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Quellensteuern abwickeln

Quellensteuertarife

Im Quellensteuerrecht kommen grundsätzlich zwei progressive Tarife - Monatstarif mit / ohne Kirchensteuer - zur Anwendung. Spezialtarife zum Einheitssatz werden bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern verwendet.

Tarife und Kreisschreiben

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Kreisschreiben Nr. 45 ESTV (gültig ab 1.1.2021)

Tarife

Wegleitung

Hervorgehoben:Infos zu Grenzgänger/innen

Die Formulare für das Grenzgängerverfahren sowie das betreffende Merkblatt finden Sie auf der Seite "Quellensteuer abrechnen".