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Neobiota in Gewässern

Neobiota Schutzmassnahmen für den Hallwilersee

Foto des Hallwilersees mit Abendsonne. Auf dem Wasser schwimmen Schwäne und Enten.
Kanton Aargau

Invasive Arten in Gewässern werden oft unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Um die Verbreitung invasiver Neobiota im Hallwilersee zu verhindern, gilt für Boote am Hallwilersee eine Reinigungspflicht.

Verschleppungsgefahr durch Boote

Invasive Arten, die sich an der Aussenhaut, im Motor oder im Kühlwasser von Booten aufhalten, können unbemerkt zwischen Gewässern verschleppt werden. Von Booten, die längere Zeit im Wasser liegen (mehrere Tage) und in verschiedene Gewässer transportiert werden, geht das grösste Risiko aus. Wenn eine invasive Art ein Gewässer einmal erreicht und eine stabile Population etabliert hat, ist sie meistens nicht mehr einzudämmen und es können grosse Schäden an Infrastruktur und Ökosystemen entstehen. Eine der problematischsten Arten, deren Einschleppung in den Hallwilersee befürchtet wird, ist die Quaggamuschel.

Hinweis:Reinigungspflicht seit dem 1. Mai 2021

Seit Mai 2021 gilt am Hallwilersee eine Reinigungspflicht für Schiffe und Boote, die zuvor in einem anderen Gewässer lagen.

Massnahmen am Hallwilersee seit Mai 2021

Ende 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau entschieden, dass Massnahmen zum Schutz des Hallwilersees vor invasiven, gebietsfremden Organismen umgesetzt werden sollen. Seit Mai 2021 werde folgende Massnahmen umgesetzt:

  • Einführung einer Reinigungspflicht vor dem Einwassern in den Hallwilersee für Boote, welche zuvor in einem anderen Gewässer lagen.
  • Einführung von obligatorischen Kontrollen vor dem Einwassern für kennzeichnungspflichtige Boote mit Wasserliegeplatz nach dem Aufenthalt auf einem anderen Gewässer.
  • Angebot für Bootswaschmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit Autowaschanlagen und Werften in der Region Hallwilersee.
  • Informationskampagne mit Plakaten an Einwasserungsstellen, Informationsschreiben an verschiedene Akteure, Merkblättern und Informationsveranstaltungen.
  • Umsetzungskontrolle der Informationsmassnahmen und Einwasserungskontrollen, sowie biologisches Monitoring hinsichtlich des Auftretens von neuen Neobiota.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein Boot am Hallwilersee einwassern möchten?

Für Boote mit einem Liege- oder Standplatz am Hallwilersee sind die unten beschriebenen vier Punkte zu beachten:

Formular - Bestätigung Bootsreinigung (PDF, 3 Seiten, 267 KB)

Boote ohne Liege- oder Standplatz am Hallwilersee dürfen nur mit einer Ausnahmebewilligung einwassern (z.B. Regatta, Bauarbeiten). Diese Boote müssen sich rechtzeitig im Voraus für eine Kontrolle anmelden (vgl. 3. Kontrolle vor dem Einwassern).

Weitere Verschleppungsgefahren

Auch beim Gewässerwechsel mit Wassersport- oder Fischereiausrüstung besteht die Gefahr, invasive Arten zu verschleppen. Es gilt daher vor jedem Gewässerwechsel: Ausrüstung kontrollieren, reinigen und trocknen lassen. Ausserdem ist das Freilassen von Köderfischen verboten.

Weitere Verschleppungsgefahren finden Sie auf der Seite "Vorsicht blinde Passagiere".

Merkblätter

Merkblatt für Bootsbesitzerinnen und -besitzer (PDF, 1 Seite, 1,1 MB)

Merkblatt für Fischerinnen und Fischer (PDF, 2 Seiten, 761 KB)