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Ausserschulische Kinder- & Jugendförderung

Kommunale Jugendförderung

Simone Minth - stock.adobe.com

Der Kanton Aargau kann Gemeinden, Kirchgemeinden, professionelle Akteure, sowie Vereine und Verbände beim Auf- und Ausbau von Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit finanziell unterstützen.

Die kantonale Jugendpolitik will durch geeignete Rahmenbedingungen die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen im Gemeinwesen zu fördern. Mit finanziellen Beiträgen unterstützt der Kanton den Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA).

Die OKJA bietet freiwillige, niederschwellige und in der Regel kostenlose Angebote und Treffpunkte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Angebote stehen den Teilnehmenden unabhängig von Mitgliedschaften, Ausrüstung oder anderen Zugangsvoraussetzungen offen. Sie fördern Begegnung, Beteiligung, Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe.

Förderberechtigte Projekte schaffen, erweitern oder optimieren Angebote und Strukturen. Als Strukturen definiert das Recht die Themen- und Handlungsfelder mit denen sich beispielsweise Arbeitsstellen, organisatorische Grundlagen oder Kooperationen schaffen lassen. Ziel ist es, in den Gemeinden gute Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Facharbeit zu fördern.

Wer ist antragsberechtigt?

Aargauer Gemeinden und Kirchgemeinden können einmal pro Jahr für ein Projekt im Rahmen der kommunalen Jugendförderung finanzielle Unterstützung beantragen.

Wichtigste Neuerungen ab 1. August 2026

  1. Neu können neben Gemeinden und Kirchgemeinden auch professionelle Akteure sowie Vereine und Verbände aus dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit Fördergesuche stellen.
  2. Die bisherige Beitragslimite von 40 % entfällt. Es gelten neu drei Förderkategorien mit differenzierten Beitragslimiten:
    • kleine Projektvorhaben bis 7’500 Fr. (max. 80 % Förderanteil)
    • mittlere Projekte bis 30’000 Fr. (max. 67 % Förderanteil)
    • grosse Projekte bis 100’000 Fr. (max. 50 % Förderanteil)
  3. Neu sind mehrere Gesuche pro Jahr möglich. Diese werden digital eingereicht. Die Beurteilung erfolgt je nach Kategorie laufend, quartals- oder semesterweise. Bei einer Zusage werden 80 % der bewilligten Förderbeiträge direkt nach der Zusicherung ausbezahlt.

Hinweis:Aktualisierung der Informationen bis 17. Juli

Aktuell werden alle Informationen und Unterlagen zur Gesucheingabe an die neuen Regelungen und Rahmenbedingungen gemäss neuer Gesetzgebung angepasst. Voraussichtlich ab 17. Juli 2026 werden die aktualisierten Unterlagen und Prozesse für die Gesuchseingaben zur Verfügung stehen. Bei dringenden Fragen oder zur frühzeitigen Vorbereitung von Eingaben wenden Sie sich bitte über die untenstehenden Kontaktangaben an die zuständige Stelle.

Gesuchseingabe

Mehr zum Thema

Unterstützung durch den Swisslos-Fonds

Bei regionalen, kantonalen und nationalen Kinder- und Jugendprojekten bestehen Unterstützungsmöglichkeiten über den Swisslos-Fonds des Kantons Aargau.

Swisslos-Fonds-Unterstützungsbeiträge beantragen

Finanzhilfen des Bundes

Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) ermöglicht es den Kantonen und Gemeinde, aber auch privaten Trägerschaften beim Bund Finanzhilfen für Vorhaben mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit zu beantragen. Da die Gesuchseingabe von Gemeinden (Art. 11 KJFG) eine Stellungnahme des Kantons enthalten muss, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle in der Abteilung Volksschule: thomas.kueng@ag.ch / 062 835 49 76.

Leitfaden zur Entwicklung kommunaler Kinder- und Jugendpolitik

Der Leitfaden bietet eine Handlungsanleitung und beschreibt kurz und prägnant die zentralen Arbeitsschritte bei der Entwicklung eines kinder- und jugendpolitischen Konzepts. Zur konkreten Umsetzung stehen auf dieser Website viele Hilfsmittel zur Verfügung.

Quali-Tool des DOJ Dachverband Offene Jugendarbeit

Der Dachverband für Offene Jugendarbeit hat ein praxisnahes Instrument für Fachpersonen und Auftraggebende (Gemeinderäte, Jugendkommissionen, Vorstände, etc.) entwickelt. Damit stellt er allen ein Hilfsmittel zur Verfügung, die ihre Arbeit neu konzipieren, strukturieren, dokumentieren oder bewerten wollen. Die Webseite enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein Wirkungsmodell, welches interaktiv ausgefüllt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Aktuelle Gesetzgebung (gültig bis 31.07.2026)