Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen. Sie schafft Begegnungsorte, fördert Eigenverantwortung und Partizipation und stärkt damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Warum unterstützt der Kanton?
Der Kanton Aargau unterstützt die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen seiner Jugendpolitik. Er fördert Vorhaben, welche die Lebensqualität sowie die Beteiligungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachhaltig stärken.
Mit finanziellen Beiträgen unterstützt der Kanton Gemeinden und Organisationen beim Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung ausgestaltet und soll innovative sowie nachhaltige Vorhaben ermöglichen, die sich langfristig vor Ort etablieren und weiterentwickeln können.
Wer kann Beiträge beantragen?
Förderberechtigt sind Gemeinden, Kirchgemeinden, professionelle Akteure sowie Vereine und Verbände. Die Gesuche können durch fachverantwortliche Mitarbeitende der Organisation über das Gesuchsportal des Kantons eingereicht werden. Pro Kalenderjahr sind mehrere Gesuche zulässig.
Welche Vorhaben werden unterstützt?
Der Kanton unterstützt Vorhaben in den folgenden Themen- und Handlungsfeldern:
- Visions- und Leitbildprozess
- Konzeptarbeiten
- Entwicklung und Umsetzung von Angeboten und Projekten, beispielsweise:
- Aufbau neuer Angebote
- Ausbau und Weiterentwicklung bestehender Angebote
- Netzwerkarbeit
Förderbeiträge können für Personal-, Sach- und Dienstleistungsaufwände gewährt werden, sofern diese in direktem Zusammenhang mit dem Projektvorhaben stehen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Damit ein Vorhaben unterstützt werden kann, sollten insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die geplanten Vorhaben schaffen, erweitern oder optimieren Angebote oder Strukturen für Kinder und Jugendliche.
- Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene werden in die Planung und Umsetzung angemessen miteinbezogen.
- Bevorzugt werden Projekte gefördert, die langfristig wirken oder dauerhaft weitergeführt werden.
- Es werden auch Pilotprojekte gefördert, die neue Ansätze erproben.
Ergänzende Informationen zu den Förderkriterien und zum Gesuchsverfahren finden Sie in der Dienstleistung Finanzielle Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit beantragen.
Wie hoch sind die Förderbeiträge?
Die Höhe des kantonalen Förderbeitrags richtet sich nach den förderberechtigten Projektkosten und der entsprechenden Förderkategorie.
Für die Projektvorhaben gelten folgende Förderkategorien:
Gesuche können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt – abhängig von der Förderkategorie – laufend, quartalsweise oder semesterweise.