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Laufende Anhörungen

Anpassung des Richtplans: KVA Turgi

Am Standort Laufäcker in Baden (ehemals Turgi) ist die Gesamt­erneuerung der bestehenden Kehricht­verbrennungs­anlage (KVA) vorgesehen. Das Vorhaben soll als Abfall­anlage im Richtplan­kapitel A 2.1 und als übrige Energie­erzeugungs­anlage im Richtplan­kapitel E 1.5 festgesetzt werden. Die öffentliche Anhörung und Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans dauert vom Montag, 22. Juni 2026, bis zum Freitag, 25. September 2026.

Hinweis:eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des Smart Service Portals.

Kurzbeschrieb

Der Stadtrat Baden beantragt auf Ersuchen des Verbands Kehricht­verwertung Region Baden-Brugg die Festsetzung der KVA Turgi in Baden im kantonalen Richtplan (Kapitel A 2.1, Beschluss 4.1, und Kapitel E 1.5, Beschluss 3.1). Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Anlage hat sich der Verband vertieft mit der zukünftigen Entwicklung der Abfall­verwertungs­anlage befasst. Umfassende Abklärungen haben gezeigt, dass einzig eine vollständige Erneuerung der KVA am bestehenden Standort infrage kommt. Nach erfolgter Festsetzung im kantonalen Richtplan soll die Gesamt­erneuerung der KVA Turgi umgesetzt werden. So bleibt die Entsorgungs­sicherheit für die Gemeinden des Verbands Kehricht­verwertung Region Baden-Brugg ab 2030 gewährleistet.

Im Rahmen der Gesamt­erneuerung soll die Energie­erzeugung der KVA Turgi ausgebaut werden. Vorgesehen ist, dass die Wärme­leistung zur Lieferung von Fernwärme von derzeit 20 MW auf rund 40–50 MW steigt. Dieser wesentliche Ausbau erfordert eine Festsetzung der KVA Turgi im Richtplan­kapitel E 1.5 "Übrige Energie­erzeugungs­anlagen". Gleichzeitig soll das Vorhaben im Richtplan­kapitel A 2.1 "Abfallanlagen" als Festsetzung aufgenommen werden.

Sämtliche Dokumente zur vorgesehenen Anpassung des Richtplans sind auf dieser Seite verfügbar. Zusätzlich können sie vom 22. Juni bis zum 25. September 2026 an der folgenden Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körper­schaften des öffentlichen und des privaten Rechts können zu den vorgesehenen Änderungen des Richtplans Stellung nehmen. Die Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Anhörungsunterlagen

Fragebogen

Hilfsdokumente

Fragen zu eAnhörungen?

Bei generellen Fragen zu eAnhörungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an e-anhoerungen@ag.ch

Bei inhaltlichen Fragen zur Anhörungsvorlage wenden Sie sich bitte an den Kontakt am Ende dieser Seite.