Übersicht Unterstützungsangebote
Kanton, Bund und private Organisationen bieten den Aargauer Unternehmen vielfältige Unterstützungsangebote für eine wirtschaftsfreundliche, nachhaltige und innovative Entwicklung im Bereich Energie. Verschaffen Sie sich hier einen raschen Überblick zu den verfügbaren Angeboten im Kanton Aargau.
Ob Photovoltaikanlage, Energieberatung oder Innovationsprojekt: der Bund, der Kanton Aargau und auch private Organisationen bieten Unternehmen im Kanton Aargau zahlreiche Unterstützungsangebote, sich bei Innovationsvorhaben, der Steigerung der Energieeffizienz und der Dekarbonisierung unterstützen zu lassen.
Die Angebote sind auf verschiedene Anbieterinnen und Anbieter, Fachstellen und Plattformen verteilt. Das macht es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten und das passende Angebot für das eigene Vorhaben zu finden.
Diese Seite fasst die wichtigsten Unterstützungsangebote kompakt zusammen und zeigt auf einen Blick, welche Angebote für Unternehmen und ihre jeweiligen Vorhaben infrage kommen.
Die Grafiken ordnen die Angebote nach ihrer Unterstützungsart und ihrem Wirkungsbereich.
Unterstützungsart
Die Unterstützungsart beschreibt, wie ein Unternehmen Unterstützung erhalten kann:
- Förderungen bieten finanzielle Unterstützung, beispielsweise in Form von Beiträgen, Bürgschaften oder Vergütungen.
- Beratungsangebote unterstützen Unternehmen mit Fachwissen, sowie bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen.
- Vernetzungsangebote ermöglichen den Erfahrungsaustausch und den Aufbau von Kontakten und Kooperationen.
- Hilfsmittel stellen ein strukturiertes und methodisches Vorgehen dar, welches Unternehmen dabei unterstützt, Ziele festzulegen, Massnahmen langfristig zu planen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Wirkungsbereich
Der Wirkungsbereich zeigt, welchem übergeordneten Ziel ein Angebot dient. Unterschieden wird zwischen Innovation, Energieeffizienz und Dekarbonisierung. Einige Angebote decken mehrere Unterstützungsarten oder Wirkungsbereiche ab und sind deshalb entsprechend übergreifend eingeordnet.
Die beiden Grafiken unterscheiden zwischen Angeboten für KMU und Grossverbraucher.
Als Abgrenzung wird, analog zum Grossverbraucherartikel, ein jährlicher Stromverbrauch von 500 Megawattstunden (MWh) verwendet.
Die Zuordnung zu KMU und Grossverbraucher sowie die Einordnung der Angebote dienen lediglich der Orientierung. Ob ein Unternehmen ein bestimmtes Angebot tatsächlich nutzen kann, hängt von den jeweiligen Teilnahme- und Förderbedingungen ab.
Unterstützungsangebot für KMU
Jährlicher Stromverbrauch < 500 MWh
Unterstützungsangebot für Grossverbraucher
Jährlicher Stromverbrauch ≥ 500 MWh
Unterstützungsangebote des Bundes
Innosuisse
Innosuisse ist die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung. Sie unterstützen KMU, Start-ups und andere Schweizer Organisationen bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie bei der Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse. Die Förderangebote unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten und ermöglichen beispielsweise auch die Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen und internationalen Partnerinnen und Partnern.
ITINERO
ITINERO unterstützt neuartige Technologien und Prozesse zur Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie zur Entnahme und Speicherung von CO₂. Möglich sind Investitions- und Betriebsbeiträge von bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Voraussetzung sind unter anderem ein höchstens fünf Jahre alter Netto-Null-Fahrplan, eine ausreichende Emissionsreduktion und der Nachweis, dass das Vorhaben ohne die Finanzhilfe nicht umgesetzt würde. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in Art. 6 des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG).
