Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Behördendelegation erfreut über die vielen positiven und konstruktiven Rückmeldungen zum GVK-Massnahmenpaket
Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hat in ihrer Sitzung vom 24. April 2026 einerseits vom Stand des Richtplanprozesses Kenntnis genommen: In der öffentlichen Anhörung sind 179 Eingaben eingegangen, die nun ausgewertet werden. Die Behördendelegation hat mit Befriedigung festgestellt, dass das GVK-Massnahmenpaket auf breite Zustimmung gestossen ist. Andererseits hat sie die Organisation für die Umsetzung der rund 200 GVK-Massnahmen weiter konkretisiert und die Diskussion zu ihrer Grundstruktur weitergeführt.
Vom 16. Dezember 2025 bis am 31. März 2026 hat die öffentliche Anhörung zum Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung mit rund 200 aufeinander abgestimmten Mobilitätsmassnahmen sowie zu verschiedenen Richtplananpassungen für Massnahmen mit einem längerfristigen Zeithorizont stattgefunden (s. Mitteilung vom 15. Dezember 2025). Die Behördendelegation des GVK hat in ihrer Sitzung vom 24. April 2026 eine erste grobe Übersicht dazu zur Kenntnis genommen. Es sind 179 Anhörungseingaben eingegangen, die nun durch das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) ausgewertet werden. Für die Auswertung wird die parallel zur Anhörung durchgeführte Petition "Reduktion des Verkehrs durch das Siggenthal" ebenfalls berücksichtigt.
Die Behördendelegation zeigt sich erfreut über die zahlreichen positiven und konstruktiven Rückmeldungen zum Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung. Dies ist unter anderem auf die während des gesamten Planungsprozesses umgesetzten, umfassenden Partizipation mit Einbezug von Interessengruppen, Institutionen, Gewerbe, Politik und Bevölkerung zurückzuführen: Dadurch konnten viele Inputs und Bedürfnisse aus der Region bereits in der Planungsphase diskutiert werden und sind – wo fachlich sinnvoll und umsetzbar – in das Massnahmenpaket eingeflossen.
Die Behördendelegation des GVK wurde ausserdem über die nächsten Schritte im Richtplanverfahren informiert. Nach der Auswertung der Anhörung durch das BVU wird der Regierungsrat dem Grossen Rat das Gesamtverkehrskonzept sowie das bereinigte Dossier mit den beantragten Richtplananpassungen zum Beschluss vorlegen und kommunizieren. Durch diesen Beschluss werden die Massnahmen für die Behörden verbindlich, er wird per Ende 2026 angestrebt. Unmittelbar danach sollen Kanton, Region und Gemeinden die Umsetzung an die Hand nehmen.
Diskussion zur Umsetzungsorganisation weitergeführt
Für eine erfolgreiche Umsetzung des GVK Raum Baden und Umgebung müssen verschiedene Akteure – Kanton, Region, Gemeinden – über die nächsten rund 20 Jahre eine grosse Zahl an Massnahmen sukzessive und teilweise parallel planen, finanzieren und realisieren. Um die nötige Abstimmung zu gewährleisten, braucht es eine effiziente und zweckmässige Umsetzungsorganisation, die folgende Zwecke erfüllt:
- Vollständige, wirkungsvolle und zeitgerechte Umsetzung des GVK mit seinen Massnahmen
- Laufende Information und Sensibilisierung der Bevölkerung und der politischen Schlüsselakteure über die Bedeutung und die Ziele des GVK sowie über den Umsetzungsstand der Massnahmen
- Einnahme einer regionalen Sicht und Motivation der Gemeinden zur aktiven Zusammenarbeit
- Berücksichtigung der Autonomie der Gemeinden und des Kantons mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen.
Die Behördendelegation hat nun die Diskussion zur Grundstruktur der Umsetzungsorganisation für das GVK Raum Baden und Umgebung weitergeführt. Es ist angedacht, dass der Kanton Aargau (BVU), die neun Gemeinden im GVK-Perimeter und der Regionalplanungsverband Baden Regio gemeinsam die Trägerschaft bilden. Die benachbarten Planungsverbände Brugg Regio und Zurzibiet Regio sollen ständige Gäste der Trägerschaft sein. Konsens besteht ebenfalls dazu, dass die Behördendelegation weiter bestehen bleibt, für die Umsetzung des GVK verantwortlich ist und den Gesamtprozess führt – unterstützt durch eine von ihr beauftragte Projektleitung.
Die Diskussion zur Umsetzungsorganisation wird in der nächsten Sitzung vom 11. August 2026 fortgesetzt. In der Zwischenzeit sollen zu verschiedenen Punkten Abklärungen getroffen werden, beispielsweise zu einer allfälligen Einbettung der Umsetzungsorganisation in Baden Regio, zur gemeinsamen Finanzierung der Projektleitung durch Kanton und Gemeinden sowie zu den zahlreichen Schnittstellen zum Agglomerationsprogramm Aargau-Ost unter Federführung des Kantons: Dies, weil die meisten Massnahmen aus dem GVK über das Agglomerationsprogramm zur Mitfinanzierung durch den Bund eingereicht werden.