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Grossverbraucher

Kantonale Zielvereinbarung

Die kantonale Zielvereinbarung ist neben der Energieverbrauchsanalyse eine der beiden kantonalen Vollzugswege. Ähnlich wie bei der Universalzielvereinbarung liegt der Zielwert bei der kantonalen Zielvereinbarung bei durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr.

Die Vereinbarung selbst wird direkt zwischen dem Grossverbraucher und dem Kanton Aargau abgeschlossen. Sie kann mit einem frei wählbaren akkreditierten Energieberater oder einer Energieberaterin erstellt werden. Um Mindestanforderungen an die Qualität der Beratung gegenüber dem Verbraucher oder der Verbraucherin zu gewährleisten, arbeitet der Kanton nur mit Beraterinnen und Beratern sowie Ingenieurbüros zusammen, die von der EnAW, act und somit vom Bund, akkreditiert sind.

Beim Abschluss einer KZV mit dem Kanton Aargau ist das Unternehmen dazu verpflichtet, pro Betriebsstätte eine Grobanalyse der eigenen Abwärmepotenziale, sowie des energetischen Umfelds im Sinne einer Auslegeordnung durchzuführen. Sie macht qualitative und wo möglich quantitative Aussagen darüber, wo sich im eigenen Betrieb und in einer energetisch relevanten Distanz zur Betriebsstätte Energiequellen und -senken befinden. Details dazu sind in der Richtlinie und Arbeitshilfe zum Grossverbrauchermodell beschrieben.

Damit keine Unterschiede bei der Bemessung oder Bewertung eines Unternehmens entstehen, wird auch bei der kantonalen Zielvereinbarung eng mit den beiden Agenturen EnAW und act zusammengearbeitet.

Nächste Schritte

Das sind Ihre nächsten Schritte:

1. Nehmen Sie Kontakt zu einer zertifizierten Energieberaterin oder einem zertifizierten Energieberater auf

2. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Gruppenbildung oder -zuordnung

3. Bilden Sie zusammen mit der Energieberaterin / dem Energieberater die energetische Situation ab