ITINERO-Branchenprogramme
ITINERO-Branchenprogramme unterstützen die gemeinsame Umsetzung neuartiger Technologien und Prozesse in mehreren KMU derselben Branche, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Die Programme werden in der Regel von einem Branchenverband oder einer beauftragten Programmträgerschaft organisiert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten der geförderten Massnahmen. Voraussetzung sind unter anderem ein höchstens fünf Jahre alter Netto-Null-Fahrplan, eine ausreichende Emissionsreduktion und der Nachweis, dass das Vorhaben ohne die Finanzhilfe nicht umgesetzt würde. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in Art. 6 des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG).
https://www.itinero.admin.ch/de/neuartige-technologien-und-prozesse-branchenprogramm
Technologiefonds
Der Technologiefonds erleichtert Schweizer KMU und Start-ups die Finanzierung klimafreundlicher Innovationen. Dabei verbürgt der Bund Darlehen bei Banken oder anderen Darlehensgeberinnen und Darlehensgebern und ermöglicht so den Zugang zu günstigem Fremdkapital. Gefördert werden neuartige Produkte, Verfahren oder Software, die Treibhausgasemissionen oder den Ressourcenverbrauch senken, erneuerbare Energien fördern oder die Energieeffizienz steigern.
Umwelttechnologieförderung
Mit der Umwelttechnologieförderung unterstützt der Bund die Entwicklung und Erprobung von Technologien, Anlagen, Verfahren und Produkten, die Umweltbelastungen vermindern oder natürliche Ressourcen effizienter nutzen. Gefördert werden insbesondere Pilot- und Demonstrationsprojekte in der Phase vor dem Markteintritt sowie Projekte zur Verbesserung der Ressourceneffizienz. Gesuche können von Unternehmen, Projektgruppen und Forschungsinstitutionen eingereicht werden. Zur Verfügung stehen jährlich rund 1.7 Millionen Franken.
PEIK
PEIK ist die Energieberatung für KMU von EnergieSchweiz. Das Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen mit jährlichen Energiekosten ab 20'000 Franken. Nach einem kostenlosen Erstgespräch werden der Energieverbrauch analysiert, wirtschaftliche Effizienzmassnahmen vorgeschlagen und auf Wunsch deren Umsetzung begleitet. EnergieSchweiz beteiligt sich finanziell an den Beratungs- und Begleitungskosten.
Pinch-Analyse
Die Pinch-Analyse untersucht die Wärmeströme eines Produktionsbetriebs. Sie zeigt auf, wo unnötige Energieverluste entstehen, wie Abwärme besser genutzt und wie der Energiebedarf gesenkt werden kann, ohne die Betriebssicherheit der Kernprozesse zu beeinträchtigen. EnergieSchweiz übernimmt maximal 60 Prozent der Kosten einer Grobanalyse und 40 Prozent der Kosten einer vollständigen Pinch-Analyse, sofern diese von einer zertifizierten Fachperson durchgeführt wird. Von der Hochschule Luzern in Zusammenarbeit mit dem BFE und der EnAW wurde die Software PinCH entwickelt, welche die Abwicklung und Modellierung der Wärmeströme vereinfacht.
https://www.energieschweiz.ch/unternehmen/sich-beraten-lassen/pinch/
https://www.pinch.ch/
Pronovo
Pronovo vollzieht im Auftrag des Bundes verschiedene Förderprogramme für die Produktion erneuerbarer Energie. Insbesondere können Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für deren Umsetzung eine einmalige Investitionsvergütung, die sogenannte Einmalvergütung, beantragen. Je nach Grösse und Nutzung der Anlage stehen unterschiedliche Fördermodelle für kleine und grosse Anlagen sowie für Anlagen ohne Eigenverbrauch zur Verfügung. Neben PV-Anlagen wickelt Pronovo auch Förderungen für Biomasse-, Wasser- und Windkraftanlagen ab.
ProKilowatt
ProKilowatt ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Energie (BFE) für Massnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs. Unterstützt werden beispielsweise Effizienzmassnahmen bei Beleuchtungs-, Kälte-, Lüftungs-, Pumpen- und Motorenanlagen sowie der Industrietechnik. Der Förderbeitrag kann bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten betragen. Das geplante Projekt muss dabei eine Paybackzeit von mehr als vier Jahren aufweisen um förderfähig zu sein.
Zielvereinbarung Bund
Mit einer Zielvereinbarung kann sich das Unternehmen von der CO₂-Abgabe befreien und/oder den Netzzuschlag zurück erstatten lassen. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen gegenüber dem Bund seine Energieeffizienz zu steigern und seine CO₂-Emissionen zu vermindern. Eine anerkannte Zielvereinbarung kann zur Erfüllung des kantonalen Grossverbraucherartikels verwendet werden. Sie bildet zudem eine Voraussetzung für eine Verminderungsverpflichtung.
