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Waffenerwerbsschein

Hier finden Sie das Gesuchsformular sowie Informationen zum Erwerb einer Waffe mit Waffenerwerbsschein.

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Waffenbesitz.

Ablauf

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den Beilagen per Post oder elektronisch eingereicht werden:

  • Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aaau
  • siwas@kapo.ag.ch

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular
  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte
  • Für Personen mit Niederlassungsbewilliung: Kopie des Ausländerausweises
  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland sowie ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz: eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- beziehungsweise Heimatstaates, woraus hervorgeht, dass sie dort zum Erwerb der betreffenden Waffe oder der wesentlichen Waffenbestandteile berechtigt sind

Fristen und Termine

Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig; die Gültigkeit kann um höchstens drei Monate verlängert werden.

Kosten

Waffenerwerbsschein: 50 Franken
Verlängerung: 20 Franken

Anleitungen

Mit einem Waffenerwerbsschein können bis zu drei Waffen gleichzeitig und beim gleichen Veräusserer erworben werden.

Folgende Waffen können mit einem Waffenerwerbsschein erworben werden

  • Revolver
  • Pistolen mit Magazin bis und mit 20 Schuss
  • Halbautomatische Handfeuerwaffen (nicht verkürzbar unter 60 cm)
  • Halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Magazin bis und mit 10 Schuss
  • Vorderschaftsreptiergewehre mit Magazin bis und mit 10 Schuss
  • Unterhebelrepetiergewehre
  • Ausländische Ordonnanz-Handrepetiergewehre, welche nicht für die Jagd verwendet werden
  • Eigene Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird

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