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Ausserschulische Kinder- & Jugendförderung

Kommunale Jugendförderung

Simone Minth - stock.adobe.com

Der Kanton Aargau kann Gemeinden, Kirchgemeinden, professionelle Akteure sowie Vereine und Verbände beim Auf- und Ausbau von Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit finanziell unterstützen.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen. Sie schafft Begegnungsorte, fördert Eigenverantwortung und Partizipation und stärkt damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Warum unterstützt der Kanton?

Der Kanton Aargau unterstützt die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen seiner Jugendpolitik. Er fördert Vorhaben, welche die Lebensqualität sowie die Beteiligungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachhaltig stärken.

Mit finanziellen Beiträgen unterstützt der Kanton Gemeinden und Organisationen beim Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung ausgestaltet und soll innovative sowie nachhaltige Vorhaben ermöglichen, die sich langfristig vor Ort etablieren und weiterentwickeln können.

Wer kann Beiträge beantragen?

Förderberechtigt sind Gemeinden, Kirchgemeinden, professionelle Akteure sowie Vereine und Verbände. Die Gesuche können durch fachverantwortliche Mitarbeitende der Organisation über das Gesuchsportal des Kantons eingereicht werden. Pro Kalenderjahr sind mehrere Gesuche zulässig.

Welche Vorhaben werden unterstützt?

Der Kanton unterstützt Vorhaben in den folgenden Themen- und Handlungsfeldern:

  • Visions- und Leitbildprozess
  • Konzeptarbeiten
  • Entwicklung und Umsetzung von Angeboten und Projekten, beispielsweise:
    • Aufbau neuer Angebote
    • Ausbau und Weiterentwicklung bestehender Angebote
  • Netzwerkarbeit

Förderbeiträge können für Personal-, Sach- und Dienstleistungsaufwände gewährt werden, sofern diese in direktem Zusammenhang mit dem Projektvorhaben stehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit ein Vorhaben unterstützt werden kann, sollten insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die geplanten Vorhaben schaffen, erweitern oder optimieren Angebote oder Strukturen für Kinder und Jugendliche.
  • Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene werden in die Planung und Umsetzung angemessen miteinbezogen.
  • Bevorzugt werden Projekte gefördert, die langfristig wirken oder dauerhaft weitergeführt werden.
  • Es werden auch Pilotprojekte gefördert, die neue Ansätze erproben.

Ergänzende Informationen zu den Förderkriterien und zum Gesuchsverfahren finden Sie in der Dienstleistung Finanzielle Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit beantragen.

Wie hoch sind die Förderbeiträge?

Die Höhe des kantonalen Förderbeitrags richtet sich nach den förderberechtigten Projektkosten und der entsprechenden Förderkategorie.

Für die Projektvorhaben gelten folgende Förderkategorien:

Förderkategorien
FörderkategorieProjektkosten
(pro Jahr)
Maximaler
Kantonsbeitrag
(pro Jahr)
Anteil KantonAnteil Gesuchstellende
Kleine Projekteab CHF 1'000 bis CHF 7'500bis CHF 6'000max. 80 %mind. 20 %
Mittlere Projektebis CHF 30'000bis CHF 20'000max. 67 %mind. 33 %
Grosse Projektebis CHF 100'000bis CHF 50'000max. 50 %mind. 50 %

Hinweis:Hinweis zu grossen Projekten

Übersteigt das Gesamtbudget eines Projekts den Betrag von CHF 100'000, werden die darüber hinausgehenden Kosten bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Der kantonale Beitrag in der Kategorie "grosse Projekte" beträgt maximal CHF 50'000.

Gesuche können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt – abhängig von der Förderkategorie – laufend, quartalsweise oder semesterweise.

So gelangen Sie zur Förderung!

Mehr zum Thema

Unterstützung durch den Swisslos-Fonds

Bei regionalen, kantonalen und nationalen Kinder- und Jugendprojekten bestehen Unterstützungsmöglichkeiten über den Swisslos-Fonds des Kantons Aargau.

Finanzhilfen des Bundes

Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG) ermöglicht es den Kantonen und Gemeinden, aber auch privaten Trägerschaften beim Bund Finanzhilfen für Vorhaben mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit zu beantragen. Da die Gesuchseingabe von Gemeinden laut KJFG eine Stellungnahme des Kantons enthalten muss, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle in der Abteilung Volksschule: thomas.kueng@ag.ch / 062 835 49 76.

Leitfaden zur Entwicklung kommunaler Kinder- und Jugendpolitik

Der Leitfaden bietet eine Handlungsanleitung und beschreibt kurz und prägnant die zentralen Arbeitsschritte bei der Entwicklung eines kinder- und jugendpolitischen Konzepts. Zur konkreten Umsetzung stehen auf dieser Website viele Hilfsmittel zur Verfügung.

Quali-Tool des DOJ Dachverband Offene Jugendarbeit

Der Dachverband für Offene Jugendarbeit hat ein praxisnahes Instrument für Fachpersonen und Auftraggebende (Gemeinderäte, Jugendkommissionen, Vorstände, etc.) entwickelt. Damit stellt er allen ein Hilfsmittel zur Verfügung, die ihre Arbeit neu konzipieren, strukturieren, dokumentieren oder bewerten wollen. Die Webseite enthält eine "Schritt-für-Schritt"-Anleitung sowie ein Wirkungsmodell, welches interaktiv ausgefüllt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Volksschulgesetz (SAR 421.100), §§ 107, 109 lit. eDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Volksschulverordnung (SAR 421.315), §§ 104-110Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Anhang 8 zur Volksschulverordnung (SAR 421.315), Offene Kinder- und Jugendarbeit