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Schutzräume

Erstellung von Schutzräumen

Gesetzliche Grundlagen zur Erstellung von Schutzbauten

  • Kapitel 5 des Gesetzes über den Bevölkerungs- und Zivilschutz des Bundes (BZG)
  • Kapitel 9 der Zivilschutzverordnung des Bundes (ZSV)
  • Kapitel 3.5 des Gesetzes über den Bevölkerungs- und Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG)
  • Kapitel 3.3 der Zivilschutzverordnung im Kanton Aargau (BZV-AG)

Unterlagen und Weisungen

Allgemeine Bestimmungen

Hier finden Sie alle technischen Weisungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz zur Erstellung von Schutzbauten. Nachfolgend sind die Weisungen für Pflichtschutzräume, spezielle Schutzräume und die Weisungen für die Konstruktion und Bemessung von Schutzbauten aufgelistet.

Zugelassene Komponenten zur Erstellung eines Schutzraums finden Sie hier: ZKDB - Startseite (admin.ch)

Bewehrungsabnahmen im Schutzraumbau erfolgen seit dem 1. Januar 2010 durch den am Bau beteiligten Bauingenieur erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Bewehrungsabnahme Schutzraum und im Bewehrungsabnahmeprotokoll.

Der Kanton Aargau fordert zusätzlich zu den Weisungen des Bundes den Einbau einer Steigleiter unterhalb des Panzerdeckels, wenn die Brüstung höher als 90 cm ist, und einen Haltegriff.

Dokumente

Relevante Weisungen für TWP-Schutzräume

Relevante Weisungen für TWS-Schutzräume

Baueingabe TWP-Schutzräume

Für die Projektgenehmigung gemäss den technischen Weisungen für den Pflichtschutzraumbau (TWP) werden die nachfolgenden Unterlagen benötigt.

Die Baubewilligungsunterlagen müssen via Gemeinde eingereicht werden.

DokumentFormat
PDF
Excel
  • Situationsplan 1:500 oder 1:1'000. Ersichtlich ist der Trümmerbereich, die Lage des Schutzraumes und die Lage von Fluchtröhren und/oder Notausstiegen.
PDF
  • Sämtliche Projektpläne des Gebäudes (Grundrisse, Schnitte, Fassaden mit Lage des Schutzraumes 1:100 oder 1:50)
PDF
  • Schutzraumplan 1:50. Darauf ersichtlich ist die Anordnung der Liegestellen, der Aborte, der Beleuchtung und der Ventilationsaggregate (mit allen Komponenten). Sämtliche Bauteile sind zu vermassen. Erforderlich sind Schnitte durch den Eingangsbereich Panzertüre (wenn vorhanden Schleuse), den Notausstieg und/oder die Fluchtröhre. Damit die Kontrolle erfolgen kann, muss die Materialisierung (Beton, Dämmung, Bodenaufbau) definiert und in unterschiedlichen Schraffuren dargestellt sein.
PDF
  • Unterlagen aus Vorbesprechungen (sofern vorhanden)
PDF
  • Statische Berechnung (Bewehrungsannahme und Traglastnachweis), Schalungs- und Bewehrungspläne mit Eisenlisten können später eingereicht werden, jedoch spätestens 6 Wochen vor Baubeginn.
PDF per E-Mail direkt an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz ( ambkoordinationzs@ag.ch )
PDF per E-Mail direkt an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz ( ambkoordinationzs@ag.ch )

Nachfolgend stehen zwei Musterpläne für Schutzräume zum Download zur Verfügung: eine Variante mit Schleuse und eine ohne Schleuse (Kapazität > 51 Schutzplätze). Die Planung erfolgte gemäss TWP 1984 und TWK 2017.

Baueingabe TWS-Schutzräume

Für die Projektgenehmigung gemäss den technischen Weisungen für spezielle Schutzräume (TWS) werden die nachfolgenden Unterlagen benötigt.

Die Baubewilligungsunterlagen müssen via Gemeinde eingereicht werden.

DokumentFormat
Excel
  • Situationsplan 1:500 oder 1:1'000. Ersichtlich ist der Trümmerbereich, die Lage des Schutzraumes und die Lage von Fluchtröhren und/oder Notausstiegen.
PDF
  • Sämtliche Projektpläne des Gebäudes (Grundrisse, Schnitte, Fassaden mit Lage des Schutzraumes 1:100 oder 1:50)
PDF
  • Schutzraumplan 1:50. Darauf ersichtlich ist die Anordnung der Liegestellen, der Aborte, der Beleuchtung und der Ventilationsaggregate (mit allen Komponenten). Sämtliche Bauteile sind zu vermassen. Erforderlich sind Schnitte durch den Eingangsbereich Panzertüre (wenn vorhanden Schleuse), den Notausstieg und/oder die Fluchtröhre. Damit die Kontrolle erfolgen kann, muss die Materialisierung (Beton, Dämmung, Bodenaufbau) definiert und in unterschiedlichen Schraffuren dargestellt sein.
PDF
  • Unterlagen aus Vorbesprechungen (sofern vorhanden)
PDF
  • Statische Berechnung (Bewehrungsannahme und Traglastnachweis), Schalungs- und Bewehrungspläne mit Eisenlisten können später eingereicht werden, jedoch spätestens 6 Wochen vor Baubeginn.
PDF per E-Mail direkt an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz ( ambkoordinationzs@ag.ch )
PDF per E-Mail direkt an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz ( ambkoordinationzs@ag.ch )