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Beleuchtungsentschädigung beantragen

Mit Inkrafttreten des Strassengesetzes (StrG) und der Kantonsstrassenverordnung (KSV) per 1. Januar 2022 leistet der Kanton eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Diese müssen den technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss den § 9 und § 10 der KSV entsprechen. Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal 200 Franken pro Leuchtpunkt. Für angebrochene Jahre wird keine Teilabgeltung geleistet.

Excel-Formular (XLSX, 109 KB)

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Voraussetzungen

Um Beiträge für die Beleuchtung von Kantonsstrassen an Innerortsstrecken zu erhalten, reichen Gemeinden ein Beitragsgesuch samt Strassenplan mit markierten Leuchtpunkten und den notwendigen technischen Angaben beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt ein.

Die Auszahlung der Abgeltung ist an die Einhaltung folgender Voraussetzungen gebunden:

  • Anmeldung und Einreichung der geforderten Unterlagen bis zum 31. Dezember des Vorjahres
  • Einhaltung der technischen und betrieblichen Anforderungen gemäss § 9 und § 10 KSV; diese umfassen:
    • Einsatz energieeffizienter LED-Leuchten nach Stand der Technik
    • Ausweisen des Dimmstufenprofils für eine situationsgerechte Nachtabsenkung/Nachtabschaltung
    • Normeneinhaltung, insbesondere bezüglich Gleichmässigkeit und Beleuchtung von Fussgängerübergängen

Ist eine Leuchte gemeldet und erfüllt die Anforderungen, wird der Beitrag fortan jährlich im Sommer des Beitragsjahres ausbezahlt. Es ist keine jährliche Neuanmeldung notwendig. Bei Veränderungen an erfassten und beitragsberechtigten Beleuchtungsanlagen sind die neuen Angaben mittels Mutation dem Kanton zu melden. Dazu gehören auch Anpassungen im Dimmstufenprofil beziehungsweise in den Zeiten für die Nachtabschaltung.

Ablauf

Laden Sie das Excel-Antragsformular für die Beleuchtungsentschädigung herunter und erfassen Sie in diesem die Leuchtpunkte gemäss der ebenfalls zum Download bereitgestellten Anleitung. Senden Sie das ausgefüllte Formular als Excel sowie die zu den gemeldeten Leuchten gehörigen Beleuchtungsberechnungen und Planunterlagen an die E-Mail-Adresse strassenbeleuchtung@ag.ch.

Fristen und Termine

Beitragsjahre ab 2023

  1. Einreichung ausgefülltes Antragsformular inklusive Unterlagen bis 31. Dezember des Vorjahres (für neue Leuchten und/oder Mutationen bereits gemeldeter Leuchtpunkte)
  2. Prüfung Antrag durch die kantonale Fachstelle bis zum 31. März des Beitragsjahres
  3. Auszahlung der Beiträge bis Mitte Jahr des Beitragsjahres

Ein medienbruchfreies Internetportal für künftige Neuanmeldungen und Mutationen ist geplant.

Kosten

keine Kosten

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

Weitere Hinweise

  • Mit der Einreichung der verlangten Unterlagen bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit aller Angaben.
  • Zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Überprüfung der Beitragsberechtigung kann der Kanton Stichprüfungen durchführen.
Excel-Formular (XLSX, 109 KB)

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