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Handlungsfelder Wasserstrategie

Wasserspeicherung

Das Handlungsfeld Wasserspeicherung fördert nachhaltige Rückhalt- und Speichermassnahmen, welche den natürlichen Wasserkreislauf fördern, die Wasserversorgung sichern und die klimaangepasste Siedlungs- und Landschaftsentwicklung unterstützen.

Mit dem Klimawandel nehmen sowohl die Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlägen als auch die Dauer und Hitze von Trockenperioden zu. Im Siedlungsraum verstärkt sich damit der Hitzeinseleffekt, während in der offenen Landschaft die Böden zunehmend schneller austrocknen (Makarieva et al. 2023; Hildmann 2008). Die Ursachen für diese Entwicklungen liegen jedoch nicht allein im Klimawandel. Auch strukturelle Veränderungen durch die zunehmende Versiegelung, die Siedlungswasserwirtschaft, den Wasserbau und die landwirtschaftliche Nutzung tragen massgeblich dazu bei. Jahrzehntelang hat der Mensch die Gewässer begradigt, Kanalisationen und Drainagen gebaut – mit dem Ziel, Wasser möglichst rasch abzuleiten (Gimmi et al. 2011). Dadurch wurde die natürliche Wasserspeicherfähigkeit in den Siedlungen sowie der Landschaft deutlich reduziert. Das abgeleitete Wasser fehlt während niederschlagsfreien Perioden zunehmend, sowohl für die menschliche Nutzung als auch für die Natur. Organisch geprägte Böden schwinden, wodurch weitere Treibhausgase erzeugt werden und die landwirtschaftliche Produktionsfähigkeit dieser Böden langfristig gefährdet ist (Werdenberg et al. 2024). Gleichzeitig nimmt durch die Versiegelung auch das kühlende Potenzial in der Landschaft ab, das durch Verdunstung aus unversiegelten Böden, offenen Wasserflächen und Vegetation entsteht und so zur natürlichen Klimaregulation beiträgt.

Aufgrund der zunehmenden Starkniederschläge ist künftig häufiger mit Überschwemmungen sowie einer Intensivierung des Oberflächenabflusses zu rechnen (MeteoSchweiz: Klimaszenarien CH25). Die bestehenden Systeme der Siedlungsentwässerung werden dabei über ihre Auslegung hinaus belastet, da sie in der Regel nicht für den zusätzlichen Oberflächenabfluss dimensioniert sind. Um sich gegenüber diesen Herausforderungen zu wappnen, braucht es eine Systemumkehr – hin zu mehr Wasserrückhalt und Speicherung im Einzugsgebiet (BAFU/ARE: Regenwasser im Siedlungsraum). Im Sinne des Grundsatzes der Wasserstrategie "Vorbeugen vor Bewältigen" haben präventive Massnahmen, die einen direkten oder strukturellen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung des Wasserkreislaufs leisten, höchste Priorität.

Dazu müssen die bestehenden natürlichen Wasserspeicher erhalten und wenn möglich ausgebaut werden. Als grösster natürlicher Wasserspeicher kommt dem Grundwasser eine entscheidende Rolle zu (BAFU: Gewässer im Klimawandel). Einbauten ins Grundwasser, welche das Speichervolumen und die Durchlassgeschwindigkeit des Wassers wesentlich und dauernd verringen, sind grundsätzlich verboten (GschG Art. 43 Abs. 4 und GSchV Anhang 4, Ziffer 211). Gleichzeitig wären im Siedlungsraum die Entsiegelung von Flächen sowie die Förderung von Grünflächen zentrale Massnahmen, um die gezielte Versickerung von Regenwasser, die natürliche Kühlung und die Grundwasserneubildung zu fördern.

