Neuerungen im Programm Labiola
Das Programm Labiola erfährt zwei Neuerungen im Bereich Beiträge für Hochstammbestände und Kostenbeteiligung Saat- und Pflanzgut.
Qualitätsstufe II-Beiträge auch für Hochstamm-Neupflanzungen
In der Direktzahlungsverordnung galt bisher die Vorgabe, dass in Hochstamm-Obstgärten der Qualitätsstufe II mindestens 1/3 der Bäume einen Kronendurchmesser von 3 Metern oder mehr aufweisen mussten. Diese Anforderung wurde gestrichen. Neu sind Qualitätsstufe II-Beiträge auch für Hochstammbestände ab dem 1. Standjahr möglich. Betriebe mit Bewirtschaftungsvertrag Biodiversität nehmen dazu mit dem Büro Agrofutura AG Kontakt auf. Betriebe ohne Bewirtschaftungsvertrag kontaktieren eines der anerkannten Büros (PDF, 122 KB) für eine Qualitätsstufe II-Attestbeurteilung.
Kostenbeteiligung Saat- und Pflanzgut
Für Ansaaten und Pflanzungen ab Herbst 2019, welche in einem Labiola-Bewirtschaftungsvertrag Biodiversität vereinbart sind, übernimmt der Kanton die Mehrkosten gegenüber den Standardsaatmischungen sowie die gesamten Pflanzgutkosten für Hecken. Zusätzlich beteiligt sich der Kanton an den Kosten für feuerbrandrobuste Hochstamm-Feldobstbäume sowie für einheimische standortgerechte Einzelbäume (vgl. Merkblatt Saat- und Pflanzgutbestellung (PDF, 5 Seiten, 2,1 MB)).