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Zugriffe auf das Einwohnerregister (ERS)

Zur Koordination der verschiedenen Zugriffsberechtigungen bestimmt die Organisationseinheit bzw. die Gemeinde eine Ansprechperson für die Fachstelle Datenaustausch. Diese Person stellt sicher, dass die Zugriffsberechtigungen der Angestellten aktuell gehalten und dass Mutationen zeitgerecht an die kantonalen Kontaktstellen weitergeleitet werden. Die zuständige Person erhält periodisch eine Auflistung aller Zugriffsberechtigten zur Kontrolle und Gegenbestätigung.

Antrag ausfüllen (PDF, 467 KB)

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Das ausgefüllte Zugriffsgesuch ist nur gültig, wenn die zuständige Ansprechsperson (auf Seiten der Gemeinde mittels Protokollauszug / kant. oder ext. Stellen mittels Mitteilung) vorgängig an die Gemeindeabteilung gemeldet worden ist.

Ablauf

  • Loginantrag ausfüllen
  • elektronische Unterschrift erteilen und per Mail einreichen ODER ausdrucken, unterzeichnen und per Post einreichen

Fristen und Termine

Die Meldungen dürfen frühestens 1 Woche vor Eintritt bzw. Austritt der berechtigten Person erfolgen. Bei Antragstellung muss die E-Mail-Adresse der zu berechtigenden Person aktiv sein.

Antrag ausfüllen (PDF, 467 KB)

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten

Signatur erforderlich