Hinweis:Reinigungspflicht seit dem 1. Mai 2021
Seit Mai 2021 gilt am Hallwilersee eine Reinigungspflicht für Schiffe und Boote, die zuvor in einem anderen Gewässer lagen.
Invasive Arten in Gewässern werden oft unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Um die Verbreitung invasiver Neobiota im Hallwilersee zu verhindern, gilt für Boote am Hallwilersee eine Reinigungspflicht.
Invasive Arten, die sich an der Aussenhaut, im Motor oder im Kühlwasser von Booten aufhalten, können unbemerkt zwischen Gewässern verschleppt werden. Von Booten, die längere Zeit im Wasser liegen (mehrere Tage) und in verschiedene Gewässer transportiert werden, geht das grösste Risiko aus. Wenn eine invasive Art ein Gewässer einmal erreicht und eine stabile Population etabliert hat, ist sie meistens nicht mehr einzudämmen und es können grosse Schäden an Infrastruktur und Ökosystemen entstehen. Eine der problematischsten Arten, deren Einschleppung in den Hallwilersee befürchtet wird, ist die Quaggamuschel.
Seit Mai 2021 gilt am Hallwilersee eine Reinigungspflicht für Schiffe und Boote, die zuvor in einem anderen Gewässer lagen.
Ende 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau entschieden, dass Massnahmen zum Schutz des Hallwilersees vor invasiven, gebietsfremden Organismen umgesetzt werden sollen. Seit Mai 2021 werde folgende Massnahmen umgesetzt:
Für Boote mit einem Liege- oder Standplatz am Hallwilersee sind die unten beschriebenen vier Punkte zu beachten:
Formular - Bestätigung Bootsreinigung (PDF, 3 Seiten, 267 KB)
Boote ohne Liege- oder Standplatz am Hallwilersee dürfen nur mit einer Ausnahmebewilligung einwassern (z.B. Regatta, Bauarbeiten). Diese Boote müssen sich rechtzeitig im Voraus für eine Kontrolle anmelden (vgl. 3. Kontrolle vor dem Einwassern).
Auch beim Gewässerwechsel mit Wassersport- oder Fischereiausrüstung besteht die Gefahr, invasive Arten zu verschleppen. Es gilt daher vor jedem Gewässerwechsel: Ausrüstung kontrollieren, reinigen und trocknen lassen. Ausserdem ist das Freilassen von Köderfischen verboten.
Weitere Verschleppungsgefahren finden Sie auf der Seite "Vorsicht blinde Passagiere".
Merkblatt für Bootsbesitzerinnen und -besitzer (PDF, 1 Seite, 1,1 MB)
Merkblatt für Fischerinnen und Fischer (PDF, 2 Seiten, 761 KB)