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Laufende Anhörungen

Anpassung des Richtplans: Festsetzung des Material­abbau­gebiets von kantonaler Bedeutung "Gabenchopf West"

Aufnahme der Festsetzung "Gabenchopf West" in Villigen im Richtplan­kapitel V 2.1, Beschluss 2.1. Die Anhörung/Mitwirkung dauert vom Montag, 5. Januar 2026, bis zum Sonntag, 5. April 2026.

Hinweis:eAnhörung

Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des Smart Service Portals.

Kurzbeschrieb

Der Gemeinderat Villigen beantragt auf Ersuchen der Projektantin Holcim (Schweiz) AG die Festsetzung des Material­abbau­gebiets von kantonaler Bedeutung "Gabenchopf West" im Richtplan (Kapitel V 2.1, Beschluss 2.1).

Das Material­abbau­gebiet ist zurzeit als Vororientierung im Richtplan bezeichnet. Mit der Erweiterung des bestehenden Steinbruchs Gabenchopf soll zur Sicher­stellung der kurz- bis mittel­fristigen Versorgung des Kantons Aargau und der Schweiz mit Zement­rohstoffen beigetragen werden.

Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat zur Festsetzung des Material­abbau­gebiets "Gabenchopf West" im kantonalen Richtplan. Im Anschluss an den Beschluss des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens im Nutzungs­planungs- und Baubewilligungs­verfahren.

Anhörungsunterlagen

Fragebogen

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