Auch künstliche Grundwasseranreicherungen können einen Mehrwert schaffen. Bei allen Massnahmen muss gewährleistet werden, dass die Grundwasserqualität nicht verschlechtert wird. Ansätze wie klimaangepasstes Regenwassermanagement, die Konzepte "Schwammstadt" und "Schwammland" sowie "Slow Water" leisten einen wichtigen Beitrag zur Rückhaltung von Wasser. Diese Ansätze ermöglichen eine verzögerte Abgabe an Boden und Gewässer und tragen dazu bei, Wasserressourcen während Trockenphasen verfügbar zu halten. Im Landwirtschaftsgebiet können wassersparende Bodenbearbeitungsmethoden und angepasste Drainagesysteme die Speicherfähigkeit des Bodens erhöhen und Erosion verhindern. Im Rahmen eines Pilotprojekts zur Entwicklung einer kommunalen Regenwasserstrategie arbeitet der Kanton Aargau daran, eine wassersensitive Siedlungsentwicklung zu fördern, bei der blau-grüne Infrastrukturen integrativ und flächendeckend in die Planungs- und Bauprozesse eingebunden werden.

Gemäss Baugesetz sind die Gemeinden verantwortlich für die Regenwasserbewirtschaftung. Sie stossen jedoch oft an fachliche und finanzielle Grenzen. Eine zentrale Rolle kommt auch den Bauherrschaften, Planungs-, Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros zu. Teilweise sind die heutigen Standards und Normen für das klimaangepasste Regenwassermanagement in der Praxis wenig bekannt. Schliesslich spielen auch die Bevölkerung und die Wirtschaft eine wichtige Rolle. Jeder Liegenschaftsbesitzer kann durch einfache Massnahmen zum Wasserrückhalt beitragen, sei dies beispielsweise durch Versickerungsmassnahmen, Dachbegrünung, Speicherlösungen und Verwendung des Dachwassers.

Umgang mit Zielkonflikten

Rasches und günstiges Bauen vs. Wasserrückhalt

Die aktuellen Normen und Richtlinien berücksichtigen einen nachhaltigen Umgang mit Regenwasser bereits heute. Allerdings sind sie bei Gemeinden und Bauherrschaften teilweise noch wenig bekannt oder ihr Interesse liegt in der raschen Umsetzung von Bauprojekten, wodurch auch heute noch neue Bauten nach alten und überholten Standards realisiert werden. Der Kanton kann dies im Rahmen seiner Zuständigkeiten nur in wenigen Fällen einfordern und in der Regel lediglich auf den Stand der Technik hinweisen.

Verdichtetes Bauen vs. Beeinflussung des Grundwassers

Durch verdichtetes Bauen mit Einbauten ins Grundwasser können das Grundwasserspeichervolumen und die Durchflusskapazität reduziert werden, was sich mit der Zeit negativ auf den Wasserhaushalt und die Grundwasserqualität auswirken kann. Die Gewässerschutzgesetzgebung sieht deshalb strenge Vorgaben bezüglich Einbauten ins Grundwasser vor. Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel sind grundsätzlich verboten. Im Kanton Aargau werden Ausnahmebewilligungen nur bei überwiegendem öffentlichem Interesse erteilt und wenn das Bauvorhaben zwingend auf den Einbau unter den mittleren Grundwasserspiegel angewiesen ist sowie die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand höchstens um 10 Prozent vermindert wird. Die Einbauten sind mit Ausgleichsmassnahmen grundsätzlich vollständig zu kompensieren. Darüber hinaus darf das Speichervolumen dabei nicht wesentlich und dauernd verringert werden.

Wasserrückhalt im Offenland und Wald vs. land- und forstwirtschaftliche Produktion

Ein Teil der heutigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen waren ursprünglich Feuchtgebiete und werden heute durch Entwässerungsgräben entwässert. Im Wald sind dies rund fünf Prozent der Waldfläche (Bericht zur Studie "Wiedervernässung von Wäldern im Kanton Aargau"). Im Offenland ist das Potenzial für zusätzlichen Wasserrückhalt aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung ebenfalls hoch. So sind im Kanton Aargau 19 Prozent der Landwirtschaftlichen Nutzfläche drainiert (Agroscope: Drainagekarte Schweiz).

