Justizvollzugsanstalt Lenzburg
Gesamtsanierung Fünfstern-Bau (035 und 039)
Standort
Lenzburg
Projektbeschrieb
Mit dem vom Grossen Rat 1997 beschlossenen und 2000 aktualisierten Gefängniskonzept wurde der Grundsatzentscheid getroffen, die Justizvollzugsanstalt Lenzburg weiterhin für den geschlossenen Strafvollzug zu nutzen. Aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit gewisser Gebäudeteile und um fortan den Mindestanforderungen des Bundesamtes für Justiz zu genügen, müssen bauliche Massnahmen getroffen werden.
Dies löst folgende Teilprojekte aus:
Sanierung der Infrastruktur
Die Anlagen für Wärmeerzeugung und Elektroerschliessung sind sanierungsbedürftig und vermögen die durch die baulichen Erweiterungen zusätzlich notwendigen Kapazitäten nicht abzudecken. Zur Sicherstellung einer zuverlässigen und umweltschutzgerechten Einrichtung wird eine Holzschnitzelheizung mit Erdgasunterstützung eingebaut.
Neubau Produktionsgebäude
Die im Fünfstern-Bau untergebrachten Gewerbe werden in ein neues Produktionsgebäude ausgelagert. Das zweigeschossige Gebäudevolumen mit den Werkstätten ist in die Symmetrieachse des östlichen Flügels mit dem Sicherheitstrakt situiert. Es beinhaltet die Malerei, Korberei und Indsutriemontage. Die Lagerräume und Abstellplätze im eingeschossigen Teil sind auf der Nordseite des Werkstattgebäudes angeordnet.
Sanierung Fünfstern-Bau
Die kostengünstigste und am einfachsten zu realisierende Möglichkeit, die für die Wohnnutzung zur Verfügung stehenden Flächen um 1'500 Quadratmeter zu vergrössern, besteht darin, innerhalb der Kubatur des Fünfstern-Baus bereits vorhandene Flächen zu aktivieren. Durch den Einbau von Duschräumen pro Flügel sowie durch eine Sanierung sämtlicher Zellen – insbesondere durch die gesetzlich geforderte Vergrösserung der Zellenfenster und der Warmwasseranschlüsse – wird der über 140-jährige Zellenbau modernisiert.
Planung und Architektur
Verschiedene Firmen
Bauzeit
Frühling 2011 bis Mitte 2016
Baukosten (Baukostenplanung 1–9)
Kredit (brutto): 40,8 Millionen Franken (exklusive Subventionen)