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Massnahmen und Verhaltensempfehlungen

Informieren und unterstützen in Krisensituationen

Finden Sie heraus, wo und wie Sie sich in einer Krisensituation informieren und Unterstützung leisten können.

In einer Krisensituation ist es besonders wichtig, sich über die aktuelle Lage zu informieren wie auch hilfsbedürfigen Personen in der unmittelbaren Umgebung bei Bedarf zu unterstützen.

AlertSwiss

In einer Krisensituation ist es besonders wichtig, die betroffene Bevölkerung rasch und möglichst direkt zu erreichen. Auf AlertSwiss fliessen die relevanten Informationen bei Ereignissen in der Schweiz zusammen: eine Informationsdrehscheibe, die Leben schützen und retten kann. Mit der nationalen Alarm-App AlertSwiss erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen für unterschiedliche Gefahren direkt auf ihr Smartphone. Parallel zu den Meldungen in der App werden die Ereignisinformationen auch auf der Alertswiss-Webseite publiziert.

Die angezeigten Meldungen stammen von den offiziell zuständigen Behörden. Diverse Sicherheitsmassnahmen (Integritätsschutz) stellen sicher, dass die Meldungen nur von den autorisierten Absendern stammen.

Notfalltreffpunkte

Der Notfalltreffpunkt ist die Anlaufstelle im Falle eines Strom- und / oder Kommunikationsunterbruchs. Meist fallen die Kommunikationsmittel bei einem Stromausfall ebenfalls aus und eine Alarmierung von Blaulichtorganisationen ist via Mobile oder Festnetztelefon nicht mehr möglich.

Bei einem Stromausfall wird der Notfalltreffpunkt in Ihrer Gemeinde innert zehn Minuten besetzt. Wenn Sie Hilfe benötigen oder sich über die Lage informieren wollen, steht ihnen dieser immer zur Verfügung. Notfalltreffpunkte sind mit Notstrom ausgerüstet und verfügen über eine geschützte Notkommunikation mit den Behörden.

Notfalltreffpunkte Kanton Aargau

Nachbarschaftshilfe

Sprechen Sie nach Möglichkeit vorgängig mit hilfsbedürftigen Personen aus Ihrem Umfeld (z.B. mit älteren Personen, Personen mit einer Krankheit oder Menschen mit Assistenzbedarf) über deren Bedürfnisse im Falle einer Einschränkung im Bereich Gas- oder Stromversorgung. Unterstützen Sie diese bei Bedarf z.B. beim Anlegen eines Notfallplanes oder eines Notvorrats.