eTAX AARGAU – Fachinformationen
Diese Seite richtet sich an Gemeindesteuerämter und Fachpersonen.
Zugang und Registrierung
Wie erhalten Steuerpflichtige Zugang zu eTAX AARGAU?
Steuerpflichtige benötigen eine Registrierung beim Authentifizierungsdienst AGOV sowie die persönlichen Zugangsdaten (Adressnummer und Zugangscode), die sie mit dem Versand der Steuererklärung erhalten. Mit der Registrierung bei AGOV können sich die Steuerpflichtigen mit ihrer E-Mail-Adresse auch auf www.ag.ch anmelden und andere Online-Dienstleistungen des Kantons Aargau nutzen.
Was passiert, wenn Zugangsdaten (Adressnummer und Zugangscode) verloren gehen? Erfolgt die Neuausstellung immer noch durch die Gemeinde?
Ja, wie bisher können die Gemeinden die Zugangsdaten generieren und zur Verfügung stellen.
Werden die Steuererklärungsbögen weiterhin per Post versendet?
Ja, Steuerpflichtige erhalten den Steuererklärungsbogen mit den Zugangsdaten weiterhin per Post.
Kann man die Steuererklärung auch über eine App auf dem Handy ausfüllen, oder ist das nur über die Website möglich?
Eine App für die Steuererklärung steht nicht zur Verfügung. Die webbasierte Applikation eTAX AARGAU ist jedoch responsive aufgebaut, so dass sie auch über den Internetbrowser auf dem Handy oder Tablet genutzt werden kann.
Steuererklärung eröffnen, bearbeiten und übermitteln
Kann eine Steuererklärung erneut eingereicht werden, wenn nachträglich noch Fehler festgestellt wurden? Gibt es eine Frist, in welcher eine "Nachmeldung" möglich ist?
Nach der Einreichung der Steuererklärung besteht die Möglichkeit, während 24 Stunden noch Änderungen vorzunehmen und die Steuererklärung erneut einzureichen. Danach ist das Einreichen nicht mehr möglich. Wichtig zu wissen: Pro Adressnummer und Zugangscode kann die Steuererklärung nur einmal definitiv übermittelt werden.
Wie viele Steuererklärungen können pro Login erfasst und bearbeitet werden?
Pro Login können beliebig viele Steuererklärungen erfasst und bearbeitet werden. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl.
Besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung zu versionieren?
Ja. Es ist weiterhin möglich, die Steuererklärung zu exportieren und so eigenständig zu versionieren und zu archivieren.
Steuererklärung teilen (delegieren)
Wie kann eine Steuererklärung mit Drittpersonen (z. B. Mandantenvertretung) geteilt werden?
Die steuerpflichtige Person meldet sich mit AGOV sowie den persönlichen Zugangsdaten (Adressnummer und Zugangscode) an, eröffnet die Steuererklärung und kann diese via Teilen-Funktion an gewünschte Drittpersonen freigeben. Die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden und auch mehrere Personen können Zugriff erhalten.
Was benötigt die Drittperson für den Zugriff?
Eine bei AGOV registrierte Drittperson erhält, nachdem die Steuererklärung mit ihr geteilt wurde, eine E-Mail und SMS mit einem persönlichen Zugangscode. Damit kann sie die geteilte Steuererklärung im aktuellen Bearbeitungsstand in eTAX AARGAU einsehen und bearbeiten.
Kann die Steuererklärung auch ohne Teilen-Funktion von Drittpersonen ausgefüllt werden?
Ja. Wird die Steuererklärung nicht über die Teilen-Funktion delegiert, kann eine Drittperson mit den Zugangsdaten der steuerpflichtigen Person die Erklärung eröffnen und ausfüllen.
Ausserdem gibt es analog EasyTax die Möglichkeit, die Steuererklärung zu exportieren. Dadurch kann die Datei z. B. mittels E-Mail oder USB-Datenträger an eine Drittperson weitergegeben und im Konto der Drittperson wieder importiert werden.
Kann eine Drittperson die Steuererklärung eröffnen?
