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Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände

Hier finden Sie das Gesuchsformular und weitere Informationen, wenn Sie pyrotechnische Gegenstände verkaufen wollen.

Hinweis:

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Sie haben die Hinweise studiert und sich über die gesetzlichen Grundlagen informiert.

Sie kennen die Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände und die Bestimmungen zur Einfuhr von Feuerwerk.

Ablauf

Ausgefülltes Formular per Post senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau

Fristen und Termine

Keine

Kosten

  • Indoorverkauf: CHF 50.00 pro Jahr
  • Aussenstand: CHF 100.00 pro Jahr

Rechtliche Grundlagen

Merkblatt "Feuerwerk im Detailhandel» (PDF, 222 KB)

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