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18. Integration

18.4 Integrationsleistungen für wirtschaftlich selbständige Personen(-gruppen) mit Flüchtlingsstatus (FL), mit Status Vorläufig aufgenommen (VA) oder Schutzstatus S

Ziel der Sozialhilfe ist es, der Sozialhilfebedürftigkeit vorzubeugen sowie unterstützte Personen nachhaltig von der Sozialhilfe abzulösen (vgl. § 1 Abs. 1 SPG). Wirtschaftlich selbständige Personen(-gruppen) mit Status FL/VA/S erhalten daher weiterhin die Möglichkeit beziehungsweise sind anspruchsberechtigt für den Besuch von Fördermassnahmen gemäss der Integrationsagenda Schweiz (Integrationspauschale (IP) gemäss Integrationsagenda Schweiz; vgl. Kapitel 19.3.1 Integrationsagenda Schweiz). Der Förderanspruch orientiert sich nicht ausschliesslich an der erstmaligen Erlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit einer Person, einer Ehegemeinschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft beziehungsweise einer Unterstützungseinheit als Ganzes, sondern bezweckt eine möglichst nachhaltige wirtschaftliche Selbständigkeit jeder im gemeinsamen Haushalt lebenden Person.

Bei den wirtschaftlich selbständigen Personen mit Status FL/VA/S lassen sich zwei Personengruppen unterscheiden:

  • Personen, die aufgrund einer Anstellung wirtschaftlich selbständig geworden sind und keine materielle Hilfe mehr erhalten;
  • Personen, die aufgrund der wirtschaftlichen Selbständigkeit eines Mitglieds des gleichen Haushalts als wirtschaftlich selbständig eingestuft werden und keine materielle Hilfe mehr erhalten.

Im Rahmen der persönlichen Hilfe gemäss § 8 SPG ist die fallführende Gemeinde auch bei nicht materiell unterstützten Personen die erste Ansprechstelle für Hilfeleistungen wie Vermittlung von Dienstleistungen, Gesuche für Kostengutsprachen oder Auskünften betreffend Stipendien oder anderen Finanzierungsanfragen (vgl. Kapitel 17. Persönliche Hilfe). Der Regelzuständigkeit folgend, verbleibt daher bei wirtschaftlich selbständigen Personen(-gruppen), die mindestens 16 Jahre alt sind, weiterhin die Gemeinde im Fall-Dossier auf integrationsagenda.ag.ch hinterlegt.