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Justizvollzugsanstalt Lenzburg

Strafanstalt

Mit 199 Vollzugsplätzen für Männer erfüllt die Strafanstalt Lenzburg ihren gesetzlichen Auftrag der Sicherheit für Langzeitgefangene im geschlossenen Vollzug.

GEFANGENEN-BESUCH

Zulassung Besuchskontakt:

Vor dem erstmaligen Besuch ist für jede Besuchsperson das Gesuch Zulassung Besuchskontakt (PDF, 107 KB) durch die Gefangenen oder die Besuchspersonen auszufüllen und einzureichen. Dadurch wird die JVA Lenzburg ermächtigt, die Angaben zu den Besuchspersonen polizeilich überprüfen zu lassen. Zusätzlich können die Besuchspersonen jederzeit aufgefordert werden, Unterlagen einzureichen (z.B. Vollmacht, Strafregisterauszug, ärztliches Zeugnis). Bis zum Entscheid über die eingereichten Unterlagen werden den Besuchspersonen keine Besuche gewährt bzw. werden alle Besuche sistiert.

Antrag Besuch:

Nach erfolgreicher Überprüfung ist für jeden Besuch durch die Gefangenen oder die Besuchspersonen das Gesuch Besuch (PDF, 130 KB) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet abzugeben. Das Gesuch Besuch für Besuchspersonen aus der Schweiz muss mindestens 7 Tage und aus dem Ausland mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Besuchstermin abgegeben werden.

Besuchspersonen unter 18 Jahren:

Besuchspersonen unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person über 18 Jahren zum Besuch erscheinen. Ist diese Begleitperson nicht die gesetzliche Vertretung, muss zusammen mit dem Gesuch Besuch die Vollmacht Begleitperson Besuchskontakt unter 18 Jahren (PDF, 108 KB) durch die gesetzliche Vertretung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden (inklusive Kopie des amtlichen Ausweises oder der Ernennungsurkunde der gesetzlichen Vertretung).

Kontrollen:

Die Besuchspersonen haben beim Eingang der JVA Lenzburg einen gültigen, amtlichen Ausweis mit Foto und die Bewilligung Besuch vorzulegen. Bei Besuchspersonen unter 18 Jahren gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Lebensjahr, vorher genügen auch das Familienbüchlein oder die Geburtsurkunde. Alle Besuchspersonen müssen Hüte, Mäntel, Taschen, Schirme, Mobiltelefone, Kameras, Uhren, Schlüssel etc. in ein Schliessfach legen. Es wird eine Sicherheitskontrolle durchgeführt, bei der man auf metallische sowie andere verbotene Gegenstände untersucht wird. Besuchspersonen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei welchen eine Sicherheitskontrolle nicht möglich ist, müssen mindestens 1 Woche vor dem Besuch ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Aus Sicherheitsgründen werden männliche Besuchspersonen ca. ab 14 Jahren am Eingang Fall biometrisch erfasst. Auch weibliche Besuchspersonen können dazu aufgefordert werden.

Gaben und Mitbringsel:

Besuchspersonen dürfen keine Gegenstände in den Besucherraum mitnehmen oder dort übergeben. Besuchspersonen können pro Person max. CHF 30.00 Münzgeld in den Besucherraum mitnehmen. Das Geld darf ausschliesslich für den Verpflegungsautomaten und die Nutzung der Foto-Box verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, vor dem Besuch beim Portier eine Einzahlung für den Gefangenen zu tätigen (max. CHF 50.00 von allen Besuchspersonen zusammen). Das Geld wird am folgenden Arbeitstag an die Gefangenen ausbezahlt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Ebenso dürfen Tiere nicht unbeaufsichtigt im Auto oder auf dem Gelände der JVA Lenzburg zurückgelassen werden.

Verhalten während des Besuches:

Jede Besuchsperson erhält ein Besucher-Erkennungsschild, das während des gesamten Besuchs gut sichtbar zu tragen ist. Der Besucherraum und die Tische sowie der gekennzeichnete Aussenbereich müssen in einem sauberen Zustand zurückgelassen werden. Besuchspersonen unter 18 Jahren sind durchgehend durch die Begleitperson zu beaufsichtigen. Die Besuchspersonen haben jederzeit die Anweisungen des Anstaltspersonals zu befolgen.

Verhinderung und Abmeldung:

Können die Besuchspersonen den bewilligten Besuchstermin nicht einhalten, müssen sie die Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher mitteilen: Telefon 062 888 77 65. Unterbliebene Abmeldungen können für künftige Besuche Einschränkungen zur Folge haben.

Information zur Anreise:

Die Strafanstalt der JVA Lenzburg ist ab dem Bahnhof Lenzburg zu Fuss in 20 Minuten oder mit dem Bus (Haltestelle Ziegeleiweg) in 5 Minuten zu erreichen. Für Besuchspersonen mit dem Auto stehen beim Sportplatz genügend Parkplätze zur Verfügung (bitte das Hinweisschild am Tor der Strafanstalt beachten).

Bei Fragen oder Unklarheiten für Gefangenenbesuche, nehmen Sie bitte mit der Strafanstalt telefonisch Kontakt auf. Telefon-Nummer Besuchsaufsicht: 062 888 77 65

BRIEF-, PAKETPOST, GELDSENDUNG, TELEFONIE UND VIDEO-TELEFONIE

BRIEFPOST

Empfang:

Gefangene können unbegrenzt Briefe empfangen, soweit deren Kontrolle nicht durch Anzahl, Umfang oder Sprache erheblich erschwert wird.