Freiwillige Zielvereinbarung Bund
Ein Unternehmen kann freiwillig eine Zielvereinbarung mit dem Bund eingehen, ohne für die Befreiung der CO2-Abgabe oder die Rückerstattung des Netzzuschlages qualifiziert zu sein. Das Unternehmen profitiert von einer systematischen Erarbeitung, Erfassung und Abbildung seiner Effizienzpotentiale und kann diese für kostensenkende Massnahmen nutzen. Eine anerkannte freiwillige Zielvereinbarung kann zudem zur Erfüllung des kantonalen Grossverbraucherartikels verwendet werden
Dekarbonisierungsplan
Der Dekarbonisierungsplan ist ein Instrument für Unternehmen, um sich längerfristig zu dekarbonisieren. Er enthält eine Bilanz der direkten Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen, einen Absenkpfad bis mindestens 2040 sowie einen Massnahmenplan. Der Kanton Aargau fördert die Erstellung, sofern er nicht im Rahmen einer Verminderungsverpflichtung zu erstellen ist (siehe auch Förderprogramm des Kantons Aargau).
Emissionshandelssystem (EHS)
Das Emissionshandelssystem (EHS) begrenzt die Treibhausgasemissionen emissionsintensiver Industrieanlagen. Die Teilnahme ist obligatorisch für besonders emissionsintensive Anlagen, wobei auch eine freiwillige Teilnahme für mittlere Unternehmen möglich ist. Die teilnehmenden Unternehmen müssen für jede ausgestossene Tonne CO₂-Äquivalent ein Emissionsrecht abgeben. Sie erhalten einen Teil der Emissionsrechte kostenlos und können sich die CO₂-Abgabe auf fossilen Brennstoffen zurückerstatten lassen. Überschüssige Emissionsrechte können verkauft, fehlende müssen erworben werden. Das Schweizer EHS ist mit dem EHS der Europäischen Union verknüpft.
Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie
Das Förderprogramm richtet sich ausschliesslich an Betreiberinnen und Betreiber von Industrieanlagen, die verpflichtend am Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) teilnehmen. Unterstützt werden Massnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der jeweiligen Anlage leisten und ohne Förderung nicht oder nicht im gleichen Umfang umgesetzt würden. Die Finanzhilfe kann bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen.
Netto-Null-Fahrplan
Ein Netto-Null-Fahrplan zeigt auf, wie ein Unternehmen oder eine Branche seine beziehungsweise ihre Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null senken will. Er umfasst insbesondere eine Treibhausgasbilanz, einen Absenkpfad und einen konkreten Massnahmenplan. Die Erstellung ist grundsätzlich freiwillig, für eine Förderung neuartiger Technologien und Prozesse durch ITINERO ist ein aktueller Netto-Null-Fahrplan jedoch obligatorisch. Die Erstellung eines Fahrplans wird vom Kanton Aargau finanziell unterstützt.
Verminderungsverpflichtung
Mit einer Verminderungsverpflichtung verpflichten sich Betreiber von Anlagen gegenüber dem Bund, ihre Treibhausgasemissionen zu senken und ihren Betrieb schrittweise zu dekarbonisieren. Im Gegenzug können sie sich von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe befreien lassen.
Unterstützungsangebote des Kantons Aargau
energieberatungAARGAU
Die energieberatungAARGAU ist die zentrale und neutrale Anlaufstelle des Kantons für Fragen rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie die kantonale Energiegesetzgebung. Für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe werden auch finanziell unterstützte Beratungen angeboten, bei denen betriebliche und technische Effizienzpotenziale untersucht und mögliche nächste Schritte aufgezeigt werden.
https://www.ag.ch/de/themen/umwelt-natur/energie/energieberatungaargau
energytalkAARGAU
Der energytalkAARGAU ist eine jährliche Fachveranstaltung des Kantons Aargau. Fachpersonen, Unternehmen und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger diskutieren aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze rund um Energieversorgung, Energieeffizienz, Treibhausgasreduktion und Netto-Null. Praxisbeispiele und Beiträge von Bund, Kanton und Unternehmen ermöglichen den fachlichen Austausch und die Vernetzung.
