Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten
Für die Geltendmachung eines Abzugs für Krankheits- und Unfallkosten kann das entsprechende Hilfsblatt verwendet werden. Die Kosten müssen mit Belegkopien nachgewiesen werden; eine pauschale Aufstellung der Krankenkasse genügt diesen Anforderungen nicht. Von den massgebenden Kosten sind Drittleistungen, allfällige Hilflosenentschädigungen sowie Lebenshaltungskosten in Abzug zu bringen.