesamtabstimmung zur 1. Lesung des Grossen Rats nach 29 beschlossenen Änderungen zum VSG, beziehungsweise 12 beschlossenen Änderungen zum MSG praktisch eine vollständige Zustimmung. Gleichzeitig wurden im Hinblick auf die 2. Lesung insgesamt 14 Prüfungsaufträge überwiesen.

Ende September beriet der Grosse Rat die beiden Gesetze zum zweiten Mal.

Neuerungen mit der Inkraftsetzung

Nach der Beratung im Grossen Rat Ende September werden mit der Inkraftsetzung per 1. August 2026 folgende materiallen und formellen Neuerungen umgesetzt:

Formell

  • Aus dem Schulgesetz entstehen zwei separate Gesetze: Volksschulgesetz und Mittelschulgesetz.
  • Die neue Systematik beim Normengefüge, dient der besseren Lesbarkeit und der Rechtssicherheit.
  • Im Volksschulgesetz wird die Verbindung zwischen Volksschule und Sonderschule verstärkt.

Materiell

  • Einführung einer umfassenden und zwingenden Sprachstandserhebung
  • Einführung einer für die Gemeinden freiwilligen, vom Kanton aber unterstützten frühen Sprachförderung
  • Wechsel bei der Kompetenz betreffend Sonderschulzuteilungen von den Gemeinden zum Kanton
  • Rechtliche Grundlage zur Schaffung von Förderklassen als Bestandteil der integrativen Schule
  • Spezifische Datenschutzregelungen für die Schulen
  • Schaffung einer Grundlage für die kantonale Unterstützung des Sprach- und Kulturaustauschs mit anderen Kantonen und dem grenznahen Ausland

Zeitplan

WannWas
2. Quartal 2025Botschaft zur 2. Lesung an den Grossen Rat
3. Quartal 20252. Lesung Grosser Rat
Ergebnisse der GR-Beratung
1. August 2026voraussichtliche Inkraftsetzung