Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Antreten zur Entlassung
Die Angehörigen der Armee (AdA) treten gemäss persönlichem Aufgebot vom Kreiskommando an. Die persönliche Ausrüstung kann für die Entlassung nicht retabliert werden.
Die Abgabe der militärischen Ausrüstung führt das Armeelogistikcenter Othmarsingen an verschiedenen Orten durch.
Altersgrenzen Militärdienstpflicht
| Gruppe | Grad | Abkürzung | Altersgrenze |
|---|---|---|---|
| Mannschaft | Soldat | Sdt | 10 Jahre nach Bef zum Sdt (12 Jahre*, falls ADP im 2017 nicht erfüllt) |
| Mannschaft | Gefreiter | Gfr | 10 Jahre nach Bef zum Sdt (12 Jahre*, falls ADP im 2017 nicht erfüllt) |
| Mannschaft | Obergefreiter | Obgfr | 10 Jahre nach Bef zum Sdt (12 Jahre*, falls ADP im 2017 nicht erfüllt) |
| Mannschaft | Durchdiener (Sdt bis Obwm) | DD | 4 Jahre nach Bef zum Sdt erfolgt die Abrüstung; 7 Jahre nach Bef zum Sdt erfolgt die administrative Entlassung aus der Militärdienstpflicht |
| Unteroffiziere | Korporal | Kpl | 10 Jahre nach Bef zum Sdt (12 Jahre*, falls ADP im 2017 nicht erfüllt) |
| Unteroffiziere | Wachtmeister | Wm | 10 Jahre nach Bef zum Sdt (12 Jahre*, falls ADP im 2017 nicht erfüllt) |
| Unteroffiziere | Oberwachtmeister | Obwm | 10 Jahre nach Bef zum Sdt (12 Jahre*, falls ADP im 2017 nicht erfüllt) |
| Höhere Unteroffiziere | Feldweibel | Fw | 36. Altersjahr |
| Höhere Unteroffiziere | Fourier | Four | 36. Altersjahr |
| Höhere Unteroffiziere | Hauptfeldweibel | Hptfw | 36. Altersjahr |
| Höhere Unteroffiziere | Adjutant Unteroffizier | Adj Uof | 36. Altersjahr |
| Höhere Unteroffiziere | Stabsadjutant | Stabsadj | 42. Altersjahr |
| Höhere Unteroffiziere | Hauptadjutant | Hptadj | 50. Altersjahr |
| Höhere Unteroffiziere | Chefadjutant | Chefadj | 50. Altersjahr |
| Höhere Unteroffiziere | Durchdiener höh Uof | DD höh Uof | Im 4. Jahr nach Erfüllung der Ausbildungsdienstpflicht erfolgt die Abrüstung; am Ende des Kalenderjahres in dem Sie das 31. Altersjahr vollenden und Sie während mindestens 4 Jahren eingeteilt waren, erfolgt die administrative Entlassung aus der Militärdienstpflicht |
| Subalternoffiziere | Leutnant | Lt | 40. Altersjahr |
| Subalternoffiziere | Oberleutnant | Oblt | 40. Altersjahr |
| Subalternoffiziere | Durchdiener Subof | DD Subof | Im 4. Jahr nach Erfüllung der Ausbildungsdienstpflicht erfolgt die Abrüstung; am Ende des Kalenderjahres in dem Sie das 35. Altersjahr vollenden und Sie während mindestens 4 Jahren eingeteilt waren, erfolgt die administrative Entlassung aus der Militärdienstpflicht |
| Hauptleute | Hauptmann | Hptm | 42. Altersjahr |
| Stabsoffiziere | Major | Maj | 50. Altersjahr |
| Stabsoffiziere | Oberstleutnant | Oberstlt | 50. Altersjahr |
| Stabsoffiziere | Oberst | Oberst | 50. Altersjahr |
| Höhere Stabsoffiziere | Brigadier | Br | 65. Altersjahr |
| Höhere Stabsoffiziere | Divisionär | Div | 65. Altersjahr |
| Höhere Stabsoffiziere | Korpskommandant | KKdt | 65. Altersjahr |
| Oberbefehlshaber der Armee | General | Gen | 65. Altersjahr |
| Legende | - () | - () | - () |
| *Übergangsbestimmung: Ausbildungsdienstpflicht nach AXXI per 31.12.2017 nicht erfüllt (Art. 117 VMDP) | - () | - () | - () |
Persönliches Aufgebot und Wegbeschreibung
Das persönliche Aufgebot ist verbindlich.
Beachten Sie den Einrückungsstandort und nutzen Sie die untenstehende Wegbeschreibung.
Wegbeschreibung
Rückgabepflichtige Gegenstände
Bringen Sie die, auf dem "Merkblatt zur Abrüstung und Entlassung" unter Punkt 2 aufgeführten, rückgabepflichtigen Gegenstände (sofern damit ausgerüstet) zum Abrüsttag mit.
Wir bitten Sie, beim Tenue A und Tenue B (sofern nicht aufgenäht) alle Abzeichen und Namensschilder vorgängig zu entfernen, die Taschen sind herauszudrehen.
Die Grundtrageinheit ist zu zerlegen (nicht mit spitzem Gegenstand arbeiten). Beim Sturmgewehr 90 bitte Tragriemen und Schnur demontieren.
Merkblatt zur Abrüstung und Entlassung (PDF, 2 Seiten , 179 KB)
Waffen / Eigentumsansprüche
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:
- AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesübungen 300 m absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
- Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.
Wer seinen Eigentumsanspruch anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht nicht wahrnimmt, kann diesen Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig machen.
Waffen, die ins Eigentum übergehen, werden durch die LBA gekennzeichnet. Sämtliche Sturmgewehre werden zu halbautomatischen Einzelfeuerwaffen umgerüstet. Die Rückgabe der geänderten Waffenteile erfolgt nach ca. 10 Wochen.
Die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum erfolgen gegen Entschädigung. Diese beträgt:
CHF 30.- für die Pistole
CHF 100.- für das Stgw 90
Die Entschädigung ist auf dem Entlassungsplatz in bar zu entrichten! Bargeldloser Zahlungsverkehr oder die Abgabe gegen Rechnung ist ausgeschlossen.
Sold und Erwerbsersatz
Die Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee legt in Art. 12 fest, dass für die Teilnahme an der Abrüstung kein Diensttag, kein Sold und Erwerbsersatz (EO) angerechnet und ausgerichtet wird.
Die Abrüstungsinspektion ist ein Amtstermin. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht die Zeit gewähren und Lohn entrichten (Obligationenrecht, Art. 324a).