Trockenheit und Hochwasser
Das Handlungsfeld Trockenheit und Hochwasser fokussiert auf die koordinierte und effektive Bewältigung von Hochwasser- und Trockenheitsereignissen im Zeichen künftiger Herausforderungen wie dem Klimawandel.
Mit fortschreitendem Klimawandel treten Extremereignisse wie Starkregen, Trockenheit und Hitze häufiger und intensiver auf, wobei Starkniederschläge lokal zu Oberflächenabfluss und Hochwasser führen können (MeteoSchweiz: Klimaszenarien CH2025). Mit dem weiteren Bevölkerungswachstum nimmt der Wasserbedarf zu, wodurch Situationen von Wasserknappheit wahrscheinlicher werden. Das Hochwasserrisiko hängt dagegen primär von der Siedlungsentwicklung in gefährdeten Gebieten ab.
Die Grundwasserstände sind künftig grösseren Schwankungen ausgesetzt. Insbesondere wenn zwei Trockenphasen aufeinander folgen, ohne dass sich die Grundwasservorkommen erholen konnten, kann dies zu kritisch tiefen Grundwasserständen führen (BAFU: Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA). Gleichzeitig müssen zum Schutz der Oberflächengewässer Entnahmen bei Trockenheit eingeschränkt werden. Bei Hitze verschärft sich das Problem zusätzlich: Die Wassertemperaturen steigen, während durch das fehlende Zuflusswasser kaum noch eine natürliche Verdünnung stattfindet. Dadurch kann sich das Wasser nicht mehr ausreichend mit kühlerem und sauerstoffreichem Wasser vermischen, was die Wasserqualität und die ökologischen Funktionen der Gewässer erheblich beeinträchtigt ( Lanz, K. et al. (2021): Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft der Schweiz). Während Hitzewellen wird auch der Freizeitdruck auf die Gewässer erhöht und muss somit ebenfalls berücksichtigt werden. Um Trockenheit und Wasserknappheit effektiv zu bewältigen, ist eine klare Koordination zwischen allen Akteurinnen und Akteuren unerlässlich. Auch im Umgang mit Entnahmeeinschränkungen und der Priorisierung des Trinkwasserbezugs bedarf es einer einheitlichen Vorgehensweise, um die unterschiedlichen Interessen auszubalancieren. Im Kanton Aargau wurden bereits Handlungsansätze erprobt, die in der Praxis hilfreiche Erfahrungen geliefert haben. Mit Blick auf die zunehmenden Herausforderungen für den Umgang mit Trockenheit sollen diese Grundlagen aktualisiert und weiterentwickelt werden.
Das risikobasierte Hochwassermanagement des Kantons Aargau hat sich bewährt und soll darum weitergeführt werden (Controllingbericht Hochwassermanagement Kanton Aargau 2024). Gleichzeitig ist es notwendig, die Risiken durch Oberflächenabfluss künftig vorausschauender und systematischer zu berücksichtigen, um auf die Auswirkungen des Klimawandels angemessen reagieren zu können (BAFU/ARE 2022: Regenwasser im Siedlungsraum).
Umgang mit Zielkonflikten
Aktivere Rolle des Kantons vs. Gemeindeautonomie
Die Gemeindeautonomie wird im Bereich der Trinkwasserversorgung gewahrt. Im Ereignisfall verschieben sich gewisse Kompetenzen schrittweise hin zum Kanton, um eine übergeordnete Koordination sicherzustellen. Als Orientierung dienen die Warnstufen des Bundes.
Nutzungsinteressen vs. ökologische Tragbarkeit
Zum Schutz der Gewässerökosysteme müssen Wasserentnahmen bei Niedrigwasser oder hohen Wassertemperaturen eingeschränkt werden. Der Kanton stellt als Bewilligungsbehörde für Wasserentnahmen und Einleitungen die ökologische Tragbarkeit sicher.