Ja. Die Drittperson kann mit den Zugangsdaten der steuerpflichtigen Person (Adressnummer und Zugangscode) die Steuererklärung in ihrer eigenen Benutzeransicht eröffnen und ausfüllen.
Ist es möglich, die Steuererklärung nach dem Teilen nochmals weiterzuteilen?
Nein, nur die steuerpflichtige Person bzw. die Person mit den Zugangsdaten kann die Steuererklärung teilen. Drittpersonen, mit denen die Steuererklärung geteilt wurde, können diese nicht nochmals mit weiteren Personen teilen.
Können mehrere Personen gleichzeitig an einer Steuererklärung arbeiten?
Nein, das ist nicht möglich. Der Bearbeitungsstand aktualisiert sich aber. Diejenigen, die Zugang zur Steuererklärung haben, sehen jeweils den aktuellsten Bearbeitungsstand.
Was passiert, wenn sich eine Drittperson mit fremden Zugangsdaten, aber eigenem AGOV-Account anmeldet?
Eine bereits begonnene Steuererklärung ist nur sichtbar, wenn AGOV-Account und Zugangsdaten exakt zusammenpassen. Sonst wird lediglich eine neue, noch leere Steuererklärung eröffnet.
Wenn Zugangsdaten missbräuchlich verwendet oder Steuererklärungen ohne Zustimmung eingereicht wurden – was tun?
Die steuerpflichtige Person sollte unverzüglich das zuständige Gemeindesteueramt informieren, das die weiteren Schritte klärt (z. B. Korrektur, Sperrung Zugangsdaten).
Weitere Fragen
Ist die Funktion der Steuerberechnung (vgl. EasyTax) auch in eTAX AARGAU integriert?
Ja, die Steuerberechnung ist auch in eTAX AARGAU integriert.
Kann ich ganze Depotauszüge direkt elektronisch einlesen lassen?
Ja, das ist möglich. Sofern eSteuerauzüge vorhanden sind, können diese Depotauszüge elektronisch eingelesen werden.
Gibt es in eTAX AARGAU auch wieder die Funktion eines Beispielmodus wie bisher in EasyTax?
Nein, in eTAX AARGAU steht kein Beispielmodus zur Verfügung.
Ist die App, die zum Einscannen von Belegen verwendet werden soll, kostenpflichtig?
Die App SnapShare ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie unter: www.snapshare.ch.
Können Belege auch weiterhin in Papierform mit dem Steuererklärungsbogen eingereicht werden, oder müssen sie neu zwingend digital hochgeladen werden?
Belege können weiterhin entweder physisch (in Papierform) zusammen mit dem Steuererklärungs-bogen oder digital eingereicht werden. In eTAX AARGAU besteht die Möglichkeit anzugeben, wel-che Belege physisch eingereicht werden. Dies gilt auch für Pflichtbelege wie den Lohnausweis. eTAX AARGAU lässt in diesem Fall die elektronische Übermittlung der Steuererklärung zu.
Ist der Ausdruck oder die elektronische Übermittlung der Steuererklärung auch ohne das Hochladen von Pflichtbelegen möglich?
Ja, der Ausdruck sowie die elektronische Übermittlung der Steuererklärung sind grundsätzlich auch ohne das Hochladen von Pflichtbelegen möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Steuererklärun-gen, die mit eTAX AARGAU ausgefüllt wurden, nur noch digital eingereicht werden können. Ein Ausdruck und anschliessender postalischer Versand an das Gemeindesteueramt sind nicht mehr zulässig.
Wo werden die Belege, die ich mit Snapshare digitalisiere, gespeichert?
Die mit Snapshare digitalisierten und eingereichten Belege sind sicher. Alle mit Snapshare verarbeiteten Daten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit von Drittpersonen nicht einsehbar. Es werden keine Daten gespeichert. Die Dateien oder Dokumente, die Sie durch Snapshare übermitteln, werden nach der erfolgreichen Übermittlung von den externen Systemen gelöscht. Ausserdem wird Snapshare in der Schweiz gehostet und betrieben. Weitere Informationen finden Sie unter www.snapshare.ch.