Finanzielle Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit beantragen
Sie möchten ein Vorhaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit umsetzen? Der Kanton Aargau unterstützt förderberechtigte Organisationen beim Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten.
Voraussetzungen
Damit ein Vorhaben unterstützt werden kann, sollten insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Vorhaben schafft, erweitert oder optimiert Angebote oder Strukturen für Kinder und Jugendliche.
- Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene werden bei der Planung und Umsetzung angemessen einbezogen.
- Das Vorhaben ist auf eine nachhaltige Wirkung ausgerichtet oder soll langfristig weitergeführt werden.
- Es werden auch Pilotprojekte gefördert, die neue, innovative Ansätze erproben.
- Die gesuchstellende Organisation ist bereit, die nicht durch den Kantonsbeitrag gedeckten Projektkosten selbst oder durch Drittmittel zu finanzieren.
Nicht unterstützt werden insbesondere:
- bereits abgeschlossene Vorhaben;
- ordentliche Betriebs-, Personal- oder Infrastrukturkosten ohne Projektcharakter;
- Projekte zur Förderung von Aktivitäten im Rahmen von Mitgliedschaften;
- Projekte zur Förderung von Aktivitäten, die kostenpflichtig sind oder die Anschaffung von Material oder Ausrüstung voraussetzen;
- Neubauprojekte oder Renovationen, die durch Fachbetriebe ausgeführt werden;
- Inventar, das nicht durch Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene genutzt werden kann.
Ablauf
Der Weg zum Förderbeitrag umfasst folgende Schritte:
- Schritt 1: Klärung der Voraussetzungen für kantonale Förderbeiträge
- Schritt 2: Vorbereitung der Gesuchseingabe
Der Leitfragen-Katalog und die "Schritt-für-Schritt"-Anleitung unterstützen Sie dabei. Beide Dokumente finden Sie im Abschnitt "Anleitungen". - Schritt 3: Finanzplanung und Budgetierung
Der Kanton stellt im Abschnitt "Anleitungen" zur Unterstützung eine unverbindliche Excel-Budgetvorlage zur Verfügung. - Schritt 4: Gesucheinreichung
Erfassen Sie Ihr Gesuch im Gesuchsportal. - Schritt 5: Gesuchsprüfung
Das Gesuch wird von der zuständigen Fachstelle geprüft. Beiträge können mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden. - Schritt 6: Beitragszusicherung und Finanzierung
Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid bezüglich der Beitragszusicherung. Bei kurzfristigen und einjährigen Projekten ist eine Akontozahlung von bis zu 80 % des zugesicherten Förderbeitrags möglich. Die Akontozahlung wird direkt in der Gesuchseingabe beantragt. - Schritt 7: Projektumsetzung und Projektbegleitung
Ein Projektstart auf eigene Kosten und eigenes Risiko ist bereits vor einer Prüfung und Beitragszusicherung möglich. Beachten Sie jedoch, dass bereits abgeschlossene Vorhaben nicht nachträglich unterstützt werden können. - Schritt 8: Abrechnung und Auszahlung
Die verschiedene Projektarten erfordern unterschiedliche Abrechnungsprozesse. Diese sind in der "Schritt-für-Schritt"-Anleitung detailliert beschrieben. - Schritt 9: Projektbericht (Zwischen- oder Schlussberichte)
Projektberichte dokumentieren die Umsetzung des Vorhabens und zeigen auf, inwiefern die geplanten Ziele mit Hilfe der Förderbeiträge erreicht wurden. - Schritt 10: Projektabschluss
Nach Abschluss des Projekts reichen Sie die erforderlichen Abschlussunterlagen ein. Nach deren Prüfung erfolgt die Schlusszahlung.
Fristen und Termine
Eingabe
Gesuche können grundsätzlich jederzeit elektronisch eingereicht werden. Je nach Förderkategorie erfolgt die Prüfung der Gesuche zu unterschiedlichen Zeitpunkten:
- Kleine Projekte: laufende Bearbeitung ohne fixe Eingabetermine
- Mittlere Projekte: quartalsweise Bearbeitung nach den Eingabeterminen vom 31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember
- Grosse Projekte: semesterweise Bearbeitung nach den Eingabeterminen vom 30. Juni und 31. Dezember
Es empfiehlt sich, das Gesuch frühzeitig einzureichen. Dadurch bleibt genügend Zeit, fehlende Unterlagen nachzureichen oder allfällige Rückfragen vor Ablauf des Bearbeitungstermins zu klären.
Entscheid
Nach Abschluss der Gesuchsprüfung erhalten Sie einen schriftlichen Entscheid. Bei einer Beitragszusicherung kann das Projekt unter Berücksichtigung allfälliger Auflagen und Bedingungen umgehend gestartet werden.
Abrechnung
Je nach Art und Dauer des Projekts sind unterschiedliche Anforderungen und Termine für die Abrechnung und Berichterstattung vorgesehen. Die detaillierten Abrechnungsprozesse finden Sie in der "Schritt-für-Schritt"-Anleitung im Abschnitt "Anleitungen".
Kosten
Für die Gesuchstellenden entstehen im Rahmen des Gesuchs- und Bewilligungsverfahrens keine Gebühren.
Finanzierung
Die kantonale Förderung versteht sich als Anschubfinanzierung. Sie ergänzt die Eigenleistungen der Organisation und unterstützt den Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Projektvorhaben können während maximal drei Jahren unterstützt werden.
Die gesuchstellende Organisation trägt den nicht durch den Kantonsbeitrag gedeckten Anteil der Projektkosten selbst oder finanziert diesen durch Drittmittel. Die Höhe des kantonalen Beitrags richtet sich nach der jeweiligen Förderkategorie.
Anleitungen
- "Schritt-für-Schritt"-Anleitung (PDF, 13 Seiten, 291 KB)
- Vorlage Leitfragenkatalog (RTF, 2 Seiten, 390 KB)
- Vorlage Budget und Beitragsberechnung (XLSX, 2 Blätter, 70 KB)
Rechtliche Grundlagen
- Volksschulgesetz (SAR 421.100), §§ 107, 109 lit. eDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Volksschulverordnung (SAR 421.315), §§ 104-110Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Anhang 8 zur Volksschulverordnung (SAR 421.315), Offene Kinder- und JugendarbeitDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.