Im Interesse eines nachhaltigen und grossräumig funktionierenden Wasserhaushalts ist es sinnvoll, den Rückbau bestimmter Entwässerungsgräben zu fördern, um Wasser gezielt in der Landschaft zurückzuhalten. Die Förderung von Drainagesanierungen im Offenland erfolgt nur dann, wenn im Rahmen einer transparenten Interessenabwägung nachgewiesen werden kann, dass die wasserwirtschaftlichen Ziele nicht beeinträchtigt werden.

Versickerung vs. sauberes Grundwasser

Bei unkontrolliertem Versickern von Wasser bei Hochwasser oder aus verunreinigten Wasserrückhaltebecken oder ähnlichen Quellen kann das Grundwasser verschmutzt werden. Um dies zu vermeiden, gilt die Sorgfaltspflicht. Auch bei der Versickerung von Regenabwasser und der Umsetzung weiterer Schwammstadt-Elemente muss die Qualität des Grundwassers gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG, Art. 6), gewährleistet sein.

Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern

imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3imagemap-area-4imagemap-area-5 In diesem Bild werden die Schnittstellen zwischen Wasserspeicherung und den anderen Handlungsfeldern der Wasserstrategie beschrieben und verlinkt.

Stossrichtungen

Klimaangepasste Regenwasserbewirtschaftung vorantreiben

Ziel der Stossrichtung: Regenwasser wird im Kanton Aargau nachhaltig und an den Klimawandel angepasst bewirtschaftet.

Ein zentraler Ansatz zur Bewältigung der beschriebenen Herausforderungen ist der nachhaltige Umgang mit Regenwasser, wie dies im kantonalen Richtplan, Kapitel H7, Teilstrategien H7.2 und H7.4 festgehalten ist. Ziel ist es, den natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten beziehungsweise bestmöglich wiederherzustellen, indem Regenwasser lokal versickert, verdunstet oder durch Evapotranspiration der Vegetation in die Atmosphäre zurückgeführt wird. Ein zusätzlicher Vorteil ist die Reduktion der Abwassermenge bei Regenwetter, wodurch die Belastung von Oberflächengewässern durch Mischabwasser verringert wird (Kanton Zürich: Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser). Im Siedlungsraum ist der Umgang mit der Regenwasserbewirtschaftung vor allem bei Neubauten bereits gut geregelt und es gibt diesbezüglich schon viele Erfahrungen (VSA: Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter), etwa Regelungen für die Versickerung von Niederschlagwasser, die Einleitung in Oberflächengewässer sowie verschiedene Arten von Retentionsmassnahmen. Die geltenden Normen werden jedoch teilweise nicht ausreichend zur Umsetzung eingefordert. Hierzu bestehen noch ein grosser Handlungsbedarf und grosses Potenzial.

