Hinweis:eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des Smart Service Portals.
Am Standort Laufäcker in Baden (ehemals Turgi) ist die Gesamterneuerung der bestehenden Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) vorgesehen. Das Vorhaben soll als Abfallanlage im Richtplankapitel A 2.1 und als übrige Energieerzeugungsanlage im Richtplankapitel E 1.5 festgesetzt werden. Die öffentliche Anhörung und Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans dauert vom Montag, 22. Juni 2026, bis zum Freitag, 25. September 2026.
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des Smart Service Portals.
Der Stadtrat Baden beantragt auf Ersuchen des Verbands Kehrichtverwertung Region Baden-Brugg die Festsetzung der KVA Turgi in Baden im kantonalen Richtplan (Kapitel A 2.1, Beschluss 4.1, und Kapitel E 1.5, Beschluss 3.1). Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Anlage hat sich der Verband vertieft mit der zukünftigen Entwicklung der Abfallverwertungsanlage befasst. Umfassende Abklärungen haben gezeigt, dass einzig eine vollständige Erneuerung der KVA am bestehenden Standort infrage kommt. Nach erfolgter Festsetzung im kantonalen Richtplan soll die Gesamterneuerung der KVA Turgi umgesetzt werden. So bleibt die Entsorgungssicherheit für die Gemeinden des Verbands Kehrichtverwertung Region Baden-Brugg ab 2030 gewährleistet.
Im Rahmen der Gesamterneuerung soll die Energieerzeugung der KVA Turgi ausgebaut werden. Vorgesehen ist, dass die Wärmeleistung zur Lieferung von Fernwärme von derzeit 20 MW auf rund 40–50 MW steigt. Dieser wesentliche Ausbau erfordert eine Festsetzung der KVA Turgi im Richtplankapitel E 1.5 "Übrige Energieerzeugungsanlagen". Gleichzeitig soll das Vorhaben im Richtplankapitel A 2.1 "Abfallanlagen" als Festsetzung aufgenommen werden.
Sämtliche Dokumente zur vorgesehenen Anpassung des Richtplans sind auf dieser Seite verfügbar. Zusätzlich können sie vom 22. Juni bis zum 25. September 2026 an der folgenden Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können zu den vorgesehenen Änderungen des Richtplans Stellung nehmen. Die Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch
Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.