Förderprogramm Energie Kanton Aargau
Das Förderprogramm Energie des Kantons Aargau unterstützt energetische Massnahmen an Gebäuden finanziell. Gefördert werden unter anderem Verbesserungen an der Gebäudehülle, Wärmepumpen und Holzheizungen, Anschlüsse an Wärmenetze, solarthermische Anlagen sowie energetische Sanierungen. Förderberechtigt sind auch Unternehmensliegenschaften, sofern das Unternehmen keine Verminderungsverpflichtung mit dem Bund eingegangen ist.
Hightech Zentrum Aargau (HTZ)
Das Hightech Zentrum Aargau unterstützt Unternehmen, insbesondere KMU, bei Innovationsvorhaben. Es bietet Beratung zu technologischen und innovativen Fragestellungen, vermittelt Kontakte zu Forschungsinstitutionen und weiteren Fachstellen und informiert über geeignete Fördermöglichkeiten. Ausserdem verfügt das HTZ über ein eigenes Fördergefäss zur Finanzierung von Machbarkeitsstudien für Aargauer KMU. Zu den thematischen Schwerpunkten gehören unter anderem Energietechnologien und Ressourceneffizienz.
Unterstützungsangebote privater Organisationen
Energy Data Hackdays
Die Energy Data Hackdays bringen Expertinnen und Experten, Analystinnen und Analysten, Entwicklerinnen und Entwickler, Studierende und Energieenthusiastinnen und Energieenthusiasten zusammen. In interdisziplinären Teams entwickeln sie anhand realer Energiedaten innovative Lösungsansätze und Prototypen für konkrete Herausforderungen der Energiewende. Unternehmen können eigene Fragestellungen einbringen, neue Lösungsansätze erproben und Kontakte zu Fachpersonen und potenziellen Partnerinnen und Partnern knüpfen. Das Format wird von wichtigen Aktuerinnen und Akteuren der Schweizer Energiewirtschaft unterstützt, darunter das HTZ, die FHNW, EnergieSchweiz, swissgrid, sowie verschiedene Energieversorgerinnen und Energieversorger, Forschungsinstitute und andere Wirtschaftspartnerinnen und Wirtschaftspartner.
Green Carbon Valley
Die Green Carbon Valley Initiative vernetzt Unternehmen, Forschung und öffentliche Hand, um die Defossilisierung der Industrie in der Nordwestschweiz voranzutreiben. Im Zentrum steht der Aufbau einer CO₂-H₂-O₂-Kreislaufwirtschaft durch gemeinsame Projekte, den Austausch von Wissen und die Entwicklung geeigneter Rahmenbedingungen.
Klimaplattform der Wirtschaft
Die Klimaplattform der Wirtschaft Aargau soll Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Wissenschaft und öffentliche Hand vernetzen. Im Rahmen regelmässiger «Business-Lunches» tauschen sich die Teilnehmenden über praxiserprobte Projekte und Geschäftsmodelle in den Bereichen Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Dekarbonisierung aus. So werden Erfahrungen weitergegeben, neue Kooperationen angestossen und erfolgreiche Lösungen verbreitet.
https://klimaplattform-aargau.ch/
https://klimaplattform.info/de/
Klimastiftung Schweiz
Die Klimastiftung Schweiz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus der Schweiz und Liechtenstein bei der Entwicklung und Skalierung innovativer, klimafreundlicher Produkte und Technologien. Finanziert wird sie von grossen Dienstleistungsunternehmen, die einen Teil ihrer Rückverteilung aus der CO₂-Abgabe freiwillig an die Stiftung weitergeben. Die Stiftung vergibt jährlich rund 3 Millionen Franken an Fördergeldern.
Stiftung KliK (REDUKTION+)
Die Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK unterstützt Klimaschutzprojekte und -programme, die nachweislich Treibhausgasemissionen reduzieren. Die finanzielle Unterstützung erfolgt über konkrete Förderprogramme und ist an die erzielten Emissionsreduktionen gebunden. Für Industrieunternehmen ist beispielsweise das von der EnAW betriebene Programm REDUKTION+ für industrielle Wärmepumpen relevant.
Trinationale Initiative 3H2
Die trinationale Initiative 3H₂ vernetzt Unternehmen, Forschung und Politik im Dreiländereck Frankreich–Schweiz–Deutschland. Sie fördert grenzüberschreitende Projekte und den Aufbau einer Infrastruktur zur Versorgung der regionalen Industrie mit erneuerbar erzeugtem Wasserstoff.