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Strassenverkehr

Verkehrsmedizin und Körperbehinderung

VERBINDLICH AB SOFORT: Ausschliesslich digitale Übermittlung über emedko

Seit dem 1. Januar 2026 ist die ausschliesslich digitale Übermittlung von medizinischen Berichten im Zusammenhang mit periodischen verkehrsmedizinischen Kontrollen über die Plattform emedko verbindlich.

Diese Umstellung betrifft alle Kontrollärztinnen und -ärzte der Stufe 1 und 2.

Rechtliche Vorgabe und Gültigkeit der Eingabe

Zwingende digitale Eingabe (Art. 19g SVV)

Art. 19g der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes (SAR 991.111) wird umgesetzt, wonach Eingaben von Arztberichten rechtsverbindlich in digitaler Form verlangt werden.

Letzte Frist für Papiergesuche:

Die bereits kommunizierte kurze Übergangsfrist für Papiereingaben endet am 31. März 2026

Ablehnung von Papiergesuchen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eintreffende Papiergesuche nach dem 31. März 2026 nicht mehr bearbeitet werden. Sie müssen zwingend digital über emedko neu eingereicht werden, um als gültig zu gelten.

Hintergrund:

Die Nutzung von emedko gewährleistet die sichere, schnelle und datenschutzkonforme Übermittlung sensibler Daten. Alle relevanten Informationen zu den periodischen Fahreignungsabklärungen und Nutzung der Plattform finden Sie auf unserer Seite: Qualitätssicherung bei periodischen Fahreignungsabklärungen.