Auch ausserhalb des Siedlungsraums gibt es bewährte Prinzipien, um Regenwasser zurückzuhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Beispielsweise zielt der "Slow Water"-Ansatz darauf ab, Wasser in der Landschaft zu verlangsamen, versickern zu lassen und zu speichern, wodurch gleichzeitig Bodenerosion vermieden wird (Ebenrain-Zentrum Slow-Water). Solche Massnahmen entfalten insbesondere ausserhalb des Baugebiets eine hohe Wirkung für den Hochwasserschutz. Im Gegensatz dazu können Retentionsmassnahmen im Siedlungsraum zusätzlich positive Effekte auf das Mikroklima, die Grundwasserneubildung und die Verdunstungskühlung haben. Eine integrale Betrachtung beider Räume ist daher zentral. Der Kanton hat verschiedene Hebel, um die klimaangepasste Regenwasserbewirtschaftung voranzutreiben, sei dies in seiner Vorbildfunktion oder als Bewilligungsbehörde in verschiedenen Sektoralpolitiken.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Initiierung von Demonstrations- und Pilotprojekten, welche aufzeigen, wie Bauvorhaben nach den neusten Normen und dem Stand der Technik umgesetzt werden können.
  • Bauprojekte des Kantons haben Vorbildcharakter betreffend Regenwasserbewirtschaftung und gehen über die Mindeststandards hinaus.
  • Als Bewilligungsbehörde bei Projekten den aktuellen Stand der Technik zur Regenwasserbewirtschaftung einfordern.
  • Einbauten ins Grundwasser nur ausnahmsweise und unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben zulassen, sodass Durchflusskapazität und Speichervolumen weitgehend erhalten bleiben und erforderliche Ausgleichsmassnahmen umgesetzt werden.
  • In Gebieten mit unzureichenden Grundwasservorkommen eine künstliche Grundwasseranreicherung in der Nähe von Trinkwasserfassungen prüfen.
  • Machbarkeit für zusätzliche multifunktionale Speicherung untersuchen.
  • Prüfen, welche Drainagen sanierungswürdig sind und durch smarte Systeme ersetzt werden können.
  • Beim Ersatz von Drainagen smarte Technologien prüfen und einsetzen, um das Wasser dort, wo es benötigt wird, effizienter zu steuern und die Versickerung zu verbessern.
  • Revitalisierung von Fliessgewässern vorantreiben und dabei den Wasserrückhalt, die Neubildung von Grundwasser und Vernetzung der Gewässer mit dem Umland gezielt fördern.
  • Biberaktivitäten wo möglich zulassen, um damit den natürlichen Wasserhaushalt zu verbessern. Bei Nutzungskonflikten sollte der potenzielle Einfluss auf den Wasserhaushalt in der Interessenabwägung berücksichtigt werden.

Synergien nutzen und Wirkung erzielen

  • Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung verbessern das Mikroklima, reduzieren den Hitzeinseleffekt und erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Extremwetter wie Starkregen und Trockenperioden.
  • Die lokale Versickerung, Speicherung und Nutzung von Regenwasser kann die Abwassersysteme entlasten, stabilisiert den Wasserkreislauf und reduziert den Trinkwasserverbrauch.
  • Feuchte Zonen, begrünte Flächen und nachhaltige Landwirtschaft fördern die Biodiversität, verbessern die Bodenqualität und sichern die langfristige Wasserversorgung.

Gemeinden und Bauherrschaften in der Regenwasserbewirtschaftung unterstützen

Ziel der Stossrichtung: Bauherrschaften und Gemeinden werden bei der Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung mit geeigneten Rahmenbedingungen, Praxisgrundlagen und Beratung bestmöglich unterstützt.

Für die Bewirtschaftung des Regenwassers liegt die Verantwortung laut Baugesetz (§ 118 Wasserhaushalt im Siedlungsgebiet) in erster Linie bei den Gemeinden. Gemäss § 17 EG UWR sind die Gemeinden zudem für eine umweltgerechte Siedlungsentwässerung zuständig. Die Aufgaben sind aber mittlerweile so komplex geworden, dass es bei vielen Gemeinden am nötigen Fachwissen sowie an den personellen und finanziellen Mitteln fehlt. Daher ist eine verstärkte Unterstützung der Gemeinden notwendig, um die Planung und Umsetzung einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung voranzutreiben.

