Der Grosse Rat hat am 11. Juni 2024 die GGpl 2030 einstimmig genehmigt. Diese definiert eine übergeordnete Strategie sowie 23 Ziele und 79 Strategien für die kantonale Gesundheitsversorgung. Mit der Änderung des Spitalgesetzes setzt der Regierungsrat zentrale Elemente der GGpl 2030 um. Zudem werden weitere Änderungen im Bereich des Spitalgesetzes vorgenommen.
Hinweis:eAnhörung
Bitte beachten Sie: Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Ihre Stellungnahme reichen Sie digital via Online-Fragebogen ein. Beim Aufrufen des Online-Fragebogens erscheint daher der Login-Bereich des "Smart Service Portal".
Die Anhörung dauert vom 26. Januar 2026 bis 30. April 2026.
Kurzbeschrieb
Der Regierungsrat setzt mit der Revision des Spitalgesetzes unter anderem zentrale Vorgaben der GGpl 2030 um. Vorgesehen sind insbesondere die Möglichkeit für den Kanton, seine Aktien der Kantonsspitäler teilweise oder vollumfänglich an Dritte zu verkaufen, eine Bewilligungspflicht für jeden Spitalstandort, präzisere Bewilligungsvoraussetzungen (24-Stunden-Präsenz diplomierter Pflegefachpersonen, Notfall-, Qualitäts- und Hygienekonzepte sowie Nachweis einer risikogerechten Haftpflichtversicherung) und eine Meldepflicht für bewilligungsrelevante Änderungen. Das zuständige Departement soll ausserdem ein Leistungsauftragscontrolling durchführen. Zudem werden zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten geschaffen. Die intermediären psychiatrischen Leistungen sollen in die gemeinwirtschaftlichen Leistungen integriert und mit einer einheitlichen Rechtsgrundlage geregelt werden.
Mit der Umsetzung der GGpl 2030 und den weiteren Änderungen sollen Steuerung, Patientensicherheit, Qualität und Transparenz der Gesundheitsversorgung verbessert werden.
Die vorliegende Anhörung ist von der separaten Änderung des Spitalgesetzes zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Rettung systemrelevanter Spitäler ("Rettungsschirm") abzugrenzen.