Hauptmenü

Teilprojekt Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung

Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Planungsphase erfolgreich abgeschlossen und Richtplanverfahren gestartet

Sitzung der Behördendelegation vom 26.6.2025
Sitzung der Behördendelegation vom 26.6.2025

Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2025 die rund dreijährige Planungsphase abgeschlossen und das GVK-Dossier für das nun folgende Richtplanverfahren freigegeben. Dem hatten vorgängig alle neun in der GVK-Behördendelegation vertretenen Stadt- und Gemeinderäte zugestimmt, genauso wie zum GVK-Massnahmenfächer mit Umsetzungshorizont bis 2040 und den dazugehörigen angestrebten Richtplaneinträgen. Nun laufen die Vorbereitungen für die öffentliche Anhörung zum GVK, die voraussichtlich im vierten Quartal 2025 startet.

Bereits im Februar und März 2025 hatten alle neun Räte der Städte und Gemeinden, die in der Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung vertreten sind, dem GVK-Massnahmenfächer mit Zeithorizont bis 2040 sowie den dazugehörigen angestrebten Richtplaneinträgen zugestimmt (s. Mitteilung vom 29. April 2025(öffnet in einem neuen Fenster)). In ihrer Sitzung vom 20. Mai 2025 hat die Behördendelegation den Räten weitere Anträge zum Beschluss vorgelegt. Mit den Rückmeldungen dazu hat sie sich in der Sitzung vom 26. Juni 2025 befasst: Alle neun Räte haben vom GVK-Gesamtbericht und den dazugehörigen Anhang-Band Kenntnis genommen, die Struktur des GVK-Gesamtdossiers für das Richtplanverfahren freigegeben, der Zusammenfassung zum Gesamtbericht(öffnet in einem neuen Fenster) zugestimmt sowie ihren jeweiligen Vertretenden in der Behördendelegation ermächtigt, die Präambel des Gesamtberichts (PDF, 2 Seiten, 187 KB) zu unterzeichnen – was gleich im Rahmen der Sitzung vom 26. Juni 2025 geschehen ist.

​Mit der Unterzeichnung der Präambel verpflichten sich die 12 Projektpartner, bestehend aus neun Gemeinden, zwei Regionalplanungsverbänden und dem Kanton Aargau, die ausgearbeiteten, aufeinander abgestimmten, zukunftsweisenden und nachhaltigen Mobilitätsangebote gemeinsam weiter voranzutreiben und gemäss Plan umzusetzen – somit ganz im Sinne und Geist der sieben im GVK definierten Ziele(öffnet in einem neuen Fenster) zu handeln.

Regeln für Weiterbearbeitung einer allfälligen Zentrumsentlastung

Mit dem kürzlichen Beschluss zum GVK-Massnahmenfächer mit Umsetzungshorizont 2040 legte die Behördendelegation zudem fest, dass die Weiterbearbeitung der Zentrumsentlastung (ZEL) nur dann eine Option ist, falls sich die Wirkungen der GVK-Massnahmen (zum Beispiel mehr öV-Fahrgäste, mehr Velofahrende, Siedlungsentwicklung an gut erreichbaren Orten, kein Wachstum des motorisierten Individualverkehrs bis 2040) nicht wie geplant einstellen. Dazu hat sie allgemeine Regeln aufgestellt, die den Handlungsbedarf in Richtung ZEL unter Berücksichtigung der Umsetzung und erwarteten Wirkungen ausweisen. Ein Gremium mit Vertretenden der GVK-Gemeinden, der Repla Baden Regio, der Repla Zurzibiet und des Kantons überwachen in den nächsten Jahren die Umsetzung und Wirkungen und stellen bei Bedarf den Antrag für die Auslösung der Projektierung der Zentrumsentlastung an den Regierungsrat.

​Acht von neun GVK-Gemeinderäten haben diesen Regeln (ZEL-Entscheidungskriterien (PDF, 7 Seiten, 420 KB)) – teilweise mit Hinweisen – zugestimmt. Der Gemeinderat Obersiggenthal lehnt die ZEL-Entscheidungskriterien in der vorliegenden Form ab und hat verschiedene Anträge zur Konkretisierung der Regeln gestellt. Die Behördendelegation hat einen Teil der Anträge mit Präzisierungen aufgenommen; die Details dazu finden sich im öffentlichen Beschluss-Protokoll sowie in der Medienmitteilung der Gemeinde Obersiggenthal vom 7. Juli 2025 (siehe unten).

​Eine gegenteilige Haltung gegenüber der "Zentrumsentlastung lang" nimmt die Gemeinde Neuenhof ein. Sie hat zwar den allgemeinen Regeln zugestimmt, lehnt aber das ZEL-Vorhaben grundsätzlich ab. Zwei Gemeinden betonen die Bedeutung des Verkehrsknotens Brückenkopf Ost, wenn auch aus unterschiedlichen Beweggründen. Der Beschluss der BDel, welcher vorsieht, die Untersuchungen der mittel- bis langfristigen Massnahmen am Brückenkopf Ost unmittelbar nach dem Beschluss des Grossen Rates im 2026 zu starten und zu vertiefen, ist richtig.

​Planungsphase abgeschlossen, Start des Richtplanverfahrens

​Mit den Beschlüssen vom 26. Juni 2025 hat die Behördendelegation die seit 2022 dauernde Planungsphase erfolgreich abgeschlossen. Die Behördendelegation ist überzeugt, dass mit dem Gesamtverkehrskonzept eine solide strategische Grundlage geschaffen werden konnte, um die Mobilität im Raum Baden und Umgebung in den nächsten Jahrzehnten nachhaltig zu gewährleisten. Parallel zum Planungsverfahren wurde während rund drei Jahren ein breiter, für kantonale Mobilitätsplanungen bisher einzigartiger Partizipationsprozess(öffnet in einem neuen Fenster) umgesetzt, um Interessengruppen, Institutionen, Gewerbe, Politik sowie die Bevölkerung einzubinden. Das nun vorliegende Resultat ist ein breiter Fächer von rund 200 aufeinander abgestimmten und sich gegenseitig beeinflussenden Massnahmen mit Umsetzungshorizont bis 2040 – in den fünf Handlungsfeldern(öffnet in einem neuen Fenster) Bahn und Bus, Fuss- und Veloverkehr, Strassennetz und Betrieb, Stadt- und Freiraum sowie Mobilitätsmanagement und für alle Verkehrsträger: mobilisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr.

Die nächsten Schritte

Gleichzeitig hat die Behördendelegation das GVK-Dossier für das nun folgende Richtplanverfahren freigegeben. Ab sofort laufen die Vorbereitungen für die öffentliche Anhörung zum GVK, die voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2025 nach der Freigabe durch den Regierungsrat gestartet wird. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen sowie die beantragten Richtplananpassungen werden schliesslich durch den Beschluss des Grossen Rats für die Behörden verbindlich. Dieser Beschluss wird per Mitte 2026 angestrebt. Danach soll unmittelbar mit der Umsetzung gestartet werden.​