Flächenvorsorge für den Hochwasserschutz vs. Nutzungseinschränkungen
Um den Hochwasserschutz sicherzustellen, müssen geeignete Überflutungsflächen für den Ereignisfall festgelegt werden, was häufig mit Nutzungseinschränkungen verbunden ist. Um eine ganzheitliche Interessenabwägung zu gewährleisten, erfolgt diese über die ordentlichen raumplanerischen Verfahren.
Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern
Stossrichtungen
Koordination bei Trockenheit und Wasserknappheit verstärken
Ziel der Stossrichtung: Die Bewältigung von Niedrigwasser, Trinkwasserknappheit und Grundwassermangel ist durch klar geregelte Abläufe, Zuständigkeiten und Massnahmen vorbereitet.
Mit fortschreitendem Klimawandel und weiterem Bevölkerungswachstum steigt das Risiko von Grundwassermangellagen, die sowohl Trink- als auch Brauchwassernutzungen betreffen können. Trockenheit und Hitze werden schweizweit neu als Naturgefahren behandelt. Der Bund hat dazu eine Trockenheitsplattform mit Monitoring-, Vorhersagesystem und offiziellen Warnstufen aufgebaut. Diese Warnstufen dienen als Orientierung für Eskalationsmassnahmen und reichen von Stufe eins (keine oder geringe Gefahr) bis Stufe vier (grosse Gefahr). Ab Stufe zwei übernimmt der Kanton für die Wasserversorgung eine aktivere Rolle, bereitet Massnahmen vor und setzt diese um. Ab Stufe drei ist ein proaktives und koordinierendes Handeln für die Sicherstellung der Wasserversorgung erforderlich.
Die kantonalen Grundlagen und Konzepte in den Bereichen Grundwasser, Landwirtschaft (Wegleitung zur nachhaltigen Bewässerung in der Landwirtschaft), Gewässerschutz und Fischerei (Notfallkonzept Trockenheit und Hitze (PDF, trockenheit,konzept,hitze,wärme,tiefe abflüsse, 1,4 MB)) sind gezielt an das Früherkennungssystem des Bundes anzuknüpfen. Für Oberflächengewässer gelten die Warnstufen des Bundes als ergänzende Informationsquelle, da die hydrologische Situation lokal differenziert beurteilt werden muss. Für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bestehen gesetzlich definierte Grenzwerte und ein Vorgehenskonzept für Sistierungen durch die Bewilligungsbehörde. Für das Grundwasser hingegen fehlen bisher ganzheitliche Regelungen für Entnahmeeinschränkungen.
Die Zusammenarbeit zwischen bestehenden Arbeitsgruppen (Lagebeurteilung Waldbrand und Trockenheit), sowohl kantonsintern als auch mit externen Akteurinen und Akteuren, ist regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Zudem ist zu klären, welche Kompetenzen im Ereignisfall von den Gemeinden auf den Kanton übergehen und wie die Früherkennungsplattform kommunikativ genutzt werden kann, um eine optimale Vorbereitung aller Akteure zu gewährleisten.
Interventionskonzept Kanton
Gemäss § 34 Abs. 3 WnG kann der Kanton zum Schutz vor Übernutzung des Grundwassers die Entnahmemenge beschränken. Bei drohendem Wassermangel können die Gemeinden den Wasserverbrauch für die der Trinkwasserversorgung untergeordneten Bedürfnisse entschädigungslos einschränken oder verbieten. Deshalb müssen folgende Punkte bei einer Grundwassermangellage geregelt werden:
- Welche Brauchwassernutzungen müssen wann wie stark eingeschränkt oder eingestellt werden?
- Für welche Trinkwassernutzungen empfiehlt der Kanton den Gemeinden zu welchen Zeitpunkten eine Einschränkung oder einen Nutzungsstop? Wann kann wie stark eingeschränkt oder eingestellt werden?
Dies bedingt, dass regional geklärt wird, wann eine Grundwassermangellage eintritt und welche konkreten Einschränkungen angemessen sind.