Die Umsetzung aktueller Standards und Ansätze sind in der Praxis noch nicht etabliert.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Ämterübergreifende Plattform "Regenwasserbewirtschaftung" schaffen, welche Grundlagen und Best-Practices für Gemeinden und Bauherrschaften sowie Planungs-, Landschafts- und Architekturbüros zur Verfügung stellt.
  • Prüfen, ob eine weitere Unterstützung dieser Zielgruppen durch eine Beratungsstelle oder spezialisierte Agentur sinnvoll ist (analog zur Energieberatung).
  • Erarbeitung einer Handlungsbedarfskarte, welche die Potenziale für den Wasserrückhalt an der Oberfläche sowie im Untergrund aufzeigt.
  • Prüfen, wie das Thema Regenwasserbewirtschaftung im Richtplan geschärft wird (zum Beispiel Planungsanweisungen an Gemeinden).
  • Anstossen einer Ergänzung der Bauverordnung zur Einhaltung der Vorgaben der Regenwasserbewirtschaftung.
  • Förderung von kommunalen Regenwasserstrategien.
  • Kooperation zwischen Kanton und Gemeinden sowie unter den Gemeinden verbessern.
  • Finanzielle Rahmenbedingungen für eine Regenwasserbewirtschaftung prüfen, unter Berücksichtigung erfolgreicher Beispiele anderer Gemeinden und Kantone.
  • Innovative Gemeinden mit Auszeichnungen oder Wettbewerben würdigen, um Anreize für eine vorbildliche Regenwasserbewirtschaftung zu schaffen.

Synergien nutzen und Wirkung erzielen

  • Durch das Bereitstellen praxisorientierter Grundlagen und einer Beratung wird die Fachkompetenz von Bauherrschaften und Gemeinden im Bereich Regenwasserbewirtschaftung gestärkt.
  • Ganzheitliche Regenwasserstrategien stärken die Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen und fördern nachhaltige, integrale Lösungen.

Partizipation und Eigenverantwortung bei Wasserrückhalt und Wasserspeicherung verstärken

Ziel der Stossrichtung: Die Partizipation der Bevölkerung zum Thema Wasserrückhalt und Wasserspeicherung wird ermöglicht und damit das Bewusstsein und die Eigenverantwortung gestärkt.

Im Rahmen einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung gewinnt ein verstärkter Bottom-up-Ansatz zunehmend an Bedeutung. Der Kanton spielt dabei eine zentrale Rolle als Bindeglied zwischen Bund und Gemeinden: Er hat die Aufgabe, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die es allen Akteurinnen und Akteuren ermöglichen, aktiv an der Entwicklung eines zukunftsfähigen Wassermanagements mitzuwirken.

Wenn die Bevölkerung frühzeitig in die Planung und Umsetzung von Massnahmen zu Wasserrückhalt und -speicherung eingebunden werden, stärkt dies nicht nur die Akzeptanz der Projekte. Es fördert auch die Eigenverantwortung und befähigt die Menschen, aktiv zu einem natürlicheren Wasserkreislauf und zur Klimaanpassung beizutragen. Um diese Beteiligung zu ermöglichen, sind finanzielle Anreize und gezielte Förderinstrumente zentral. Ein unterstützendes System soll private Akteurinnen und Akteure und Gemeinden befähigen, Schwammstadt- oder Schwammland-Konzepte erfolgreich umzusetzen. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwiefern eine frühzeitige Einbindung der Bevölkerung den langfristigen Erfolg solcher Massnahmen sichern kann. Denn nur durch gemeinsames Handeln lassen sich nachhaltige und tragfähige Lösungen realisieren.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Bottom-up-Ansatz durch stärkere Einbindung der Bevölkerung fördern.
  • Finanzielle Anreize und Förderinstrumente für Privatpersonen überprüfen, mit Fokus auf freiwilligen Massnahmen über dem gesetzlichen Minimum.
  • Pilotprojekte und Reallabore für innovative Wasserrückhalt- und Speicherlösungen fördern, um neue Konzepte in der Praxis zu erproben und weiterzuentwickeln.
  • Grundlagen für kleinere, dezentrale Speichermassnahmen (low tech, mit multi- und monofunktionalem Nutzen) schaffen, die mit geringem planerischem und administrativem Aufwand umsetzbar sind.
  • Kooperationen zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Praxis stärken, um Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zu fördern.
  • Beratungs- und Informationsangebote ausbauen, um private Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von Schwammstadt- oder Schwammland-Konzepten zu unterstützen.