Richtige Adressierung:

JVA Lenzburg (optional)

Name und Vorname Gefangener

Ziegeleiweg 13

Postfach

5600 Lenzburg

Kontrolle:

Eingehende Briefe werden durch das Anstaltspersonal inhaltlich kontrolliert, mit Ausnahme der Briefe der Einweisenden Behörde beziehungsweise Verfahrensleitung, Aufsichtsbehörden und der bevollmächtigte Rechtsvertretung. Empfang von Briefen unter Umgehung der Kontrolle ist verboten. Weiter kann der Empfang von Briefen durch die JVA Lenzburg eingeschränkt werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung oder die Sicherheit der JVA Lenzburg, der Öffentlichkeit oder einzelner Personen gefährdet erscheint, sowie aus strafprozessualen oder anderen wichtigen Gründen. Briefe mit unsittlichem, grob ehrverletzendem, radikalem, drohendem oder missbräuchlichem Inhalt (z.B. Beeinflussung oder Belästigung) sind nicht erlaubt. Entsprechende eingehende Briefe werden auf Kosten der Gefangenen (Freikonto) an die Kontaktpersonen retourniert oder an die Verfahrensleitung beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

E-Mail:

Die E-Mail-Adressen der JVA Lenzburg stehen den Gefangenen sowie deren Kontaktpersonen nicht zur Kommunikation zur Verfügung.

PAKETPOST

Pakete dürfen grundsätzlich nur mit Bewilligung empfangen werden. Nur Gefangene können eine solche Bewilligung beantragen. Gefangene können jedoch Pakete ohne Bewilligungen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Die Bestimmungen dazu finden Sie hier: Paketversand an Gefangene ohne Bewilligung (PDF, 137 KB)

Pakete können nur per Post empfangen werden. Direkt bei der JVA Lenzburg abgegebene Pakete werden nicht angenommen.

Pakete müssen mit dem Absender versehen sein.

Richtige Adressierung:

JVA Lenzburg (optional)

Name und Vorname Gefangener

Ziegeleiweg 13

5600 Lenzburg

Jeder Paketempfang per Post aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Bei Entgegennahme werden die Kosten dem Freikonto der Gefangenen belastet.

Bei Fragen oder Unklarheiten mit dem Paketversand, nehmen Sie bitte mit der Strafanstalt telefonisch Kontakt auf. Telefon-Nummer Postdienst: Telefon 062 888 77 60.

GELDSENDUNG

Geld von Dritten an die Gefangenen ist lediglich für die täglichen und persönlichen Auslagen der Gefangenen bestimmt. Weitere Bestimmungen zu Geldsendungen an Gefangene finden Sie hier: Geldsendung an Gefangene (PDF, 100 KB)

TELEFONIE

Beziehungstelefonate dienen der Aufrechterhaltung und Pflege familiärer und persönlicher Beziehungen sowie zur Klärung persönlicher Anliegen, soweit diese für die soziale Wiedereingliederung der Gefangenen wertvoll sind und dem Strafzweck nicht zuwiderlaufen.

Für jedes Telefonat ist durch die Gefangenen ein Gesuch einzureichen.

Eingehende Telefonanrufe werden grundsätzlich nicht weitergeleitet. Bei persönlichen Notfällen können eingehende, nachgewiesen dringliche Telefonate weitergeleitet (z.B. Geburt oder Todesfall in der Familie) werden.

Kurz vor Ablauf der Gesprächszeit wird mit einem Piepton auf das Ende des Telefonats aufmerksam gemacht. Ist die Zeit aufgebraucht, wird die Verbindung automatisch abgebrochen.

Zu Kontrollzwecken können sämtliche Telefonate aufgezeichnet werden.

VIDEO-TELEFONIE

Video-Telefonate dienen der Kontaktpflege mit den engsten Familienangehörigen (Ehe- und Lebenspartner/in, eigene Kinder, Eltern und Geschwister), denen es aufgrund der langen Anreisezeit, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich ist, die Gefangenen in der JVA Lenzburg zu besuchen.

Für jedes Video-Telefonat ist durch die Gefangenen ein Gesuch einzureichen.

Während des Video-Telefonats wird jederzeit ein anständiges und korrektes Verhalten vorausgesetzt. Die Vornahme sexueller Handlungen während des Gesprächs ist sowohl den Gefangenen wie auch ihren Kontaktpersonen untersagt. Gleiches gilt für das Vorzeigen von Darstellungen pornographischen und/oder gewaltverherrlichenden Inhalts über die Video-Kamera.

Missbräuche im Zusammenhang mit der Video-Telefonie (z.B. Gespräche mit Dritten anstelle von Gesprächen mit den engsten Familienangehörigen, unanständiges Verhalten) können zu einem Abbruch des Video-Telefonats führen.

Zu Kontrollzwecken können sämtliche Video-Telefonate mitgehört und aufgezeichnet werden.

Weitere Informationen zur Geräteanforderung und Aufbau des Video-Telefonats finden Sie hier: Video-Telefonie (PDF, 158 KB)

Richtige Adressierung von Postversand

Adressierung von Briefpost- () 
JVA Lenzburg (optional)
Name Vorname

Ziegeleiweg 13
Postfach
5600 Lenzburg
- () 
Adressierung von Paketpost- () 
JVA Lenzburg (optional)
Name Vorname
Ziegeleiweg 13
5600 Lenzburg
- () 
  1. Kontaktadressen JVA

    Hier finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen der Justizvollzugsanstalt Lenzburg.