Anpassung des Richtplans: Festsetzung ARA-Region Aarau WSU mit Standort Aarau
Festsetzung der ARA-Region Aarau WSU (Wynen-, Suhren- und Uerkental) mit dem Standort Aarau im Richtplankapitel A 1.1, Beschluss 3.1. Die Anhörung dauerte vom Montag, 2. März 2026, bis zum Freitag, 29. Mai 2026.
Kurzbeschrieb
Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sind eine bedeutende Infrastruktur. Grössere ARA können kostengünstiger betrieben werden, sind ökologisch von Vorteil, haben eine höhere Betriebssicherheit, einen besseren Wirkungsgrad und vermögen Stossbelastungen besser zu verarbeiten. Daher hat der Grosse Rat 2011 im kantonalen Richtplan festgelegt, dass die Abwasserreinigung regional zu koordinieren ist und Zusammenschlüsse von ARA konsequent umzusetzen sind. Mit dem vorgesehenen Zusammenschluss der ARA im Einzugsgebiet von Aarau sowie des Wynen-, Suhren- und Uerkentals soll der Auftrag des Grossen Rats umgesetzt werden.
Die ARA-Region Wynen-, Suhren- und Uerkental (WSU) mit dem Standort Aarau wurde 2023 als Vororientierung in den Richtplan aufgenommen, da der Standort weiterer Abklärungen zur räumlichen Abstimmung bedurfte. Diese Abklärungen sind zwischenzeitlich erfolgt und die ARA-Region Aarau WSU mit dem Standort Aarau soll im Richtplan festgesetzt werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können zu den vorgesehenen Änderungen des Richtplans Stellung nehmen.
Die Unterlagen zur Anpassung des Richtplantexts und der Richtplan-Gesamtkarte sind hier verfügbar. Sie konnten zudem vom 2. März bis zum 29. Mai 2026 zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:
- Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau
Anhörungsunterlagen
Fragebogen
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