Angebotsplanung
Der Kanton Aargau ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Betreuungsangebot und eine ausreichende Sonderschulung zu schaffen.
Die Angebotsplanung stellt gemäss dem Betreuungsgesetz sicher, dass für alle Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen differenzierte Angebote zur Verfügung stehen, die dem individuellen schulischen, betreuerischen und pflegerischen Bedarf dieser Menschen entsprechen. Durch die Angebotsplanung soll der Kanton Aargau die benötigten Plätze bedarfsgerecht planen und die verfügbaren Mittel optimal einsetzen können.
Prozess Angebotsplanung
Der Prozess Angebotsplanung ist eingebettet in den vorangehenden Prozess Bedarfsprognose und den nachfolgenden Prozess Leistungsbeschaffung. Dabei zeigt die Bedarfsprognose eine aktuelle und möglichst zuverlässige Schätzung des zukünftigen Bedarfs an Leistungen auf. Anschliessend wird im Rahmen der Leistungsbeschaffung bestimmt, welche Trägerschaften welche Leistungen erbringen.
Zur Angebotsplanung zählen die bewährten Gefässe Konsultation, Entwicklungsgruppen und Resonanzgruppe, die jährlich von der Abteilung SHW organisiert werden. Die Onlinebefragung Konsultation im März und die Entwicklungsgruppen im August/ September bieten ein repräsentatives Bild der Erfahrungen der Einrichtungen im Kanton Aargau. Die Resonanzgruppe im November/ Dezember ermöglicht es, die Kompetenz von Wissensträgern aus dem Feld abzuholen. Sämtliche Ergebnisse fliessen in die Angebotsplanung. Einen weiteren wertvollen Beitrag zur Angebotsplanung leisten die Einrichtungen zudem mit ihren Daten, die in den regulären Geschäftsprozessen erfasst werden.
- Angebotsplanung Kinder und Jugendliche 2027 bis 2030 (PDF, 23 Seiten, 455 KB)
- Angebotsplanung Erwachsene 2027 bis 2030 (PDF, 15 Seiten, 397 KB)
Leistungsbeschaffung
Informationen zu anstehenden Leistungsbeschaffungen werden hier aufgeführt.