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Teilprojekt Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung

Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Umsetzung der zahlreichen Massnahmen benötigt effiziente und zweckmässige Umsetzungsorganisation

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Für eine erfolgreiche Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung müssen verschiedene Akteure – Kanton, Region, Gemeinden – über die nächsten rund 20 Jahre eine grosse Zahl an Massnahmen sukzessive und teilweise parallel planen, finanzieren und realisieren. Um die nötige Abstimmung zu gewährleisten, braucht es eine effiziente und zweckmässige Umsetzungsorganisation. Die GVK-Behördendelegation hat in ihrer Sitzung vom 14. November 2025 verschiedene Optionen diskutiert und die Projektleitung mit der Ausarbeitung einer zweckmässigen Umsetzungsorganisation beauftragt. Zudem hat sie vom Stand der Vorbereitungen auf die öffentliche Anhörung zum GVK Kenntnis genommen, die gemäss heutigem Planungsstand Mitte Dezember 2025 startet.

Ende Juni 2025 hat die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung die seit 2022 dauernde Planungsphase des GVK erfolgreich abgeschlossen. Gleichzeitig hat sie das GVK-Dossier für das Richtplanverfahren freigegeben. Dazu gehören ein Gesamtpaket von rund 200 aufeinander abgestimmten Mobilitätsmassnahmen für alle Verkehrsträger mit einem Zeithorizont für die Umsetzung bis 2040 sowie verschiedene Richtplananpassungen für Massnahmen mit einem längerfristigen Zeithorizont (s. Mitteilung vom 7.7.2025).

Seither laufen die Vorbereitungen für die öffentliche Anhörung zum GVK, die gemäss heutigem Planungsstand Mitte Dezember 2025, nach der Freigabe durch den Regierungsrat, gestartet wird. Das Gesamtverkehrskonzept sowie die beantragten Richtplananpassungen werden schliesslich durch den Beschluss des Grossen Rats für die Behörden verbindlich. Dieser Beschluss wird per Ende 2026 angestrebt. Unmittelbar danach sollen Kanton, Region und Gemeinden die Umsetzung an die Hand nehmen.

Umsetzungsorganisation: Zweck bestimmt, Form ist noch weiter zu vertiefen

Für eine erfolgreiche Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung müssen verschiedene Akteure – Kanton, Region, Gemeinden – über die nächsten rund 20 Jahre eine grosse Zahl an Massnahmen sukzessive und teilweise parallel planen, finanzieren und realisie-ren. Um die nötige Abstimmung zu gewährleisten, braucht es eine effiziente und zweckmässige Umsetzungsorganisation, die folgende Zwecke erfüllt:

  • Vollständige, wirkungsvolle und zeitgerechte Umsetzung des GVK mit seinen Massnahmen
  • Laufende Information und Sensibilisierung der Bevölkerung und der politischen Schlüsselakteure über die Bedeutung und die Ziele des GVK sowie über den Umsetzungsstand der Massnahmen
  • Einnahme einer regionalen Sicht und Motivation der Gemeinden zur aktiven Zusammenarbeit
  • Berücksichtigung der Autonomie der Gemeinden und des Kantons mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen

Eine solche Organisation war auch in der breiten Partizipation zum GVK Raum Baden und Umge-bung gefordert worden, um Verbindlichkeit zu schaffen, die möglichst vollständige Umsetzung der GVK-Massnahmen sicherzustellen und damit die für das GVK festgelegten Ziele zu erreichen.

Die Projektleitung hat die Arbeiten für den Aufbau einer Umsetzungsorganisation mit den oben be-schriebenen Zielen intensiv vorangetrieben. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte die Behördendelegation festgelegt, dass eine solche Organisation aus Vertretenden der neun GVK-Gemeinden, der Regionalplanungsverbände Baden Regio und Zurzibiet Regio sowie des Kantons zusammengesetzt sein soll. In ihrer Sitzung vom 14. November 2025 hat die Behördendelegation nun vom Stand der Arbeiten zur Umsetzungsorganisation Kenntnis genommen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage nach möglichen Organisationsformen und den nötigen Gremien. Die Behördendelegation hat die Ergebnisse aus dem bisherigen Prozess zum Aufbau einer Umsetzungsorganisation diskutiert und erste Schlussfolgerungen gezogen. Sie beauftragt die Projektleitung mit der Ausarbeitung einer zweckmässigen Umsetzungsorganisation bis zu ihrer nächsten Sitzung am 6. März 2026. Das Ziel ist, dass sich die Organisation unmittelbar nach dem Beschluss des Grossen Rats zum GVK konstituiert und ihre Arbeit aufnimmt.