Die kantonale Jugendpolitik will durch geeignete Rahmenbedingungen die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen im Gemeinwesen zu fördern. Mit finanziellen Beiträgen unterstützt der Kanton den Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA).
Die OKJA bietet freiwillige, niederschwellige und in der Regel kostenlose Angebote und Treffpunkte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Angebote stehen den Teilnehmenden unabhängig von Mitgliedschaften, Ausrüstung oder anderen Zugangsvoraussetzungen offen. Sie fördern Begegnung, Beteiligung, Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe.
Förderberechtigte Projekte schaffen, erweitern oder optimieren Angebote und Strukturen. Als Strukturen definiert das Recht die Themen- und Handlungsfelder mit denen sich beispielsweise Arbeitsstellen, organisatorische Grundlagen oder Kooperationen schaffen lassen. Ziel ist es, in den Gemeinden gute Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Facharbeit zu fördern.
Wer ist antragsberechtigt?
Aargauer Gemeinden und Kirchgemeinden können einmal pro Jahr für ein Projekt im Rahmen der kommunalen Jugendförderung finanzielle Unterstützung beantragen.