Der Regierungsrat des Kantons Aargau möchte das bisherige erfolgreiche Förderprogramm Energie im Gebäudebereich ohne Unterbruch weiterführen und so die Dekarbonisierung und Energieeffizienz des Gebäudesektors weiter vorantreiben. Er schafft die Grundlage, um Mittel aus der CO2-Abgabe zurück in den Kanton zu holen. Dabei setzt er auf einen effizienten Einsatz der kantonalen Mittel und auf eine Verminderung von unerwünschten Mitnahmeeffekten.
Hinweis:eAnhörung
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Die Anhörung dauert vom 2. April 2026 bis 3. Juli 2026.
Kurzbeschrieb
Der Regierungsrat des Kantons Aargau beantragt einen Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2027–2030" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 127,8 Millionen Franken. Davon sind maximal 58,33 Millionen Franken kantonale Mittel vorgesehen; die übrigen Mittel stammen aus Globalbeiträgen des Bundes. Die tatsächliche Höhe der kantonalen Mittel kann deutlich sinken, abhängig von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des Entlastungspakets 27 (EP 27) des Bundes, da dieses direkten Einfluss auf Umfang, Verfügbarkeit und Bedingungen der Bundesbeiträge im Rahmen des Gebäudeprogramms hat. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten das EP 27 anlässlich der Frühjahrsession 2026. Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Programm ist so ausgestaltet, dass mit einem möglichst effizienten Einsatz kantonaler Gelder ein möglichst hoher Anteil an Bundesgeldern aus der CO2-Abgabe in den Kanton Aargau zurückgeführt werden. Der Verpflichtungskredit ermöglicht die Weiterführung wirkungsorientierter Förderungen im Gebäudebereich, reduziert Mitnahmeeffekte und trägt zur Zielerreichung in Klima- und Energiepolitik und zur Versorgungssicherheit bei.
Der Regierungsrat hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit der Durchführung der Anhörung gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) beauftragt. Alle Interessierten können zum Entwurf Stellung nehmen.