Berufsvorbereitung und berufliche Grundbildung
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit erheblichen sozialen Beeinträchtigungen, für die der Besuch eines anderen berufsvorbereitenden Angebots oder eine Lehre im ersten Arbeitsmarkt unmöglich ist.
Im Kanton Aargau besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung im Berufsbildungsheim Neuhof zu absolvieren. Alternativ wird ein ausserkantonales Angebot gewählt.
Voraussetzungen
Die Berufsvorbereitung und berufliche Grundbildung wird nur für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die in einer Einrichtung wohnen.
Für die Zuweisung wird ein Abklärungsbericht des SPD und ein Beschluss der zuweisenden Behörde benötigt.
Finanzierung
Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in anerkannten Einrichtungen im Kanton Aargau.
| Angebot | Eltern | Gemeinde |
|---|---|---|
| Tagesaufenthalt in Sonderschule oder stationärer Einrichtung | Fr. 10.– pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuung | pauschal Fr. 620.– pro Monat |
| Aufenthalt in Einrichtung über Nacht | Fr. 25.– pro Nacht für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung | pauschal Fr. 1'240.– pro Monat |
Elternbeiträge
Eltern von Kindern und Jugendlichen haben im Rahmen der Unterhaltspflicht einen Beitrag an die Einrichtungen zu leisten. Die Gemeinden bevorschussen den Einrichtungen die Elternbeiträge und stellen sie anschliessend den Eltern in Rechnung.
Können die Eltern die Beiträge (voraussichtlich) nicht bezahlen, sollte mit den Eltern und/ oder dem zuständigen Sozialdienst Kontakt aufgenommen werden zur Klärung eines möglichen Anspruchs auf materielle Hilfe.
Für Gemeinden:
Die individuellen Nebenkosten verrechnen die Einrichtungen direkt den Eltern.
Transportkosten
Den Eltern können die notwendigen Transportkosten vergütet werden.
Gemeindebeiträge
Bei den Gemeindebeiträgen handelt es sich um einen monatlichen Beitrag, der den Unterhaltspflichtigen nicht weiterverrechnet werden darf.
Bei Ein- und Austritten während des Monats hat die Gemeinde der Einrichtung den vollen Monatsbeitrag zu leisten. Verlegt eine Person in einer Tagessonderschule ihren Aufenthaltsort während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton, hat die bisherige Aufenthalts- respektive Wohnsitzgemeinde der Einrichtung für diesen Monat den ganzen Betrag zu leisten. Dasselbe gilt für Personen in einer stationären Einrichtung, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz während des Monats in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton verlegen.
Ausserkantonale Einrichtungen
Zuweisungen zu ausserkantonalen Einrichtungen erfordern ein begründetes Gesuch der zuweisenden Behörde oder eine Kostengutsprache des Kantons.
Anbieter- und Einrichtungsverzeichnis
Sobald Sie ins Suchfeld das Stichwort Berufsbildung schreiben, erhalten Sie alle Aargauer Anbieter.
Zentrale Anlaufstelle Wegweiser
Die zentrale Anlaufstelle Wegweiser bietet Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung, die nach Beendigung der Schulzeit keinen Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) und keine Lehrstelle gefunden haben, Zugang zu Zwischenlösungen.