17.1 Krankheits- und Unfallkosten
Als Krankheitskosten abziehbar sind insbesondere selbst bezahlte Arzt-, Zahnarzt-, Spital- und Kuraufenthaltskosten nach Abzug aller Leistungen öffentlicher, beruflicher oder privater Versicherungen und Institutionen.
Nicht abziehbar sind Auslagen für Verjüngungs- und Schönheitsbehandlungen, Schlankheits- und Fitnesskuren usw. Aufenthaltskosten in einem Altersheim stellen grundsätzlich nicht abziehbare private Lebenshaltungskosten (ausgenommen behinderungsbedingte Kosten, vgl. Ziffer 17.2) dar. Abziehbar sind nur die zusätzlichen Pflegeleistungen.
Das Merkblatt Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten ist unter Ziffer 17 abrufbar.