Interventionskonzept pro Wasserversorgungsregion
Die regionalen Interventionskonzepte sollen dazu dienen, dass sich die Wasserversorgungen innerhalb der Wasserversorgungsregion absprechen und gemeinsam zielführende Massnahmen in Zeiten mit anhaltender Trockenheit treffen können. Ein Interventionskonzept definiert für zunehmende Eskalationsstufen die nötigen Massnahmen: Zu Beginn wird beispielsweise bei einer sich anbahnenden Trockenheitssituation ein regionaler Stab Trockenheit-Wasserversorgung einberufen, welcher entsprechende Vorbereitungen trifft. Verschärft sich die Trockensituation, werden regionale Aufrufe an die Bevölkerung zum Wassersparen nötig und der Bezug von Trinkwasser für Brauchwassernutzungen durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Gartenbau wird eingeschränkt. Zudem kann es nötig sein, dass sich Wasserversorgungen untereinander aushelfen. Im Extremfall kommen die Regelungen auf Basis der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) zur Anwendung.
Handlungsmöglichkeiten des Kantons
- Bestehende Grundlagen und Konzepte zum Umgang mit Trockenheit und Wasserknappheit weiterentwickeln und bei gegebener anwendbarer Skalierbarkeit gegebenenfalls an die Warnstufen des Bundes anknüpfen/anlehnen.
- Analog zu anderen Naturgefahren definieren, ab welcher Warnstufe der Kanton eine aktivere Rolle übernimmt.
- Koordination der verschiedenen Arbeitsgruppen rund um das Thema Trockenheit verbessern.
- Interventionskonzept Kanton gestützt auf § 34 Abs. 3 WnG erarbeiten.
- Interventionskonzept pro Wasserversorgungsregion einfordern: Festlegung von Priorisierungsgrundsätzen und Massnahmen nach vordefinierten Interventionsstufen. Der Kanton stellt den Wasserversorgungsregionen dazu geeignete Grundlagen bereit.
Synergien nutzen und Wirkung erzielen
- Für Bereiche, in denen bisher keine Regelungen bestehen, schafft die Definition von Warnstufen und klaren Abläufen für den Umgang mit Trockenheit und Wasserknappheit eine verlässliche Grundlage für eine koordinierte und wirksame Bewältigung.
- Die frühzeitige Erkennung von Trockenheitssituationen sowie gezielte Kommunikationsmassnahmen ermöglichen es, negative Auswirkungen möglichst frühzeitig zu mindern und die betroffenen Akteursgruppen rechtzeitig vorzubereiten.
- Die Interventionskonzepte auf kantonaler und regionaler Ebene stärken die Versorgungssicherheit und fördern eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen, insbesondere des Grundwassers.
- Interventionskonzepte tragen zu einer fairen Priorisierung und Verteilung von Trinkwasser bei Knappheit bei, indem gewisse Grundsätze im gesamten Kanton einheitlich gehandhabt werden. Gleichzeitig bleiben den Regionen und Gemeinden Freiheiten, um lokale Bedürfnisse zu berücksichtigen.
- Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Hitze, beispielsweise durch das Beheben von Hitze-Inseln in Städten, verringern den Kühlwasserbedarf und entlasten die Bedarfsspitzen für die Wasserversorgung.
Risikobasiertes Hochwassermanagement stärken
Ziel der Stossrichtung: Der integrale Ansatz des Hochwassermanagements im Kanton Aargau wird fortgesetzt und berücksichtigt vorausschauend die klimabedingten Risiken.
