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Baubewilligungen

Elektronischer Baubewilligungsprozess "eBau"

Mit dem e-Service "eBau" können Baugesuche mit allen notwendigen Unterlagen digital erfasst und an die zuständige Gemeinde zur Prüfung übermittelt werden. Auch alle weiteren Arbeitsschritte im Baubewilligungsprozess können durch die Gemeinde und alle involvierten Fachstellen digital abgewickelt werden.

Hinweis:Aktuell: geplanter Betriebsunterbruch

​eBau wurde im Rahmen des Projektes 'DIBA' rundum erneuert. Der neue eBau Service präsentiert sich ab dem 15.12.2025 mit neuem Layout, neuen Funktionen, Navigation etc. und unterstützt Sie noch besser im Umgang mit dem Service. Für eine erfolgreiche Umstellung und die damit verbundenen Aufgaben, steht Ihnen der e-Service 'eBau' vom 5.12. – 15.12.25 nicht zur Verfügung.

Mit eBau stellt der Kanton eine benutzerfreundliche, medienbruchfreie elektronische Dienstleistung zur Verfügung, welche sowohl den Gesuchstellenden, den kommunalen Fachstellen als auch den Gemeinden und dem Kanton einen Mehrwert bringt.

Was ändert sich mit "eBau"?

Veränderungen für die Gesuchstellenden

  • Bauherrschaften und Architekturbüros haben die Möglichkeit, ihr Baugesuch digital in der Applikation "eBau" des Kantons Aargau zu erfassen und mit sämtlichen Unterlagen elektronisch einzureichen. Dazu ist ein Nutzerkonto auf ag.ch notwendig. Gesuchstellende werden in "Bau" schrittweise durch den Eingabeprozess und das harmonisierte Baugesuchsformular geführt.
  • Allfällige Unterlagenergänzungen können ebenfalls über daseingereicht werden.
  • In ihrem Nutzerkonto können die Gesuchstellenden mitverfolgen, wo ihr Gesuch aktuell steht.

Veränderungen für die Gemeinden ohne eigene Bauverwaltungslösung

  • Wird ein Baugesuch über die Applikation "eBau" eingereicht, erhält die Gemeinde eine Nachricht. Das neu eingereichte Gesuch kann nun in der E-Government-Lösung "eBau" angesehen und geprüft werden.
  • Mit der E-Government-Lösung "eBau" kann die Bauverwaltung das Gesuch verwalten und die notwendigen Arbeitsschritte im Baubewilligungsprozess auslösen bzw. durchführen (Stellungnahmen, Unterlagenergänzungen, Überarbeitungsanfragen, generelle Kommunikation, Publikation, Fristverwaltung, Weiterleitung und Kommunikation über Schnittstelle mit Kanton, Dokumente hochladen etc.).

Veränderungen für die Gemeinden mit eigener Bauverwaltungslösung

  • Gemeinden, welche mit einer eigenen Bauverwaltungslösung arbeiten, wickeln ihre Baugesuche weiterhin in ihrer eigenen Geschäftskontrolle ab. Für sie ändert sich mit "eBau" lediglich, dass die Baugesuchsdaten und Unterlagen künftig elektronisch über eine Schnittstelle (Standard eCH-0211) in ihr System überführt werden und die nachfolgende Kommunikation mit Gesuchstellenden und Kanton digital erfolgt.
  • Die eCH-Schnittstelle steht auch anderen Anbietern von Bauverwaltungslösungen zur Verfügung (kompatibel mit Standard eCH-0211). Eine Schnittstellenspezifikation steht zur Verfügung.

Veränderungen allgemein

  • Die an "eBau" angeschlossenen Gemeinden übermitteln sämtliche Baugesuche auf digitalem Weg an den Kanton. Die Gemeinde muss sich deshalb mit der Frage auseinandersetzen, wie sie physische Gesuche digitalisiert bzw. mit welchen Anreizen sie diesen Gesuchen entgegenwirken will.
  • Mit der Einführung von "eBau" muss auch geregelt werden, ob die bestehende physische Dokumentenablage nachträglich digitalisiert wird.

Für die Verwaltung ändert sich generell:

  • Kürzere Kommunikationswege für alle Beteiligten und mehr Transparenz
  • Veränderung von Arbeitsabläufen bei Kanton und Gemeinden (z. B. Verteilung Post, Aktivitäten verteilen für Stellungnahmen der Fachstellen, etc.)
  • Verschiebung von Zuständigkeiten; neue Tätigkeiten kommen hinzu, bisherige fallen weg (z. B. physische Verteilung und Kopieren der Gesuchsunterlagen)
  • Die Plangrundlagen werden am Bildschirm betrachtet und bearbeitet.
  • Die Aktenauflage und das Aktenstudium erfolgen digital.
  • Präsentationen erfolgen auf Bildschirmen, mit Beamer oder auf interaktiven Displays.
  • Weniger Raumbedarf für die physische Aktenablage
  • Die ruhende oder dauernde Aktenablage erfolgt auf "eBau" oder auf der gemeindeeigenen Bauverwaltungslösung.