Strafanstalt
Mit 199 Vollzugsplätzen für Männer erfüllt die Strafanstalt Lenzburg ihren gesetzlichen Auftrag der Sicherheit für Langzeitgefangene im geschlossenen Vollzug.
Möchten Sie einen Gefangenen in der Strafanstalt besuchen?
- Jede Besucherperson eines Gefangenen muss vorher mit dem Sozialdienst abgesprochen und die Besucherpersonalien müssen überprüft werden. Vorbestrafte Personen und ehemalige Gefangene erhalten in der Regel keine Besuchsbewilligung.
- Die Besuchspersonen haben sich bei jedem Besuch mit einem gültigen Ausweispapier auszuweisen.
- Jede Besuchsperson wird auf metallische sowie andere verbotene Gegenstände untersucht (Metallbogen, Röntgengerät). Alle männlichen Besucher ab 14 Jahren werden bei Besuchsantritt sowie beim Verlassen des Besuchsraumes biometrisch erfasst.
- Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Gefangenenbesuche (PDF, 519 KB)
- Für Besuchspersonen stehen beim Sportplatz genügend Parkplätze zur Verfügung (bitte das Hinweisschild am Tor der Strafanstalt beachten).
Bei Fragen oder Unklarheiten für Gefangenenbesuche, nehmen Sie bitte mit der Strafanstalt telefonisch Kontakt auf. Telefon-Nummer Besuchsaufsicht: 062 888 77 65
Brief-, Paketpost und Besuchswesen
Briefpost
- Der Gefangene kann Briefe empfangen und auf eigene Kosten versenden, soweit nicht durch Anzahl, Umfang oder Sprache die Kontrolle erheblich erschwert wird. Ein- und ausgehende Korrespondenz sowie andere Sendungen werden kontrolliert.
Paketpost
- Einzelheiten über die Paketpostregelung entnehmen Sie dem Merkblatt "Inhalte und Abwicklung der Paketpost" (PDF, 192 KB).
Richtige Adressierung von Postversand
| Adressierung von Briefpost | - () |
|---|---|
| JVA Lenzburg Name Vorname Ziegeleiweg 13 Postfach 5600 Lenzburg | (optional) |
| Adressierung von Paketpost | - () |
|---|---|
| JVA Lenzburg Name Vorname Ziegeleiweg 13 5600 Lenzburg | (optional) |