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18. Integration

18.1 Berufliche Integration

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben auch den Auftrag, arbeitsfähige Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosentaggeld bei der Stellensuche zu unterstützen. Dies kann Beratung, Vermittlung oder auch das Aufgleisen einer arbeitsmarktlichen Massnahme für den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben sein. Die Gemeinden können arbeitsfähige Sozialhilfebeziehende beim zuständigen RAV zur Stellenvermittlung anmelden und haben gemäss § 41 Abs. 1 SPG die Möglichkeit, nicht berufstätige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggeld mehr haben oder keinen solchen Anspruch besessen haben, für ein Beschäftigungsprogramm anzumelden. Sie sollten dabei, falls möglich, die betroffene Person mittels Zielvereinbarung aktiv in den Prozess der beruflichen (Re-)Integration einbinden, um deren Eigenverantwortung und Motivation zu stärken (vgl. Kapitel 18. Integration). Es empfiehlt sich, hierbei mit dem zuständigen RAV zusammenzuarbeiten.

Junge Menschen oder Migrantinnen und Migranten, die noch nicht über Erfahrungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt verfügen, sowie Personen, welche lange nicht mehr arbeitstätig gewesen sind, benötigen in der Regel einen Aufbau oder eine Stabilisierung ihrer Arbeitsfähigkeit in einem für sie geeigneten Integrationsprogramm.

Im Kanton Aargau bieten diverse Organisationen qualifizierte Programme an. Nachfolgend werden Organisationen für die berufliche Integration im Kanton Aargau aufgeführt (die Liste ist nicht abschliessend):

Der Kanton und die Gemeinden können sodann die Wiedereingliederung von stellensuchenden Personen, die Sozialhilfe beziehen, mit Einarbeitungszuschüssen an Arbeitgebende fördern. Mit der Ausrichtung solcher Zuschüsse wird die unbefristete und dauerhaften Anstellung angestrebt (vgl. Kapitel 18.1.1 Einarbeitungszuschüsse).

Das Fehlen einer beruflichen Erstausbildung ist ein Armutsrisiko. Die ask! Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf bietet als offizielle Fachstelle Beratungen für eine Erstausbildung an. Diese Dienstleistungen sind teilweise kostenpflichtig. Die Sozialdienste der Gemeinden haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein Erlassgesuche bei ask einzureichen.

Unter dem Namen "Kooperation Arbeitsmarkt" arbeiten die Invalidenversicherung (IV), die SVA Aargau und die RAV mit interessierten Gemeinden systematisch und intensiv zusammen. Die Gemeinden haben weiter die Möglichkeit, im Rahmen des Integrationsangebots AMIplus ein RAV mit der Arbeitsintegration von Sozialhilfebeziehenden zu beauftragen (vgl. Kapitel 18.2.2 AMIplus – Arbeitsmarktintegration).