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Ökologische Infrastruktur

Schaffung neuer Feuchtgebiete

Eine Landschaft mit einem Baum in der Mitte, umgeben von Schilf und Wasserflächen, die den Himmel spiegeln. Im Hintergrund sind weitere Bäume und eine Wiese sichtbar.

Als Lebensraum zahlloser Tier- und Pflanzenarten erbringen Feuchtflächen einen unersetzlichen Beitrag zur Biodiversität und stellen ein wichtiges Vernetzungselement der Ökologischen Infrastruktur dar. Zudem spielen sie bei der Regulierung des Wasserhaushalts eine bedeutende Rolle. Aufgrund ihres anhaltenden Rückgangs ist der Kanton Aargau bestrebt neue Feuchtgebiete zu schaffen oder Flächen wiederzuvernässen. Für die Umsetzung konkreter Massnahmen stellt der Kanton Grundlagen wie Potenzialstudien zur Verfügung.

Feuchtflächen sind Lebensraum für unzählige bedrohte Tier- und Pflanzenarten und erbringen unverzichtbare Leistungen von hohem ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Wert. Zugunsten einer intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung, wurden in den letzten 200 Jahren grosse Teile der ehemaligen Feuchtflächen drainiert (oder entwässert) und haben diese Funktionen verloren. Die verbliebene Fläche reicht nicht mehr aus, die Biodiversität dieser Lebensräume zu gewährleisten.

Die Veränderung bei der Biodiversität kann konkret mit der Bestandesentwicklung der Vögel gezeigt werden. Wie der Lebensraumschwund dezimierte sich auch die Zahl der Vögel, die typischerweise in Feuchtgebieten leben. Einige spezialisierte Vogelarten mit hohen Lebensraumansprüchen an Feuchtgebiete verschwanden ganz. In den heutigen Feuchtgebieten gibt es nur noch jene Vogelarten, die geringere Ansprüche an den Lebensraum stellen.
Bestandsentwicklung der auf feuchte Lebensräume angewiesenen Vogelarten im Kanton Aargau (PDF, 9 Seiten, 1,4 MB)

Die Schaffung neuer Feuchtflächen zum Ausbau der Ökologischen Infrastruktur ist deshalb vordringlich. Kommt dazu, dass der Kanton Aargau als eigentlicher "Wasserkanton" für diese Art von Lebensräumen eine besondere Verantwortung trägt.

Gleichzeitig spielen Feuchtgebiete in Bezug auf den Wasserhaushalt eine bedeutende Rolle. Dank ihrer Schwammwirkung helfen die Feuchtgebiete im Wald, im Landwirtschaftsgebiet und im Siedlungsgebiet mit, bei Starkregen die Hochwasserwelle zu dämpfen und das Trockenfallen von Fliessgewässern bei langen und heissen Trockenphasen hinauszuzögern (Stichworte: Schwammstadt, respektive Schwammlandschaft). Zudem kühlen die Feuchtgebiete ihre Umgebung, filtern Meteorwasser und unterstützen die Grundwasseranreicherung nachhaltig.

Schaffung neuer Feuchtflächen im Landwirtschaftsgebiet

Feuchtgebiete wie Kleingewässer und Ähnliches sind in der Landwirtschaftszone zonenkonform (Art. 16 RPG). Sie sind vorzugsweise an Standorten zu erstellen, wo sie gemäss der Fachgrundlage der Ökologischen Infrastruktur eine sinnvolle Vernetzung ergeben. Zur Schonung der landwirtschaftlichen Flächen und für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden sind Feuchtgebiete gemäss dem Gegenvorschlag der Gewässerinitiative schwerpunktmässig an Standorten zu wählen, die bereits ein Vernässungspotenzial aufweisen.

Detailkarte von  Busslingen. Höhenangaben von 409 bis 495 sowie rot markierten Bereichen. Gebäude und Wege sind sichtbar.
Ausschnitt Potenzialkarte Feuchtflächen

Vernässungspotenzial im Landwirtschaftsgebiet
Der Geodatensatz "Potenzial der Feuchtflächen im Landwirtschaftsgebiet" stellt das Vernässungspotenzial flächig innerhalb des ganzen Kantons, spezifisch für das Landwirtschaftsgebiet, dar:
Potenzialkarte Feuchtflächen
Je nach Standort werden für eine Umsetzung spezifische Projekte vorgeschlagen:

  • Innerhalb der ausgewiesenen Fläche: Hier sind grossflächige Projekte für Feuchtgebiete (wie z.B. Paludikulturen, Wässermatten, Keylines, Weiherbauten) erwünscht. Die Massnahmen sind möglichst so zu wählen, dass die Qualität der Fruchtfolgeflächen als solche erhalten bleiben.

  • Ausserhalb der ausgewiesenen Fläche: Es ist davon auszugehen, dass diese Standorte für die Anlage grossflächiger Feuchtgebiete nicht besonders geeignet sind. Im Rahmen der Interessensabwägung sind die Anliegen des Bodenschutzes und des Erhalts der Fruchtfolgeflächen (FFF) entsprechend gegenüber den Interessen des Naturschutzes stärker zu gewichten. Zur Schonung des Bodens und der FFF sind Projekte zur Schaffung von Feuchtgebieten hier in der Regel mit einer maximalen Wasserfläche von circa 200 m2 zu planen.

Die bauliche Schaffung neuer Feuchtflächen bedarf meist einer Baubewilligung (z.B. für den Bodenabtrag, Bauten und Anlagen zur Ausleitung oder dem Rückhalt von Wasser und Ähnliches). In den Baugesuchsunterlagen sind die ökologischen Zielsetzungen und deren geplante Umsetzung konkret zu beschreiben.

Pilotprojekt "Umgang mit drainierten Böden"

Mit dem Pilotprojekt "Umgang mit drainierten Böden" haben sich die Kantone Bern, Zürich und Aargau mit den kostbaren, unersetzlichen Moorböden befasst. Im folgenden Faktenblatt wird der wertvolle Lebensraum der Moorböden beschrieben und es wird begründet, weshalb es sich lohnt, diesen zu erhalten und aufzuwerten.
Moorböden – kostbar und unersetzlich (PDF, 7 Seiten, 3,8 MB)

Die drei Kantone haben zudem festgelegt, welche entwässerten Flächen das Potenzial zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten besitzen. Im Kanton Aargau müsste rund die Hälfte der dabei analysierten potenziellen Gesamtfläche aufgrund des festgestellten Handlungsbedarfs regeneriert werden. Da weite Teile dieser Fläche von grosser Bedeutung für die Landwirtschaft sind, braucht es zur Umsetzung der Ökologischen Infrastruktur eine entsprechende Interessensabwägung.
Das folgende Faktenblatt beschreibt das methodische Vorgehen zur Bestimmung der pioritär zu behandelnden potenziellen Regenerationsflächen sowie die Ergebnisse der Analyse für den Kanton Aargau.
Faktenblatt zum Potenzial für die Wiederherstellung entwässerter Feuchtgebiete (PDF, 10 Seiten, 1,9 MB)

Die Erkenntnisse aus der Pilotstudie sind in die Festlegung des Potenzials der Feuchtflächen im Landwirtschaftsgebiet eingeflossen.