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Kinder und Jugendliche

Sonderschulung

Unterricht in Tagessonderschulen und Schulheimen. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, bei denen der Regelschulbesuch auch mit Unterstützungsangeboten nicht möglich ist.

Aargauer Kinder und Jugendliche sollen grundsätzlich in ihrem Wohnkanton zur Schule gehen können.

Als Sonderschulen gelten Tagessonderschulen (nur Schulung) und Schulheime (Schulung und Wohnen). Zu den Sonderschulen gehören auch Sonderkindergärten.

Tagessonderschulen

Der Besuch der Sonderschule dauert bis zur Vollendung des obligatorischen Schulunterrichts. Insbesodere bei kognitiver Behinderung kann dieser bis zum 18. und in Ausnahmesituationen bis zum 20. Lebenjahr dauern.

Sonderschulen sind Teil der Aargauer Volksschule und gehören zum öffentlichen Schulangebot. Für alle Volksschüler gilt die Schulgesetzgebung. Demnach haben alle Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Anspruch, eine öffentliche Schule zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entspricht.

Die Sonderschulen bieten Unterricht, Erziehung, Betreuung, therapeutische Massnahmen, Verpflegung und notwendige Transporte.

Schulheim

in einem Schulheim besuchen Kinder und Jugendliche in der Regel die interne Sonderschule. Dabei wird zwischen Wocheninternat und ganzjährig offenen Internaten unterschieden:

Wocheninternat

Wohnen in einem Wocheninternat für Kinder und Jugendliche mit einer erheblichen sozialen Beeinträchtigung umfasst die sozialpädagogische Betreuung und Förderung, Gestaltung und Anleitung zu Freizeitaktivitäten und Durchführung von Lagern. Die Betreuungszeiten sind den pädagogischen Bedürfnissen angepasst. Die Zusammenarbeit mit dem Familiensystem spielt eine zentrale Rolle. Die Wochenenden sowie die Ferien werden in der Regel zuhause verbracht. Der Aufenthalt in einem Wocheninternat ist grundsätzlich auf die Reintegration in die öffentliche Schule oder auf den Übertritt in eine Ausbildung und auf die Rückkehr nach Hause ausgerichtet.

Bei einem Aufenthalt in einem Wocheninternat für Kinder und Jugendliche mit kognitiven, Körper-, Sinnes oder Sprachbeeinträchtigungen steht der Förderbedarf im Vordergrund. Ausschlaggebend bei der Zuweisung sind der Förder- sowie medizinische Pflegebedarf oder ein langer Schulweg.

Ganzjährig offenes Internat

Beim Wohnen in ganzjährigen offenen Internaten übernimmt die Einrichtung einen Erziehungs- und Förderauftrag und schafft für die betreuten Kinder und Jugendliche eine Atmosphäre von Schutz und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.

  • Kinder und Jugendliche mit erheblichen sozialen Beeinträchtigungen werden in einer ganzjährig geöffneten Einrichtung betreut, wenn die Betreuung zuhause nicht angemessen sichergestellt werden kann. Die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem wird massgeblich von der Art der Kindesschutzmassnahme mitbestimmt. Der Aufenthalt ist auf die Rückkehr nach Hause oder auf den Übertritt in eine selbständige Wohnform ausgerichtet.
  • Für Kinder und Jugendliche mit kognitiven, Körper-, Sinnes- oder Sprachbeeinträchtigungen werden im Bedarfsfall zusätzlich medizinisch-pflegerische Leistungen angeboten. Die Betreuungsleistungen richten sich nach dem Grad der Behinderung.

Spitalsonderschulung

Bei einem Spitalaufenthalt haben Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen sowie Kinder und Jugendliche in Wohneinrichtungen das Recht, im Spital unterrichtet zu werden. Die Kosten dafür werden vom Katon übernommen.

Heilpädagogische Werkstufe

Eine Option für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen ist die Werkstufe. Es handelt sich dabei um ein weiterführendes Bildungsangebot der Heilpädagogischen Schulen (HPS) in der nachobligatorischen Schulzeit, das der Vorbereitung auf eine erstmalige berufliche Ausbildung dient.

Voraussetzungen

Für die Zuweisung von Kindern oder Jugendlichen mit Behinderungen in eine Sonderschule wird ein Abklärungsbericht des SPD und ein Beschluss der zuweisenden Behörde benötigt.

Finanzierung

Die Eltern und die Wohngemeinden leisten einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen in Sonderschulen im Kanton Aargau und in anderen Kantonen.

Aufenthaltsbeiträge
AngebotEltern Gemeinde
Tagesaufenthalt in SonderschuleFr. 10.– pro Aufenthalt über Mittag, für Verpflegung und Betreuungpauschal Fr. 620.– pro Monat

Transportkosten

Den Eltern können die notwendigen Transportkosten vergütet werden.

Ausserkantonale Sonderschulen

Zuweisungen zu ausserkantonalen Sonderschulen erfordern ein begründetes Gesuch der zuweisenden Behörde oder eine Kostengutsprache des Kantons.