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Laufende Anhörungen

Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes; Änderung

Im Rahmen der Umsetzung eines vom Grossen Rat überwiesenen Vorstosses soll die Zuständigkeit zum Erlass von Tempo 30 oder Tempo-30-Zonen vom Gemeinderat, also der Exekutive, an die Legislative – Gemeindeversammlung beziehungsweise Einwohnerrat – übertragen werden.

Hinweis:eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".

Die Anhörung dauert vom 21. August 2026 bis 20. November 2026.

Kurzbeschrieb

Am 4. März 2025 reichten Tim Voser (Sprecher), FDP, und Daniel Notter, SVP, die Motion (25.69) betreffend mehr Demokratie bei der Einführung von Tempo-30-Zonen ein mit folgendem Antrag:

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts, vorzulegen, wobei für die Einführung einer Tempo-30-Zone ein Beschluss der kommunalen Legislative notwendig wird und gegen diesen Beschluss das fakultative Referendum ergriffen werden kann.

Der Regierungsrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses. Entgegen der Haltung des Regierungsrats hat der Grosse Rat die Motion an seiner Sitzung vom 17. Juni 2025 mit 69 Ja- gegen 64 Nein-Stimmen überwiesen.

Aufgrund des überwiesenen Vorstosses ist das Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 hinsichtlich einer Bestimmung anzupassen und die generelle Zuständigkeit des Gemeinderats zum Erlass von Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen zu ändern. Über die Einführung von Tempo-30-Zonen soll künftig in jedem Fall die Legislative – Gemeindeversammlung beziehungsweise Einwohnerrat – entscheiden. Die Ausarbeitung, der Erlass, die Publikation und die Umsetzung der Verkehrsanordnung verbleiben in der Zuständigkeit des Gemeinderats. Gleichzeitig soll die Revision genutzt werden, ein paar kleinere formelle Korrekturen des Gesetzes vorzunehmen.

Dokumente zur Anhörung

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