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Strasseninfrastruktur

Strassengesetz: Neue Rechtslage ab 1. Januar 2022

Per 1. Januar 2022 trat das neue Strassengesetz in Kraft. Mit der Revision wurden die Rechtsdokumente aktualisiert. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen und deren Folgen für Kantonsstrassenprojekte in Aargauer Gemeinden finden Sie auf dieser Seite.

Mit der Überweisung von mehreren parlamentarischen Vorstössen hat der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, das 50 Jahre alte Strassengesetz zu revidieren. In einem ersten Schritt hat der Regierungsrat das Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz, StrG) vorgelegt. Dieses wurde vom Grossen Rat am 15. Juni 2021 einstimmig angenommen und ist somit am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. In einem zweiten Schritt soll anschliessend ein neues Gesetz über die Motorfahrzeugabgabe erarbeitet werden.

Der zentrale Punkt der Revision ist die Neuregelung der Gemeindebeiträge an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen. Anstelle des bisherigen Beitragssatzes in Abhängigkeit der Finanzkraft der Gemeinde gilt neu ein einheitlicher Beitragssatz von 35 Prozent.

Im Übrigen werden die bewährten Instrumente und Verfahren beibehalten und optimiert. Das Gesetz wurde inhaltlich und formal an die heutigen Anforderungen angepasst und für die zukünftigen Herausforderungen fit gemacht.

Die wichtigsten Neuerungen

  1. Beleuchtungsentschädigung beantragen

    Mit Inkrafttreten des Strassengesetzes (StrG) und der Kantonsstrassenverordnung (KSV) per 1. Januar 2022 leistet der Kanton eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen.

Fragen zum revidierten Strassengesetz

Bei Fragen zu Projekten wenden Sie sich bitte an die Projektleiterin beziehungsweise den Projektleiter der Abteilung Tiefbau. Für allgemeine Fragen zum revidierten Strassengesetz nutzen Sie bitte das Formular.

Datenverwendung

Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu. Die in diesem Formular eingegebenen Daten werden per E-Mail an die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau gesandt und auf einem Server der kantonalen Verwaltung gespeichert. Eingegangen Fragen werden allenfalls in anonymisierter Form dazu verwendet, die Informationen zum neuen Strassengesetz auf unserem Webauftritt zu verbessern. Je nach Art Ihrer Fragen, werden wir auf Sie zukommen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

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