Benutzerberechtigungen
Die Benutzerberechtigungen für Datenabfragen aus dem kantonalen Register sind laufend aktuell zu halten.
GERES Gemeinden
Seit Frühling 2026 sind die Gemeinden für die Rollenverwaltung beim kantonalen Einwohnerregister GERES selbst zuständig. Zu diesem Zweck bestimmt der Gemeinderat eine serviceverantwortliche Person und teilt diese mittels Protokollauszug der Fachstelle Datenaustausch mit. Diese Person ist innerhalb der Gemeinde für die Verwaltung der GERES-Zugriffe zuständig.
GERES andere Organisationen
Bei allen anderen Organisationen erfolgt die Umstellung auf die neue Rollenverwaltung laufend bis spätestens Ende 2026. Bis dahin stellt die Ansprechperson sicher, dass die Benutzerberechtigungen der Mitarbeitenden aktuell gehalten und Mutationen zeitgerecht an die Fachstelle Datenaustausch weitergeleitet werden.
Zugriffe auf das Einwohnerregister (ERS)
Grundbuchdaten
Für den Zugriff auf die Grundbuchdaten ist aufgrund des Bundesrechts eine Prüfung der Berechtigung im Einzelfall durch die Abteilung Register und Personenstand (Grundbuchinspektorat) notwendig (Art. 29 GBV).
Löschungen
Für Löschungen von Benutzerberechtigungen im Einwohnerregister, im AGOBIS und im GMV folgen Sie nachstehendem Link:
Löschung von Benutzerberechtigungen
Gebäude- und Wohnungsregister
Anträge, Mutationen oder Löschungen, welche das Gebäude- und Wohnungsregister betreffen, können direkt beim Bund gestellt werden mit folgendem Link:
GWR | Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (housing-stat.ch)