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Vergütung von Schülertransportkosten in anerkannte Sonderschulen beantragen

Für Aargauer Kinder und Jugendliche, die eine anerkannte Tagessonderschule oder eine anerkannte stationäre Sonderschule besuchen, und diese nicht selbstständig zu Fuss oder mit dem Fahrrad erreichen können oder für welche die Sonderschule keinen Sammeltransport durchführt, werden den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern die notwendigen Transportkosten für das Zurücklegen des Schulwegs vergütet.

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Voraussetzungen

  • Bei Tagessonderschulen gilt als Schulweg der direkte Weg vom Wohn- bzw. Aufenthaltsort zur Sonderschule und zurück. Es können nur Transportkosten für effektiv besuchte Schultage in Rechnung gestellt werden.
  • Bei stationären Sonderschulen gilt als Schulweg ebenfalls der direkte Weg vom Wohn- oder Aufenthaltsort zur Sonderschule und zurück. Vergütet werden die Fahrten am Anfang und Ende der Schulwoche, an Wochenenden oder in die Ferien, wenn effektiv eine Hin- oder Rückreise stattgefunden hat.
  • In der Regel werden nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (kostengünstigstes Billett oder Abonnement der 2. Klasse) übernommen.
  • Schülerinnen und Schüler nutzen ab der Mittelstufe in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel zur Bewältigung des Schulwegs.
  • Ist der Transport mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich / zumutbar und werden keine Sammeltransporte organisiert, werden die Kosten für die Benützung eines Privatautos (70 Rp./km) oder im Ausnahmefall eines Taxis vergütet (dafür müssen vorgängig drei Vergleichsofferten eingeholt werden).

Ablauf

Sonderschulung im Kanton Aargau

  • Schritt 1:
    Die Person oder Behörde (Eltern, Einrichtung etc.), die den Schülertransport organisiert, finanziert die Fahrauslagen vor.
  • Schritt 2:
    Die Schülertransportkosten werden mittels Abrechnungsformular der Aargauer Einrichtung in Rechnung gestellt, insofern diese die Kosten nicht schon selbst bevorschusst hat.
  • Schritt 3:
    Die Einrichtung stellt danach der Abteilung SHW die Kosten mittels Quartalsabrechnung in Rechnung.

Sonderschulung ausserkantonal

  • Schritt 1:
    Die Person oder Behörde (Eltern, Einrichtung etc.), welche den Schülertransport organisiert, stellt bei der Abteilung SHW ein Gesuch um Kostenvergütung für Schülertransporte bei ausserkantonaler Sonderschulung und finanziert die Fahrauslagen vor.
  • Schritt 2:
    Die Abteilung SHW beurteilt das Gesuch und informiert schriftlich über den Entscheid.
  • Schritt 3:
    Wurde das Gesuch bewilligt, stellt der/die private Gesuchsteller/-in die Schülertransportkosten der Abteilung SHW mittels Abrechnungsformular in Rechnung. Bei Einzelfahrten mit dem Zug, Privatfahrzeug oder Taxi müssen die Fahrdaten von der Einrichtung auf dem Abrechnungsformular kontrolliert und visiert werden.
    Hat eine Einrichtung die Transportkosten vorfinanziert, so können diese die Kosten für alle Aargauer Sonderschüler/-innen in dieser Einrichtung der Abteilung SHW gesamthaft in Rechnung stellen.

Benötigte Unterlagen

Findet der Transport weder mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, noch mit einem Sammeltransport statt, so ist dem Gesuch um Kostenvergütung für Schülertransporte bei ausserkantonaler Sonderschulung eine schriftliche Begründung beizulegen.

Für die Abrechnung durch Privatpersonen sind Kopien von Quittungen, Rechnungen oder entwerteten Billetten miteinzureichen, ausser die Transporte werden mit dem Privatauto durchgeführt.

Fristen und Termine

Das Gesuch um Kostenvergütung für Schülertransporte bei ausserkantonaler Sonderschulung muss, wenn immer möglich, vor der ersten Fahrt eingereicht werden.

Kosten

keine

Rechtliche Grundlagen

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Unterlagen benötigt | Fristen beachten