Das Hochwassermanagement des Kantons Aargau basiert auf den drei Grundpfeilern Vermeiden (Vorsorge), Vermindern (Abwehr) sowie Tragen und umfasst folgende Einzelstrategien:
- Flächenvorsorge: raumplanerische Sicherung von Überflutungsflächen und gefährdeten Gebieten, angepasste Nutzung
- Bauvorsorge: Objektschutz
- Verhaltensvorsorge: Hochwasserwarnung und Notfallplanung
- Risikovorsorge: Finanzielle Vorsorge (Elementarschaden- und Hausratversicherung)
Der Hochwasserschutz soll in erster Linie vorsorglich erfolgen. Mittels präventiver Massnahmen kann der potenzielle Schaden möglichst gering gehalten werden (Vermeiden). In Siedlungsgebieten können Schutzdefizite oftmals nicht allein durch präventive Massnahmen gelöst werden. Hier werden wasserbauliche Massnahmen kombiniert mit Überflutungsräumen notwendig (Vermindern). Eine absolute Sicherheit vor Hochwasser ist aus technischen, ökologischen und ökonomischen Gründen nicht möglich. Die Planung und Umsetzung von Massnahmen erfolgen gestützt auf eine differenzierte Abwägung der Risiken. Es verbleibt ein Restrisiko (Tragen).
Eine zentrale Grundlage des gesamtheitlichen Hochwassermanagements ist die Gefahrenkarte Hochwasser. Sie gibt Auskunft über die Gefahrensituation und ist ein wichtiges Instrument für raumplanerische, bauliche und Notfall-Massnahmen (siehe auch: Controllingbericht Hochwassermanagement). Gemäss Wasserbaugesetzgebung sind die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese periodisch nachzuführen. Der Kanton Aargau plant eine Revision der bestehenden Gefahrenkarte Hochwasser (GK 2.0), die sich an den Vorgaben des BAFU orientiert und in der unter anderem der Klimawandel, neue hydrologische Grundlagen und neue methodische Ansätze berücksichtigt werden.
Der zunehmende Raumbedarf für Wasserrückhalt, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Kompensation landwirtschaftlich genutzter Flächen, macht eine konsequente Umsetzung und Sicherstellung bestehender Planungsinstrumente notwendig.
Der Umgang mit Oberflächenabfluss gewinnt angesichts des Klimawandels und der zunehmenden Starkregenereignissen an Bedeutung. Die steigenden Risiken erfordern eine Klärung der Rollen und Zuständigkeiten von Kanton, Gemeinden, Grundeigentümerinnen und -eigentümer, der Gebäudeversicherung sowie weiteren Akteursgruppen.
Handlungsmöglichkeiten des Kantons
- Der Hochwasserschutz wird durch raumplanerische Massnahmen, Gewässerunterhalt, Rückhaltemassnahmen sowie daran angepasste Abflusskapazitäten bei Fliessgewässern sichergestellt.
- Der Kanton Aargau überarbeitet die kantonalen hydrologischen Grundlagen anhand neuer methodischer Ansätze. Darauf basierend wird gemäss den neuen Bundesvorgaben (zum Beispiel Berücksichtigung des Klimawandels etc.) die heutige Gefahrenkarte Hochwasser revidiert.
- Gestützt auf die Gefahrenkarte Hochwasser und Massnahmenplanungen legt der Kanton die planerischen, baurechtlichen und baulichen Schutzmassnahmen zur Hochwasservorsorge in seinen Fachplanungen fest.
- Gebiete ausserhalb der Bauzonen, die bei Hochwasser überschwemmt werden können oder deren Überschwemmung dazu dient, Hochwasserschäden zu mindern, werden als Freihaltegebiete planerisch geschützt und in der Regel vor weiterer Bebauung freigehalten.
- Für den Umgang mit Oberflächenabfluss werden die Erarbeitung von Grundlagen geprüft und die Rollen sowie Zuständigkeiten der verschiedenen Akteurinnen und Akteuren geklärt.
Synergien nutzen und Wirkung erzielen
- Durch die gesamtheitliche Hochwasservorsorge kann der potenzielle Schaden möglichst gering gehalten werden.
- Mit der Revitalisierung von Gewässern können gleichzeitig der Hochwasserschutz verbessert und naturnahe, resiliente Gewässer gefördert werden.