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Verkehrsmedizin & Körperbehinderung

Arztpersonen

Photo by Geber86/iStock

Wichtige Neuerung: Nur noch digitale Übermittlung von Ärzteberichten und -zeugnissen ab 1.1.2026 möglich

Ab dem 1. Januar 2026 müssen medizinische Berichte im Zusammenhang mit periodischen verkehrsmedizinischen Kontrollen ausschliesslich über die digitale Plattform emedko(öffnet in einem neuen Fenster) an das Strassenverkehrsamt Aargau übermittelt werden.

Diese Umstellung betrifft alle Kontrollärztinnen und -ärzte der Stufe 1 und 2 (Gestützt auf Art. 19g der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes, SAR 991.111).

Übergangsfrist

Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, werden Berichte und Arztzeugnisse in Papierform bis zum 31. März 2026 entgegengenommen.

Hintergrund:

Die verbindliche Nutzung von emedko ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Kantons Aargau. Weitere Informationen zur Nutzung der Plattform finden Sie auf unserer Seite Qualitätssicherung bei periodischen Fahreignungsabklärungen.